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Ausbildung
Ist die Approbationsordnung ein Hindernis für zeitgemäße Lehre?
Die Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) ist ein Hindernis für eine zeitgemäße moderne Lehre und ohne eine Neufassung geht gar nichts? Das Beispiel der Pharmazie in Frankfurt zeigt, was bereits jetzt alles möglich ist.
Bei der Ausbildung der Apotheker gibt es Reformbedarf. In diesem Punkt sind sich wohl alle Beteiligten – im Gegensatz dazu, wie diese Reformen aussehen sollen und umgesetzt werden können – einig. Klar ist auf jeden Fall: Sollte die von vielen als unerlässlich angesehene Änderung der Approbationsordnung (AAppO) beschlossen werden, geht das nicht von jetzt auf gleich, sondern ist ein langwieriger Prozess. Daher wird an vielen Stellen darüber nachgedacht, was man denn im Rahmen der bestehenden Regeln schon ändern kann. So zum Beispiel in Frankfurt, wo vor Kurzem die Studienordnung geändert und dazu ein Positionspapier verfasst wurde. Maßgeblich mit daran beteiligt war Robert Fürst, Professor für pharmazeutische Biologie an der Goethe-Universität.
„Approbationsordnung ist wenig bekannt“
Die AAppO ist wenig bekannt – nicht nur bei Apothekern, sondern auch bei Lehrkräften. Das stellt Robert Fürst, Professor für pharmazeutische Biologie in Frankfurt immer wieder fest. Eine Änderung, um das Pharmaziestudium an die aktuellen Anforderungen an den Beruf anzupassen, ist seiner Ansicht nach gar nicht nötig. Fürst verweist dazu auf den Wortlaut der Verordnung.
„Die universitäre Ausbildung soll den Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zur kritischen Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zur verantwortlichen Ausübung des Apothekerberufs befähigt werden.“
Wissenschaftlichkeit und Bezug zum Beruf
Eine sehr moderne Formulierung, wie Fürst findet. Sie hebt sowohl die Wissenschaftlichkeit der Ausbildung als auch den Bezug zum Beruf hervor. Für jedes der Stoffgebiete ist angegeben, wie viele Stunden zu unterrichten ist, wie sich diese auf Seminare, Vorlesungen und Praktika verteilen und wie viele Bescheinigungen jeweils vergeben werden: insgesamt sind es 233 Semesterwochenstunden. Auf acht Semester aufgeteilt sind das 29 Stunden pro Woche. Wie die Stunden auf die einzelnen Stoffgebiete aufgeteilt werden, ob es sich dabei um Praktika oder um Seminare handelt und wie die Scheine vergeben werden, ist nicht geregelt, nur die Gesamtstundenzahl. Auch die Aufteilung von Grund- und Hauptstudium wird nicht festgelegt. Die Entscheidung, dass es z.B. im Grundstudium einen Schein „Arzneipflanzenexkursion“ gibt, liegt also in den Händen der Universität und nicht der AAppO. Somit ergebe sich für die Lehre ein hoher Gestaltungsspielraum. Zusätzlich erlaubt die AAppO sogar, bis zu 42 Unterrichtsstunden zwischen den Stoffgebieten zu verschieben. Damit ergibt sich noch mehr Flexibilität.
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