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Beratungs-Quickie
Ein Mydriatikum für ein kleines Mädchen
Welche Punkte sind bei der Beratung in der Apotheke wichtig? Was für Zusatzinformationen können Sie zu den verordneten Arzneimitteln geben? Im „Beratungs-Quickie“ stellen wir jeden Donnerstag einen neuen Fall vor. Diesmal geht es um eine Verordnung über Atropin-haltige Augentropfen für ein Kleinkind. Welche Tipps können Sie als Apotheker der Mutter zur Applikation der Augentropfen beim Kleinkind geben?
Formalien-Check
Verordnet ist eine N1-Packung Atropin EDO®. Die Verordnung ist vollständig, jedoch nicht eindeutig: Die Augentropfen Atropin EDO® mit zehn Stück Einzeldosis-Ophtiolen ohne Konservierungsmittel zu je 0,5 ml sind außer Vertrieb. Verfügbar sind konservierte Atropin POS® 0,5 % Augentropfen in einer 10 ml-Tropfflasche (N1).
Die Apotheke darf nach Neufassung von § 3 Rahmenvertrag die Bezeichnung des Fertigarzneimittels (oder des Wirkstoffs einschließlich der Stärke) nach Rücksprache mit dem Augenarzt ändern. Um eine Retaxation zu vermeiden, ist die Korrektur mit dem Vermerk „nach ärztlicher Rücksprache“ zu versehen und vom Abgebenden mit Datum und Unterschrift abzuzeichnen. Der Arzt hat den Aut-idem-Austausch nicht ausgeschlossen. Rabattverträge wären daher zu beachten. Substitute sind jedoch nicht auf dem Markt.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit. Ab Ausstellungsdatum ist die Verordnung einen Monat gültig.
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