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Auflage für Apotheken und Ärzte
Valproat ab sofort nur noch mit Patientenkarte
Was ist auf der Karte?
Auf der Patientenkarte findet sich der Hinweis auf das Risiko schwerwiegender Entwicklungsstörungen und Missbildungen beim ungeborenen Kind bei Anwendung in der Schwangerschaft. Frauen im gebärfähigen Alter, Schwangere sowie weibliche Jugendliche und Mädchen sollten Valproat nur anwenden, wenn kein anderes Mittel wirksam ist, heißt es weiter.
Unter dem Punkt „Was Sie tun müssen“ wird die Notwendigkeit einer wirksamen Empfängnisverhütung thematisiert, um ungeplante Schwangerschaften zu vermeiden. Frauen, die planen schwanger zu werden, sollen dies mit ihren Arzt besprechen, heißt es weiter. Sie dürften ihr Verhütungsmittel nicht absetzen oder versuchen, schwanger zu werden, bevor sie hierüber mit dem Therapeuten gesprochen haben, so die Aufforderung. Im Falle einer Schwangerschaft sind Patientinnen angehalten, den Arzt sofort zu informieren – und nicht nur dann, sondern bereits, wenn der Verdacht besteht. Beendet werden dürfe die Einnahme nur auf Aufforderung des behandelnden Arztes. Der Zustand könne sich sonst verschlechtern, werden die Frauen gewarnt. Am Schluss findet sich dann der Hinweis, die Karte sorgfältig aufzubewahren, damit die Patientin immer wisse, wie sie sich verhalten soll.
Warum das Ganze?
Das Antiepileptikum Valproat soll insbesondere in Frankreich – entgegen anderslautender nationaler und europäischer Empfehlungen – in großem Ausmaß bei schwangeren Epilepsie-Patientinnen und schwangeren Patientinnen mit bipolaren Störungen angewandt worden sein. Seitens der Behörden geht man davon aus, dass zwischen 2007 und 2014 über 14.000 Frauen Valproat während einer Schwangerschaft eingenommen haben – obwohl das Fehlbildungsrisiko zu diesem Zeitpunkt schon lange bekannt war. Die genaue Zahl ist zwar nicht bekannt, aber es wird davon ausgegangen, dass eine ganze Reihe von Fehlbildungen, Schwangerschaftsabbrüchen oder Totgeburten auf das Konto von Valproat gehen. Die geschädigten Frauen erheben den Vorwurf, nicht aufgeklärt worden zu sein.
Europäisches Risikobewertungsverfahren in 2013
Das ganze mündete 2013 in einem europäischen Risikobewertungsverfahren, das die oben genannten Maßnahmen zur Folge hatte. Doch nun gibt es Zweifel an der Wirksamkeit der Auflagen – aus Frankreich. Die dortige Arzneimittelbehörde ANSM hat die EMA aufgefordert, die bestehenden Maßnahmen zu evaluieren und möglicherweise weitere zu veranlassen, um das Risiko zu minimieren. Im Frühjahr 2017 hat der Pharmakovigilanzausschuss der EMA, PRAC, den Start des Verfahrens bekannt gegeben. Vor dem Hintergrund der erneuten Diskussion auf europäischer Ebene ist auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aktiv geworden und hatte die Einführung der Karte beschlossen.
1 Kommentar
Nachfrage an das BfArM
von Stefan Schwenzer am 18.07.2017 um 17:11 Uhr
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