Hüffenhardt

Gericht verbietet Arzneimittel-Automaten von DocMorris

Berlin - 14.06.2017, 13:30 Uhr

Erstmal wieder zu: Das Landgericht Mosbach hat die sofortige Schließung des DocMorris-Arzneimittel-Automaten in Hüffenhardt angeordnet. (Foto: diz)

Erstmal wieder zu: Das Landgericht Mosbach hat die sofortige Schließung des DocMorris-Arzneimittel-Automaten in Hüffenhardt angeordnet. (Foto: diz)


DocMorris: LAV verhindert patientenorientierte Versorgung

DocMorris zeigte sich enttäuscht und überschrieb seine Pressemitteilung mit: „Landesapothekerverband verhindert patientenorientierte Versorgung der Gemeinde”. Vorstandsvorsitzender Olaf Heinrich erklärte: „DocMorris steht seit jeher für mehr Wettbewerb und innovative Lösungen im Apothekenmarkt, wie unsere Videoberatung mit Arzneimittelabgabe zeigt. Wir hatten uns daher eine Rechtsprechung im Sinne der Einwohner Hüffenhardts erhofft. Das Urteil erschwert es, die Situation in ländlichen Regionen zu verbessern und die Chancen der Digitalisierung als Lösung zu begreifen."

Freude beim LAV

Der Landesapothekerverband (LAV) Baden-Württemberg begrüßt die Entscheidung hingegen: „Das Gericht ist heute unseren guten und überzeugenden Argumenten gefolgt. Die Arzneimittelabgabe in Hüffenhardt bewegte sich abseits aller Vorschriften und Vorgaben, die für eine erlaubte und apothekenrechtlich einwandfreie Abgabe von Arzneimitteln bestehen“, sagte Ina Hofferberth, LAV-Geschäftsführerin und Rechtsanwältin. Dass sich DocMorris in Hüffenhardt über alle Bestimmungen hinweggesetzt habe, greife stark in den Wettbewerb ein und habe all jene benachteiligt, die sich an Recht und Gesetz halten. Die Botschaft für Hofferberth ist klar: Was dort als verlängerter Arm eines zulässigen Versandhandels ausgegeben werden sollte, entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage.“

Hüffenhardt ist kein Phantasialand

Hofferberth macht aber auch deutlich, dass der heutige Erfolg nur ein erster Etappensieg ist. Das „ungleiche Kräftemessen einer großen Kapitalgesellschaft gegen kleine inhabergeführte Apotheken” werde weitergehen. Doch die Anwältin betont: „Der LAV wird den Kampf für seine Mitglieder mit aller Entschiedenheit fortsetzen”. Denn: „Es widerspricht unserem Rechtsempfinden zutiefst, wenn die öffentlichen Apotheken alle Vorgaben und Regularien für einen rechtmäßigen Betrieb streng einhalten – und bei Nichtbeachtung bestraft werden, während eine ausländische Kapitalgesellschaft sich über geltendes Apotheken- und Arzneimittelrecht hinwegsetzen kann. Die Dreistigkeit, mit der man bestehendes und geltendes Recht ignoriert hat, ist beispiellos”. Würde dies Schule machen, käme es zu einem Dammbruch – es tue daher gut, wenn nun ein Gericht bestätige, dass auch Hüffenhardt „kein rechtsfreier Raum, kein Phantasialand ist, in dem man sich die Welt zurechtbiegt, wie man es gerade will.“ 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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6 Kommentare

Entschuldigung

von Christiane Patzelt am 14.06.2017 um 19:56 Uhr

Werter LAV, ich wollte mich nicht bei den Falschen bedanken, das geschah einfach im Eifer des Gefechtes, schmälert aber den Dank um kein Stück! Es ist doch heute schon mal ein Signal für uns und umso besser, dass mehrere Parteien sich dem annehmen (wenn auch zu wenige..aber gut)!

Gleichzeitig sollten wir uns immer vor Augen führen, dass der Markt einfach im Umbruch ist und ich hoffe, wir haben gestalterische Möglichkeiten und Ideen, bevor es (wieder) Andere (Kapitalgesellschaften) machen.

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Bravo Ina Hofferberth und Team!

von Uwe Hansmann am 14.06.2017 um 17:48 Uhr

"Es widerspricht unserem Rechtsempfinden zutiefst, wenn die öffentlichen Apotheken alle Vorgaben und Regularien für einen rechtmäßigen Betrieb streng einhalten – und bei Nichtbeachtung bestraft werden, während eine ausländische Kapitalgesellschaft sich über geltendes Apotheken- und Arzneimittelrecht hinwegsetzen kann. Die Dreistigkeit, mit der man bestehendes und geltendes Recht ignoriert hat, ist beispiellos”

Man kann diesen - von Ina Hofferberth gesagten Satz - nicht oft genug wiederholen.

Und Max Müller, Sie lesen hier ja mit: Es läuft eben nicht nach dem Motto "Frech kommt weiter".

( P.S. Sollten wir und in Aachen sehen geht der erste Wein auf mich :-) )

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Ein ehrliches und herzliches Dankeschön

von Christiane Patzelt am 14.06.2017 um 13:45 Uhr

an unsere 3 KollegInnen, dass sie den Kampf in unser aller Namen aufgenommen haben! Bitte jetzt auch um die verloren gegangenen Umsätze klagen (der Vollständigkeit halber).

Ich hoffe, die weiteren Urteile gehen in genau diese Richtung, es wird Zeit, dass den Unternehmen der Stecker gezogen wird, die sich permanent über Gesetze und Regeln hinweg setzen (so wie Uber zum Beispiel -- die brüsten sich damit, lieber hinterher um Entschuldigung zu bitten, als vorher um Erlaubnis! Schweinerei! Und das Wort "Entschuldigung" käme DocMo eh niee über die Lippen...).

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AW: Ein ehrliches und herzliches Dankeschön

von LAV-Pressestelle am 14.06.2017 um 15:18 Uhr

Hallo, Frau Patzelt,

der LAV freut sich wie Sie! Das Urteil heute hat der Landesapothekerverband Baden-Württemberg erwirkt. Das Verfahren Ihrer drei KollegInnen folgt erst noch.

Viele Grüße!

AW: Ein ehrliches und herzliches Dankeschön

von Frank Ebert am 14.06.2017 um 17:56 Uhr

So lieb Frau Patzelt auch sein mag, Sie verwechselt auch viel

AW: Ein ehrliches und herzliches Dankeschön

von Christiane Patzelt am 14.06.2017 um 19:46 Uhr

Werter Kollege Ebert,
dass ich viel verwechsel liegt an 2 Dingen:

1) Ich bin ein Mensch, ich irre auch - zutiefst un-apothekerlich, ich weiß...
2)Ich stehe meist im HV und lese viele Dinge nur oberflächlich, aus Mangel an Zeit und Personal oft nicht anders machbar.
3) Ich nehme mir Ihr Urteil zu Herzen und lass die Apotheker Apotheker sein und kümmer mich künftig einfach nur noch um meinen Scheiß, dann sind Sie nicht weiter belästigt oder belustigt. Wann waren Sie zuletzt bei den Politikern im Büro und haben "für unsere Sache Apotheke vor Ort" gekämpft?
4) Mich als lieb zu bezeichnen, wird mir nicht gerecht, als Unternehmerin ist man per se nicht lieb.
5) Ja, ich nehme alles persönlich

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