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Beratungs-Quickie
Loratadin und Vividrin bei Heuschnupfen
Welche wertvollen Tipps können Apotheker Heuschnupfen-Patienten dieser Tage mit auf den Weg geben? Welche Informationen sind bei einem Beratungsgespräch in der Apotheke für den Patienten wichtig? Im Beratungs-Quickie stellen wir jeden Donnerstag einen konkreten Patientenfall vor. Diese Woche erfolgt die Arzneimittelberatung einer jungen Patientin, die unter Heuschnupfen leidet.
Formalien-Check
Eine zwölfjährige Patientin löst ein Rezept ihrer
Kinderärztin ein. Diese hat Luisa O. Vividrin® Augentropfen N1 und Lorano® akut N1 gegen ihre allergischen Beschwerden verordnet. Als apothekenpflichtige
Arzneimittel der Selbstmedikation übernimmt die Krankenkasse diese Präparate
für Kinder ab dem zwölften Lebensjahr nicht mehr. Die Verordnung erfolgt auf
einem grünen Rezept, die Patientin trägt die Kosten selbst. Ausgenommen von
dieser Regelung sind Kinder mit Entwicklungsstörungen. Hier trägt die GKV
die Kosten bis zum 18. Lebensjahr.
1 Kommentar
Kassenleistung mal eben um ein Jahr gekürzt...
von Rika S. am 20.05.2017 um 10:09 Uhr
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