Beratungs-Quickie

Loratadin und Vividrin bei Heuschnupfen

Stuttgart - 18.05.2017, 15:15 Uhr

Kombination aus Loratadin und Cromoglicinsäure wirkt akut und langfristig bei Heuschnupfen. (Foto: Jürgen Fälchle / Fotolia)

Kombination aus Loratadin und Cromoglicinsäure wirkt akut und langfristig bei Heuschnupfen. (Foto: Jürgen Fälchle / Fotolia)


Welche wertvollen Tipps können Apotheker Heuschnupfen-Patienten dieser Tage mit auf den Weg geben? Welche Informationen sind bei einem Beratungsgespräch in der Apotheke für den Patienten wichtig? Im Beratungs-Quickie stellen wir jeden Donnerstag einen konkreten Patientenfall vor. Diese Woche erfolgt die Arzneimittelberatung einer jungen Patientin, die unter Heuschnupfen leidet.

Formalien-Check

Eine zwölfjährige Patientin löst ein Rezept ihrer Kinderärztin ein. Diese hat Luisa O. Vividrin® Augentropfen N1 und Lorano® akut N1 gegen ihre allergischen Beschwerden verordnet. Als apothekenpflichtige Arzneimittel der Selbstmedikation übernimmt die Krankenkasse diese Präparate für Kinder ab dem zwölften Lebensjahr nicht mehr. Die Verordnung erfolgt auf einem grünen Rezept, die Patientin trägt die Kosten selbst. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder mit Entwicklungsstörungen. Hier trägt die GKV die Kosten bis zum 18. Lebensjahr.

Beratungs-Basics

Vividrin® Augentropfen enthalten den Mastzellstabilisator Cromoglicinsäure. Mastzellstabilisatoren eignen sich aufgrund ihres Wirkungsmechanismus nicht zur alleinigen Akuttherapie allergischer Beschwerden. Prophylaktisch eingesetzt, kann Cromoglicinsäure allerdings die Ausprägung einer akuten allergischen Konjunktivitis mildern. Cromoglicinsäure hemmt die Freisetzung von Mediatoren wie Histamin aus der Mastzelle, wobei der exakte Mechanismus nicht lückenlos geklärt ist. Nachgewiesen ist eine Blockade spannungsabhängiger Calciumkanäle, die die Histaminfreisetzung der Mastzelle vermindern.

Cromoglicinsäure wirkt hauptsächlich lokal und wird wegen ihrer geringen Lipophilie kaum resorbiert. Die Dosierung ist für Erwachsene und Kinder einheitlich: Sie liegt initial bei vier Mal täglich je einem Tropfen in jedes Auge. Persistieren die allergischen Beschwerden – Rötung, Juckreiz und vermehrter Tränenfluss – spricht nichts gegen eine Dosissteigerung auf sechs bis acht Mal täglich jeweils einen Tropfen. Für das Arzneimittel besteht keine Altersbeschränkung. Zu den am häufigsten berichteten unerwünschten Arzneimittelwirkungen unter Cromoglicinsäure-Augentropfen finden sich Augenbrennen und Fremdkörpergefühl.

Vividrin® Augentropfen enthalten das Konservierungsmittel Benzalkoniumchlorid, was unter Umständen zusätzliche Reizungen am Auge hervorruft. Benzalkoniumchlorid kann außerdem weiche Kontaktlinsen verfärben. Ohnehin sollte die Empfehlung der Apotheke für den Patienten dahingehend sein, während der Dauer der Konjunktivitis auf das Tragen von Kontaktlinsen ganz zu verzichten. Möchten Patienten dies nicht, sollten sie ihre Linsen – harte gleichermaßen wie weiche – vor Applikation der Augentropfen entfernen und frühestens 15 Minuten später wieder einsetzen. Das verbessert die Benetzung des Auges mit dem antiallergischen Wirkstoff. Nach Anbruch sind die Augentropfen sechs Wochen haltbar. Hier kann es hilfreich sein, das Datum der erstmaligen Anwendung auf dem Fläschchen zu vermerken. Der Apotheker kann als konservierungsmittelfreie Alternative Vividrin® Iso Edo empfehlen. Die Einzeldosen des wirkstoffgleichen Präparats sind allerdings nach Anbruch maximal 24 Stunden zur Anwendung geeignet und müssen anschließend verworfen werden.

Als zweites Präparat hat die Kinderärztin Lorano® akut verordnet. Als H1-Antihistamin hebt Loratadin kompetitiv die Wirkung von Histamin am H1-Rezeptor auf. Dadurch verhindert Loratadin direkt die allergischen Wirkungen des Histamins und führt – im Gegensatz zu Cromoglicinsäure – zu einem raschen Wirkeintritt. Durch Kombination der beiden Wirkprinzipien ist die junge Patientin mit Loratadin sowohl initial gut versorgt als auch durch Cromoglicinsäure in den allergischen Beschwerden stabilisiert.

Loratadin zählt zur zweiten Generation der oralen Antihistamine und verursacht keine zentralen Wirkungen. Der Vorteil: Die Sedierung ist deutlich geringer ausgeprägt als bei älteren Vertretern der Substanzklasse. Eine Tablette enthält 10 mg des Wirkstoffs. Die Dosierung orientiert sich bei Kindern bis zwölf Jahren an deren Körpergewicht: Bis 30 Kilogramm reicht zur Linderung der allergischen Beschwerden eine halbe Tablette, entsprechend 5 mg Loratadin. Für Kinder, die schwerer als 30 Kilogramm sind, gilt die Dosierempfehlung der Erwachsenen mit 10 mg einmal pro Tag. Die Dauer der Therapie sollte bei Kindern zwei Wochen nicht überschreiten. Zu den häufigsten Nebenwirkungen einer Loratadin-Therapie im Jugendlichenalter zählen Kopfschmerzen, Nervosität und Müdigkeit.

In der Therapie der allergischen Konjunktivitis sind lokale Antihistamine den systemischen überlegen. Ist die Patientin mit Cromoglicinsäure nicht ausreichend beschwerdefrei, kann auf ein solche Präparat umgestellt werden, beispielsweise Vividrin® akut oder Livocab® direkt. Die oralen Antiallergika wirken stärker bei allergischer Rhinosinusitis. Hier ist das Mittel der Wahl eigentlich eine Kombination eines topischen Glucocortcoids mit einem lokalen Antihistamin. Mometason und Fluticason sind seit 2016 teilweise aus der Verschreibungspflicht entlassen, allerdings nur für Erwachsene zugelassen.

Zusätzliche Tipps bei Heuschnupfen

Neben den Hinweisen zur erweiterten medikamentösen Therapie, sollte der Apotheker weitere Tipps zur Reduktion der Pollenbelastung geben:

Medikamentöse Empfehlungen

  • Bei stark verstopfter Nase kann der Apotheker für eine rasche und kurzfristige Besserung auch Xylometazolin- oder Oxymetazolinhaltige lokale Dekongestiva empfehlen. Nasensprays mit Alphasympathomimetika wirken rein symptomatisch, ihre Anwendung ist auf maximal eine Woche zu begrenzen.
  • Homöopathische Monopräparate (Luffa operculata bei Juckreiz und Trockenheitsgefühl in der Nase, Allium cepa bei verstopfter und stark juckender Nase) oder Kompexmittel wie Heuschnupfenmittel® DHU können zur Unterstützung der antiallergischen Therapie angewendet werden.
  • Der Patientin kann zusätzlich ein befeuchtendes Nasenspray oder entsprechende Augentropfen empfohlen werden. Ein Zusatz von Ectoin, zum Beispiel Vividrin® ectoin, wirkt lindernd bei juckenden, roten und tränenden Augen. In Nasensprays kann Hyaluronsäure (zum Beispiel hysan® Hyaluronspray) nicht nur befeuchten, sondern auch zur Heilung von Schleimhaut­defekten beitragen. Befeuchtende Präparate bessern auch die unter Umständen durch das orale Antihistamin auftretende Trockenheit der Schleimhäute (anticholinerge Nebenwirkung).

Nicht-medikamentöse Empfehlungen

  • Allergenkarenz: In Zeiten heftigen Pollenflugs sollten sich Allergiker möglichst nicht oder wenig im Freien aufhalten. Vor allem durch sportliche Betätigung oder körperliche Anstrengung „inhaliert” der Allergiker vermehrt Pollen und belastet sich zusätzlich. Pollenflugkalender informieren tagesaktuell über die vorliegende Pollenbelastung.
  • Haare waschen vor dem Zubettgehen spült die Pollen aus und kann sich insbesondere bei langem Haar positiv auswirken.
  • Das Wechseln der Kleider außerhalb des Schlafzimmers reduziert ebenfalls die Pollenbelastung.
  • Das Tragen einer Sonnenbrille kann in gewisser Weise mechanisch die Augen vor Pollenkontakt schützen.
  • Spülungen mit Nasenduschen wie zum Beispiel von Emser reduzieren die Pollenbelastung an der Nasenschleimhaut.
  • In ländlichen Regionen empfiehlt es sich, die Wohnräume abends zu lüften, da dort die Pollen verstärkt morgens unterwegs sind, in der Stadt umgekehrt. Zum Schlafen werden die Fenster am besten geschlossen gehalten. 
  • Heuschnupfengeplagte sollten auch auf das Kreuzallergie-Risiko hingewiesen werden, beispielsweise zwischen Gräserpollen und Erdnüssen, Soja beziehungsweise Tomaten. Wer auf Birke, Erle und Hasel reagiert, verträgt meist keine Nüsse und rohe Obstsorten der Rosengewächse (Äpfel, Pfirsich, Kirschen oder Kiwi). Beifuß gilt auch als Leitallergen für Kräuter- und Gewürzallergien – vor allem gegen grünen und schwarzer Pfeffer, Chili und Paprika.


Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Kassenleistung mal eben um ein Jahr gekürzt...

von Rika S. am 20.05.2017 um 10:09 Uhr

Korrekterweise müsste es "ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr" heißen, um einmal kleinkariert zu sein... ;-)

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