- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Was müssen Apotheker ü...
Software, Taxierung, etc.
Was müssen Apotheker über die neuen Rezepturpreise wissen?
Für welche Rezepturen gilt das?
Diese Regelung gemäß der geänderten Arzneimittelpreisverordnung gilt unmittelbar für alle verschreibungspflichtigen Rezepturen (außer Parenteralia gemäß § 5 Absatz 6 AMPreisV, siehe unten). Sie gilt außerdem aufgrund vertraglicher Regeln, wenn die Arzneilieferverträge für ausnahmsweise zulasten der GKV verordnete nicht verschreibungspflichtige Rezepturen eine Taxierung nach der Arzneimittelpreisverordnung vorsehen. Dabei kann es allerdings auf den genauen Wortlaut der einzelnen Verträge ankommen. Denn der neue Festzuschlag konnte dort naturgemäß noch nicht berücksichtigt werden.
Für nicht verschreibungspflichtige Rezepturen, die zur Selbstmedikation der Patienten hergestellt werden, gilt die Arzneimittelpreisverordnung dagegen ohnehin nicht. Der Apothekenleiter kann und muss selbst über die Preise entscheiden – doch dies ist nicht neu. Ob die Neuregelung in der Arzneimittelpreisverordnung ein Anlass ist, die Preise für nicht verschreibungspflichtige Rezepturen zu überdenken, muss individuell entscheiden werden.
Der neue Festzuschlag von 8,35 Euro gilt nicht für parenteral anzuwendende Lösungen, für die ein Rezepturzuschlag gemäß § 5 Absatz 6 AMPreisV festgelegt wurde. Für Zytostatikazubereitungen und andere Spezialrezepturen ändert sich also an der Taxierung nichts. Allerdings bringt das AMVSG dort eine andere Neuerung. Denn nach einer Drei-Monats-Frist fallen die Ausschreibungen für Zytostatikazubereitungen weg.
Neue Gebühr für BtM- und T-Rezepte
Viel einfacher sind die Neuerungen bei der BtM-Gebühr, die zu einer Dokumentationsgebühr für Arzneimittel auf BtM- und T-Rezepten wird. Sie steigt von bisher 26 Cent auf 2,91 Euro. Dieser Betrag schließt 19 Prozent Mehrwertsteuer ein. Nach den neuen Regeln ist diese Gebühr nicht nur für Betäubungsmittel zu taxieren, sondern auch für Arzneimittel auf T-Rezepten.
5 Kommentare
Dreiste Abzocke
von Ralf Schweers am 17.06.2017 um 23:31 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Dreiste Abzocke
von Nicole Lagendijk am 08.11.2017 um 18:01 Uhr
Übergangsregelung?
von Sacha Lischer am 16.05.2017 um 18:26 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Apothekengewinn durch Taxerhöhung
von Heiko Barz am 12.05.2017 um 18:35 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
neue Taxpreise
von Horst Wycisk am 12.05.2017 um 9:28 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.