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Europa, Deine Apotheken - Österreich
Von dispensierenden Ärzten und Versandfeinden
Österreich hat eines der reguliertesten Apothekensysteme Europas. Die Anzahl der Apotheken und neue Niederlassungen werden mit einer Bedarfsplanung staatlich kontrolliert. Einen Streit leisten sich die Apotheker seit Jahren immer wieder mit den Ärzten, die in einigen entlegenen Gebieten Medikamente dispensieren dürfen. Und: Der Rx-Versandhandel ist in der Alpenrepublik strengstens untersagt.
Mit 16 Apotheken auf 100.000 Einwohner liegt Österreich deutlich unter dem EU-Durchschnitt (31 Apotheken/100.000 Einwohner) bei der Apothekendichte. Insgesamt gab es Ende 2015 1.340 öffentliche Apotheken bei unseren Nachbarn im Süden. Die Neugründung von Apotheken ist in Österreich streng reguliert. So ist es Apothekern beispielsweise gestattet, maximal eine Filiale zu besitzen. Es gibt auch nur knapp 30 Filialen im ganzen Land.
Auch die Eröffnung neuer Hauptapotheken ist mit Niederlassungsbeschränkungen verbunden. Grundsätzlich dürfen nur Pharmazeuten Apotheken eröffnen. Bewerber brauchen eine Konzession, also eine Bewilligung der Behörde. Dass mehrere Pharmazeuten sich bei der Gründung zusammentun, ist grundsätzlich möglich. Allerdings muss der Hauptapotheker dann mindestens 51 Prozent der Anteile an der neu gegründeten Personalgesellschaft halten.
Hinzu kommen diverse örtliche Beschränkungen: Das Apothekengesetz geht bei der Bedarfsplanung nach dem Ausschlussprinzip vor. Voraussetzung für eine neue Apotheke ist beispielsweise, dass mindestens ein Arzt in der Gemeinde sesshaft sein muss. Der Mindestabstand zur nächsten Offizin muss mindestens 500 Meter betragen. Und: Die Apotheke muss in ihrem Umkreis mindestens 5.500 Menschen versorgen. Die Zahl neu eröffneter Standorte ist dementsprechend gering: In den vergangenen zehn Jahren gab es in Österreich „nur“ 157 neue Apotheken.
Insbesondere die
Bedarfsplanung war in den vergangenen Jahren immer wieder Gegenstand von
Gerichtsverfahren, die sich um den Regulierungsgrad des österreichischen
Apothekenmarktes drehten. Schon 2014 urteilte der Europäische Gerichtshof
(EuGH), dass die oben genannten Personenzahlen als Bedingung für eine
Neugründung zu starr seien. Dem Land wurde nahegelegt, Ausnahmen zu schaffen.
Österreich reagierte und legte fest, dass es in abgelegenen Regionen aufgrund
besonderer örtlicher Verhältnisse möglich sein muss, dass die
5.500-Einwohner-Grenze unterschritten werden kann. Erst vor wenigen Monaten
reagierte der EuGH erneut auf diese Regelung und stellte fest, dass man
Ausnahmen nicht nur auf ländliche Regionen beschränken dürfe. Österreich hat nun die Beschränkung auf Landapotheken aufgehoben und festgelegt, dass die Unterschreitung der Einwohner-Regelung grundsätzlich im Einzelfall überprüft wird.
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