Beratungs-Quickie

Malariaprophylaxe mit Mefloquin

München - 16.03.2017, 12:00 Uhr

Vom Malariamittel Lariam können Apotheken nur noch Restbestände abgeben. Der Hersteller hat auf die Zulassung verzichtet. (Foto: DAZ)

Vom Malariamittel Lariam können Apotheken nur noch Restbestände abgeben. Der Hersteller hat auf die Zulassung verzichtet. (Foto: DAZ)


Welche Informationen sind bei einem Beratungsgespräch in der Apotheke für den Patienten wichtig? Welche hilfreichen Tipps kann der Apotheker zu Arzneimitteln und Therapien geben? Diesmal geht es um eine Verordnung über das Antiprotozoenmittel Lariam® für eine Frau zur Malariaprophylaxe.

Formalien-Check

Die Kundin legt die Verordnung zwei Tage nach der Rezeptausstellung in der Apotheke vor. In zwei Wochen tritt sie ihre Fernreise an.

Verordnet ist eine N1-Packung Lariam® auf einem blauen Privatrezept. Für Privatrezepte ist kein spezielles Formular vorgeschrieben. Die Verordnung muss neben den verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Namen und Geburtsdatum des Patienten, Angaben zum Arzt und dessen Unterschrift sowie das Ausstellungsdatum enthalten.

Das vorliegende Rezept ist vollständig und eindeutig. Zum Zeitpunkt der Rezeptausstellung ist die Verordnung entweder mit einer N1-Packung mit acht Tabletten des Originals (Lariam® der Firma Roche Pharma) oder einem preisgünstigen Import zu beliefern. Im Februar 2016 verzichtete das Unternehmen Roche Pharma in Deutschland auf die Zulassung von Lariam®, dem einzigen Mefloquin-Präparat auf dem deutschen Markt. Die Verkehrsfähigkeit der im Markt befindlichen Packungen bleibt aufgrund der Übergangsfrist von zwei Jahren (gem. § 31 Abs. 4 AMG) bis zum Ablauf der Haltbarkeit erhalten. Die Apotheke kann in dieser Zeit Rezepte mit Restbeständen des Originals (bis zum Ablauf der Haltbarkeit) oder Importen beliefern. Danach ist bei Bedarf ein Einzelimport gemäß § 73 Abs. 3 AMG möglich, da Lariam® weiterhin in vielen Ländern der Europäischen Union verfügbar ist. Die Kundin trägt die Kosten selbst. Ab Ausstellungsdatum ist das Privatrezept drei Monate gültig. 



Manuela Kühn, Apothekerin
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Unverständlich

von Observer am 24.03.2017 um 15:39 Uhr

Ich kann mich dem vorigen Kommentar nur anschliessen.
Sie schreiben u.a.:
"Da die Anwendung von Mefloquin das Reaktionsvermögen einschränken kann, ist der Wirkstoff nicht für Reisende geeignet, deren Aktivitäten eine besondere Aufmerksamkeit erfordern (z.B. Piloten oder Taucher in größeren Tiefen)."

In der FI heißt es dazu etwas klarer:
"In Bezug auf Aktivitäten, welche volle Aufmerksamkeit
und ungestörte Feinmotorik
erfordern, wie das Führen von Fahrzeugen
und Flugzeugen, das Bedienen von Maschinen
und Tiefseetauchen, ist besondere
Vorsicht geboten."
Das Führen von Fahrzeugen <--- Damit ist auch Autofahren gemeint. Es wird in dem Artikel suggeriert das eher nur Piloten und Taucher in größeren Tiefen betroffen sein könnten.

Der Hinweis auf den Patientenpass (und die Checkliste) wäre auch wichtig gewesen. (Kundin fragen ob der Arzt diese Checkliste abgearbeitet und den Patientenpass ausgestellt hat)

Es wird schon Gründe haben warum der Hersteller ein Jahr vor regulärem Ablauf der Zulassung das Mittel vorzeitig aus dem Handel genommen hat.
Es mag in vielen Ländern der EU noch erhältlich sein, allerdings wurde in zahlreichen EU Ländern ebenfalls die Zulassung zurückgenommen.
Da die mit "sehr häufig" angegeben Nebenwirkungen bei Auftreten einen Abbruch der Prophylaxe erfordern (um schwerwiegendere Ereignisse zu vermeiden), hätte auch sofort über Alternativen gesprochen werden müssen.



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AW: Unverständlich

von McMüller am 04.04.2017 um 8:58 Uhr

Ausgesprochen drollig finde ich ja auch noch diesen Hinweis:

"Lariam® enthält das Chemotherapeutikum Mefloquin. Aufgrund des Nebenwirkungsprofils empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e. V. den Wirkstoff zur Malariaprophylaxe ausschließlich in Gebieten mit hohem Infektionsrisiko und mit gegen andere Malariamittel resistenten Plasmodium-falciparum-Parasiten."

Wo bitteschön gibt es denn auf dieser Erde Regionen, wo Mefloquin wirkt, aber die Malaria gegen andere Malariamittel wie Atovaquon-Proguanil oder Doxycyclin resistent ist? Die schlichte Antwort: nirgendwo.

offene Fragen

von McMüller am 17.03.2017 um 14:03 Uhr

Leider hinterlässt der Artikel beim Leser sehr viele offene Fragen:

- Wieso wird nicht darauf hingeweisen, dass bei Mefloquin laut Fachinformation " [p]sychische Symptome wie ungewöhnliche Träume/Albträume, akute Angstzustände, Depressionen, Unruhe oder Verwirrtheitszustände" als "prodromal für schwerwiegendere Ereignisse anzusehen" sind und betroffene Patienten "die Einnahme von Mefloquin abbrechen und sofort medizinischen Rat aufsuchen sollen"? Gerade angesichts der Tatsache, dass solche Symptome laut Herstel, nicht hierauf hinzuweisen.

- Wieso wird hier unkritisch vermerkt, dass eine Patientin bei ihrer ersten Fernreise Mefloquin verschrieben bekommt? Welche Gründe haben dazu geführt, keine der besser verträglichen (und in Deutschland auch nicht vom Markt genommenen) Alternativen zu verschreiben? Schlechte Erfahrungen mit einer Alternative wie Atovaquon-Proguanil scheint es ja noch nicht gegeben zu haben. Gab es also klare Kontraindikationen gegen Atovaquon-Proguanil und Doxycyclin? Wenn ja, welche?

- Wieso gibt es keine Hinweise auf den Patientenpass?

Ich empfehle aus diesen Gründen dringend die sorgfältige redaktionelle Überarbeitung dieses Beitrags.

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