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Beratungs-Quickie
Tetanus-Impfstoffe im Sprechstundenbedarf
Welche Informationen sind bei einem Beratungsgespräch in der Apotheke für den Patienten wichtig? Welche hilfreichen Tipps kann der Apotheker zu Arzneimitteln und Therapien geben? Diesmal geht es um eine Verordnung über Tetanus-Impfstoffe pro communitate (PC).
Formalien-Check
Das Rezept wird von einer Sprechstundenhilfe des Orthopäden mit der Bitte um baldige Lieferung abgegeben. Verordnet sind 20 Fertigspritzen Tetanol® pur sowie 10 Stück Tetagam® für den Sprechstundenbedarf. Impfungen gemäß STIKO-Empfehlung werden im Allgemeinen über den Sprechstundenbedarf abgerechnet. Die Felder 8 „Impfstoffe“ und 9 „Sprechstundenbedarf“ müssen dann wie auf der vorliegenden Verordnung angekreuzt sein. Impfstoffe als Sprechstundenbedarf sind immer auf einem separaten Rezept zu verordnen.
Die Kostenträgerkennung zur Abrechnung des Sprechstundenbedarfs unterscheidet sich regional. Allein in Baden-Württemberg gibt es beispielsweise vier Institutionskennzeichen für die Regionen Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart oder Reutlingen. Dieses muss für eine korrekte Abrechnung im Feld „Kassen-Nr.” eingetragen sein.
Auch bei Impfstoffen im Sprechstundenbedarf sind vorrangig Rabattverträge zu berücksichtigen, die im aktuellen Fall jedoch nicht vorliegen. Sind preisgünstige Importe vorhanden, besteht im Rahmen der Sprechstundenverordnung nach Rahmenvertrag § 5 (1) keine Abgabepflicht von Importpräparaten anstelle des verordneten Originals. Cave: Liegt hingegen eine Importverordnung vor, so ist der gesetzte Preisanker zu beachten.
Die Verordnung ist mit zwei N2-Packungen Tetanol® pur mit jeweils zehn Fertigspritzen zu 0,5 ml sowie einer N3-Packung Tetagam® P 250 I.E. mit zehn Fertigspritzen zu je 1 ml zu beliefern. Die Impfstoffe sind bei 2 - 8 ° C aufzubewahren.
Tetagam® ist ein TFG-Artikel. Die Apotheke hat Dokumentationspflicht nach dem Transfusionsgesetz. Das PC-Rezept ist ab Ausstellungsdatum einen Monat gültig.
2 Kommentare
tetanol/tetagam
von Zück am 09.03.2017 um 22:57 Uhr
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Tetanol/Tetagam
von zück am 09.03.2017 um 22:45 Uhr
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