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Tetanus-Impfstoffe im Sprechstundenbedarf

München / Stuttgart - 09.03.2017, 12:30 Uhr

(Foto: jb / DAZ.online)

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Auch noch wichtig

Der Impfstoff Tetanol® darf nicht mit anderen Arzneimitteln in einer Spritze vermischt werden. Zeitabstände zu anderen Impfungen sind nicht erforderlich, die Injektionen sind jedoch an unterschiedlichen Körperstellen vorzunehmen. So erfolgt bei einer Simultanimpfung die Gabe von Tetanus-Immunglobulin kontralateral, um eine gegenseitige Deaktivierung der Impfkomponenten zu vermeiden.

Während einer immunsuppressiven Therapie oder bekanntem Immundefekt kann der Impferfolg der aktiven Tetanus-Immunisierung eingeschränkt oder infrage gestellt sein. In diesem Fall ist ein Antikörpernachweis zu Kontrollzwecken empfehlenswert.

Nach Verabreichung von Tetagam® ist ein Abstand von mindestens drei Monaten zu der Impfung mit Virus-Lebend-Impfstoffen einzuhalten, da die Gabe von Immunglobulinen deren Wirksamkeit beeinträchtigen kann. Im Falle von Masern kann die Beeinträchtigung bis zu fünf Monate anhalten.



Manuela Kühn, Apothekerin
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

tetanol/tetagam

von Zück am 09.03.2017 um 22:57 Uhr

>lobenswert, aber sind Sie sich sicher, daß Pharmazeut/in zu
dieser Verordnung noch einen Kommentar abgeben muß ?
Ist das nicht leeres Stroh gedroschen um die Zeilen zu füllen ?
MfG
G.Zück

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Tetanol/Tetagam

von zück am 09.03.2017 um 22:45 Uhr

Gehe ich jetzt davon aus, daß Arztpraxen keine Ahnung haben
was sie verordnen, oder ist der Artikel nur leeres Stroh gedroschen, sprich "ich könnt als Pharmazeut/in noch was dazu sagen" ?

MfG

G.Zück

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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