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ABDA zum Rx-Versandverbot
„Patienten brauchen keine Spezialversender“
Die Gegner des Rx-Versandverbots schießen sich derzeit auf ein Thema ein, das die SPD-Bundestagsfraktion ins Spiel gebracht hatte: Laut SPD drohen erhebliche Versorgungsprobleme, sollten die sogenannten Spezialversender von einen Tag auf den anderen ihre Dienste einstellen müssen. Die ABDA hält nun dagegen: Alles das, was die spezialisierten Versandapotheken leisten, können auch Apotheken leisten.
Wie viele Spezialversender es in Deutschland gibt, ist unbekannt. Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken hat bislang keine Zahlen über diesen Markt veröffentlicht. Fest steht, dass sich in den vergangenen Jahren einige Unternehmen auf solche speziellen Versandrezepturen für gewisse Indikationen spezialisiert haben. DAZ.online hatte vor einigen Tagen über den Fall eines Kindes berichtet, das an der angeborenen Rückenmarks-Erkrankung Spina bifida leidet. Viele solcher Patienten (in Deutschland gibt es etwa 10.000 an Spina bifida erkrankte Kinder) benötigen sterile Lösungen von Oxybutinin, um die Blasenschwäche zu behandeln. Eine Versandapotheke im Raum Hamburg soll sich auf die Herstellung und den Versand solcher Mittel spezialisiert haben.
Aber auch Patienten, die unter einer Makuladegeneration (AMD) leiden, bestellen des Öfteren bei Versandapotheken. In diesem Fall geht es um Injektionslösungen des Ophtalmikums Lucentis, das dem Vernehmen nach oft von einer Versandapotheke im Tecklenburger Land hergestellt und verschickt wird. Ein weiteres Beispiel solcher speziellen Versandrezepturen sind Kapseln des selten verwendeten Arzneimittels Strophantin, die bei Herzinsuffizienz verordnet werden.
Wenn der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegte
Referentenentwurf zum Rx-Versandverbot in seiner jetzigen Form als Gesetz
beschlossen wird, dürfen die oben genannten Arzneimittel nicht mehr versendet
werden. Die SPD-Apothekenexpertin und Ärztin Sabine Dittmar ist der Meinung,
dass die Apotheken vor Ort diese Leistungen nicht von einen auf den anderen Tag
übernehmen können. Hinzu kommt, dass sich nun auch erstmals eine betroffene
Familie an den Gesundheitsausschuss gewendet hat und darum gebeten hat, den
Rx-Versand zu erhalten, weil die Apotheken in der Umgebung das spezielle
Arzneimittel nicht herstellen können.
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Die ABDA stellt nun aber klar, dass aus ihrer Sicht kein Grund zur Sorge besteht. Mit Bezug auf den Brief der betroffenen Mutter eines an Spina bifida erkrankten Kindes, erklärt eine ABDA-Sprecherin gegenüber DAZ.online, dass die Herstellung von fertigen Oxybutinin-Lösungen keineswegs nur in hochspezialisierten Apotheken stattfinden muss. Wörtlich sagte die Sprecherin: „Jede Apotheke kann nach der einschlägigen NRF-Vorschrift Oxybutynin-haltige Instillationslösungen herstellen und im Anschluss hitzesterilisieren. Das Vorhandensein eines ‚Reinraums‘ ist nicht notwendig. Die entsprechende Vorschrift stellt der DAC/NRF seinen Abonnenten zur Verfügung.“
5 Kommentare
"Spezial-"Versender sind Rezeptur-Hersteller
von Jürgen Dietrich am 16.02.2017 um 11:12 Uhr
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Wozu denn sonst die Laborausstattung?
von Andreas Grünebaum am 15.02.2017 um 18:29 Uhr
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ab da ab gings bergab
von Christian Giese am 15.02.2017 um 16:32 Uhr
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Bitte einmal "saugen" ...
von Christian Timme am 15.02.2017 um 15:57 Uhr
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Keep it simple....
von gabriela aures am 15.02.2017 um 15:34 Uhr
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