Nach dem EuGH-Urteil

Kohl klagt gegen DocMorris und Europa Apotheek

Berlin - 20.12.2016, 11:20 Uhr

Entweder Rx-Boni oder Herstellerrabatte: Kohlpharma-Geschäftsführer Jörg Geller klagt gegen niederländische Versender. (Foto: Kohlpharma)

Entweder Rx-Boni oder Herstellerrabatte: Kohlpharma-Geschäftsführer Jörg Geller klagt gegen niederländische Versender. (Foto: Kohlpharma)


Der Arzneimittelimporteur Kohlpharma ist überzeugt, dass DocMorris und die Europa Apotheek mit Rx-Boni gegen den Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung verstoßen. Damit hätten sie auch keinen Anspruch auf die Erstattung der gesetzlichen Herstellerrabatte. Diese fordert Kohlpharma nun vor Gericht zurück.

Kohlpharma hat vor dem Sozialgericht Saarbrücken eine Klage gegen die niederländischen Versandapotheken DocMorris und Europa Apotheek Venlo (EAV) eingereicht. Wie das Unternehmen aus dem Saarland mitteilt, fordert es aus seiner Sicht unberechtigt erstattete gesetzliche Herstellerrabatte zurück (§ 130a Abs. 1 SGB V). Und zwar für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 1. Oktober 2016. Seit Oktober erstattet Kohl den beiden Apotheken ohnehin schon keine Rabatte mehr. Vorausgegangen ist der Klage eine einfache mit Frist versehene Zahlungsaufforderung – doch DocMorris und EAV wollten davon nichts wissen.

Hintergrund ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. November 2016. Seitdem bieten die EU-ausländischen Apotheken Kunden in Deutschland geldwerte Boni an, wenn sie Rezepte in die Niederlande schicken. Die deutschen Apotheken müssen sich demgegenüber weiterhin an die Arzneimittelpreisverordnung halten.

Vor-Ort-Apotheken den Rücken stärken

Kohlpharma-Geschäftsführer Jörg Geller erklärt: „Wenn für die ausländischen Versandapotheken die deutschen Preisvorschriften laut EuGH nicht bindend sind und die Versandapotheken trotz des freiwilligen Beitritts zum Rahmenvertrag für die Belieferung und Abrechnung von Rx-Arzneimitteln die deutschen Preisvorschriften fortgesetzt nicht einhalten und verbotene Boni gewähren, entfällt nach unserer Auffassung auch der Anspruch auf die Zahlung des Herstellerrabattes“. Geller sieht in der Rückforderung der Herstellerrabatte einen „marktgerechten Weg, der Rosinenpickerei entgegenzuwirken“. Zudem wolle Kohlpharma im Rahmen seiner Möglichkeiten der deutschen Vor-Ort-Apotheke – ob mit oder ohne Versandhandelserlaubnis – den Rücken für einen fairen Wettbewerb stärken.

Kohlpharma hatte sich bereits kurz nach dem EuGH-Urteil klar positioniert: Mit seinen Rx-Boni verstoße DocMorris gegen den Rahmenvertrag zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband. Dieser Vertrag bindet die Apotheken seinem Wortlaut nach an die gesetzlichen Regelungen zu Arzneimittelpreisen. Die niederländischen Versandapotheken waren ihm bewusst beigetreten. Zuvor mussten sie einige juristische Hürden nehmen. Der Beitritt zum Rahmenvertrag war für sie nicht zuletzt deshalb von Bedeutung, weil sie erst hierdurch Anspruch auf Erstattung der gesetzlichen Herstellerrabatte erhielten.  


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Cool Herr Geller

von Andreas Grünebaum am 20.12.2016 um 11:37 Uhr

Kohl ist in der Sache einfach cool! Dann kommt die Sache erstmals vor Gericht und es wird gleichzeitig Druck auf die GKVen ausgeübt, welche ihrer Sorgfaltspflicht im Umgang mit den Versichertengeldern nicht nachkommen (Stichwort: Null-Retax für DocM und Co.).

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