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Steuerbetrug vorbeugen
Neue Anforderungen für elektronische Registrierkassen
Keine gerelle Pflicht zu elektronischen Kassen
Die neuen Regeln gelten für alle, die elektronische Kassensysteme nutzen, also auch für Apotheken. Die Wirtschaft hat bis Ende 2019 Zeit, ihre Systeme entsprechend umzurüsten. Eine generelle Pflicht, elektronische Kassen zu führen, gibt es allerdings nicht. Verkäufer auf Wochenmärkten oder Vereinsfesten sollen beispielsweise weiter offene Kassen verwenden können. Aus SPD-Sicht ist dies ein „kleiner Wermutstropfen“. Die Sozialdemokraten hätten sich zudem ein zügigeres Inkrafttreten der Kassen-Nachschau und der Pflicht zur Systemumstellung gewünscht.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Das Gesetz hatte einen jahrelangen Vorlauf. Spätestens seit dem Jahr 2003 ist bekannt, dass digitale Grundaufzeichnungen, wie sie etwa in elektronischen Registrierkassen stattfinden, unerkannt gelöscht oder geändert werden – zulasten des Fiskus. Vor 13 Jahren gab der Bundesrechnungshof konkrete Hinweise auf diese Art des Steuerbetrugs und sprach schon damals von drohenden Steuerausfällen in Milliardenhöhe. Heute schätzt man diese auf jährlich fünf bis zehn Milliarden Euro.
2 Kommentare
wer betrügt?
von Karl Friedrich Müller am 20.12.2016 um 8:32 Uhr
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bin mal gespannt...
von Karl Friedrich Müller am 19.12.2016 um 19:05 Uhr
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