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Steuerbetrug vorbeugen
Neue Anforderungen für elektronische Registrierkassen
Steuerbetrug durch manipulierte Kassensysteme soll künftig wirksamer bekämpft werden. Dafür soll das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sorgen, dem der Bundesrat jetzt zugestimmt hat. Auch Apotheken sind von den Neuregelungen betroffen.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat nach langem Ringen sein Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen durchgebracht. Am 16. Dezember gab der Bundesrat dem zustimmungspflichtigen Gesetz grünes Licht. Der Finanzausschuss des Bundestages hatte zuvor noch einige Änderungsanträge beschlossen. Auch die Grünen stimmten für das Gesetz.
Das Gesetz sieht die Umstellung von elektronischen Registrierkassen auf ein fälschungssicheres System vor. Die Aufzeichnungssysteme müssen ab dem 1. Januar 2020 durch eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung geschützt werden. Dann soll eine Löschung von Umsätzen nicht mehr möglich sein. Die technischen Anforderungen definiert und zertifiziert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme und die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung müssen dem Finanzamt bis zu diesem Zeitpunkt mitgeteilt sein. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro.
Weiterhin wird zu den schon vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle im Jahr 2018 die Möglichkeit der Kassen-Nachschau eingeführt. Dabei handelt es sich um unangemeldete Kassenkontrollen durch die Steuerbehörden, um möglichen Steuerbetrug zeitnah aufklären zu können.
Vergangene Woche beschlossen die Abgeordneten zudem kurzfristig, eine Pflicht zur Ausgabe von Quittungen an die Kunden einzuführen. Aus Gründen der Praktikabilität und Zumutbarkeit können sich Unternehmen, die Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verkaufen, allerdings von dieser Pflicht, Belege auszugeben, befreien lassen, ein Beispiel sind hier Bäckereien.
Keine gerelle Pflicht zu elektronischen Kassen
Die neuen Regeln gelten für alle, die elektronische Kassensysteme nutzen, also auch für Apotheken. Die Wirtschaft hat bis Ende 2019 Zeit, ihre Systeme entsprechend umzurüsten. Eine generelle Pflicht, elektronische Kassen zu führen, gibt es allerdings nicht. Verkäufer auf Wochenmärkten oder Vereinsfesten sollen beispielsweise weiter offene Kassen verwenden können. Aus SPD-Sicht ist dies ein „kleiner Wermutstropfen“. Die Sozialdemokraten hätten sich zudem ein zügigeres Inkrafttreten der Kassen-Nachschau und der Pflicht zur Systemumstellung gewünscht.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Das Gesetz hatte einen jahrelangen Vorlauf. Spätestens seit dem Jahr 2003 ist bekannt, dass digitale Grundaufzeichnungen, wie sie etwa in elektronischen Registrierkassen stattfinden, unerkannt gelöscht oder geändert werden – zulasten des Fiskus. Vor 13 Jahren gab der Bundesrechnungshof konkrete Hinweise auf diese Art des Steuerbetrugs und sprach schon damals von drohenden Steuerausfällen in Milliardenhöhe. Heute schätzt man diese auf jährlich fünf bis zehn Milliarden Euro.
2 Kommentare
wer betrügt?
von Karl Friedrich Müller am 20.12.2016 um 8:32 Uhr
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bin mal gespannt...
von Karl Friedrich Müller am 19.12.2016 um 19:05 Uhr
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