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ABDA im Bundestag
Rx-Versandverbot gefährdet Botendienste nicht
Apotheken können laut ABDA auch trotz Rx-Versandverbot Botendienste anbieten. Bei der Bundestags-Anhörung zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) wollte die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar wissen, ob eine Abschaffung des Versandhandels den Botendiensten der Apotheker schaden könnte.
Welche Folgen hätte der Gesetzentwurf zum Rx-Versandverbot für den Botendienst? Das Bundesgesundheitsministeriums (BMG) schreibt, dass mit einem Versandverbot auch der Botendienst konkretisiert werden muss. Der Entwurf sieht daher diverse Neuregelungen im Bereich des Botendienstes vor. Unter anderem ist künftig vorgeschrieben, dass Apothekenpersonal die Medikamente ausliefern müssen. Auch das Lieferumfeld wird genauer beschrieben.
Die für Apothekenfragen zuständige SPD-Politikerin Sabine Dittmar sorgt sich offenbar darum, dass mit einem Wegfall des Rx-Versandes auch weniger Botendienste angeboten werden könnten. Bei der Ausschusssitzung fragte sie ABDA-Geschäftsführer Sebastian Schmitz: „Sie unterstützen die Forderung des Bundesrates, den Rx-Versandhandel zu verbieten. Ich kenne ländliche Regionen, in denen Offizinapotheken einen organisierten Botendienst anbieten und so eine gute Arzneimittelversorgung in den Dörfern gewährleisten. Als Rechtsgrundlage dient dabei oft die Genehmigung zum Versandhandel. Deshalb frage ich Sie, welche Auswirkung hätte ein Rx-Versandhandelsverbot für diese Art der Versorgung auch im Hinblick auf die sehr restriktive Beschränkung des Botendienstes auf den Einzelfall in § 17 der Apothekenbetriebsordnung?“
„Ausreichend Instrumente“
Schmitz reagierte ausweichend. Er wies darauf hin, dass es nach dem EuGH-Urteil „dringend geboten“ sei, dass die Politik reagiere. Obwohl es nicht Teil der Frage war, sagte der ABDA-Geschäftsführer, dass es massive Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur und insbesondere auf die Arzneimittelversorgung in der Fläche haben könne, wenn eine Reaktion ausbleibe. Auf Dittmars Frage antwortete er dann vage: „Wir haben in der Apothekenbetriebsordnung ausreichend Instrumente zur Verfügung, um die flächendeckende Versorgung zu sichern und alle Patienten zu erreichen. Wir brauchen die Versandhandelserlaubnis nicht, um die flächendeckende Versorgung zu sichern.“
Eine wichtige Rolle spielte auch das von der Koalition geplante Arzneimittel-Informationssystem für Ärzte. Union und SPD wollen erreichen, dass Informationen zum Zusatznutzen neuer Medikamente schneller bei den Verordnern landen. Das Gesetz sieht daher vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss damit beauftragt wird, solch ein unabhängiges Informationssystem zu entwickeln. Johan Magnus von Stackelberg unterstützte dieses Vorhaben grundsätzlich. Er merkte aber unter anderem an, dass auch Apotheker Interesse an diesen Informationen haben könnten. „Warum schaffen wir nicht eine neutrale Datenstelle für alle?“, fragte er.
Neue Qualitäts-Kriterien für Zyto-Apotheker?
Des Weiteren ging es bei der Anhörung im Bundestag auch um das geplante Verbot von Zyto-Verträgen zwischen Kassen und Apothekern. Die Regierungsfraktionen denken offenbar darüber nach, in der Zytostatika-Versorgung künftig Qualitätskriterien für die Apotheker zu verankern. Grund dafür könnte der Fall eines Bottroper Apothekers sein, der in den vergangenen Wochen in die Medien geraten war, weil er beschuldigt wird, jahrelang Zytostatika verdünnt und dann falsch abgerechnet zu haben.
Darauf angesprochen wurde unter anderem der Kassen-Dienstleister GWQ, der für mehrere Kassen die Zytostatika-Versorgung ausschreibt. Der Vertreter von GWQ sagte allerdings, dass er keine Notwendigkeit für zusätzliche Qualitätskriterien bei Ausschreibungen sehe.
Klaus Peterseim, Vorsitzender des Verbandes Zytostatika-herstellender Apotheken (VZA), äußerte sich ebenfalls zur geplanten Zytostatika-Regelung. Die Grünen-Fraktion wollte von Peterseim wissen, wie die Preistransparenz im Bereich der Zyto-Versorgung verbessert werden könnte. Der VZA-Chef sprach sich dafür aus, die Auskunftsrechte zu stärken. Zur Erklärung: Neben dem Verbot der Apotheken-Verträge sieht das AMVSG auch vor, dass die Kassen gegenüber den Apothekern eine Auskunftspflicht zu den Einkaufspreisen geltend machen können. Die Kassen hatten sich zuvor darüber beschwert, dass sie nicht wüssten, zu welchem Preis die Pharmazeuten einkaufen, um die Abrechnungen bewerten zu können. Peterseim unterstützte den Versuch, mehr Transparenz ins Preissystem zu bringen. Allerdings forderte er, dass diese Transparenz-Regeln für alle gelten müssten. Zum Thema Apothekenvergütung im Zyto-Bereich sagte er: „Der Königsweg sollte die Hilfstaxe und ein verschärftes Auskunftsrecht sein. Wenn das gut funktioniert, könnte man vielleicht sogar auf die Ausschreibungen verzichten.“
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