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Statt Rx-Versandverbot
SPD diskutiert Boni-Grenze als Plan C
Noch hält sich die SPD-Bundestagsfraktion bedeckt, was die Alternativen zum Rx-Versandverbot betrifft. Gegenüber DAZ.online spricht sich nun der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Edgar Franke (SPD) für eine Obergrenze für Rx-Boni im Sozialgesetzbuch aus: Sie sei kurzfristig und rechtssicher umsetzbar – und ein Kompromiss, mit dem alle leben könnten.
Dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Rx-Boni für ausländische Versandapotheken für Handlungsbedarf in Deutschland gesorgt hat, ist Konsens unter deutschen Politikern. Doch das Spektrum an möglichen Reaktionen des Gesetzgebers ist breit: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) forderte wie auch die ABDA schon nach einigen Tagen, den Versandhandel für rezeptpflichtige Arzneimittel zu verbieten. Vehement widersprach jedoch der Fraktionsvize des Koalitionspartners SPD, Karl Lauterbach: Seiner Einschätzung nach ist der Versandhandel eine „alternative Vertriebsform“, die erhalten bleiben sollte. Doch der Alternativvorschlag einer Honorarreform, die auch die für Apothekenfragen zuständige SPD-Politikerin Sabine Dittmar unterstützt, würde bis zur Bundestagswahl im nächsten Herbst nur schwerlich umsetzbar sein.
Für eine seiner Ansicht nach kurzfristig mögliche wie auch rechtssichere Lösung spricht sich nun der SPD-Gesundheitsexperte Edgar Franke gegenüber DAZ.online aus. Dem Vernehmen nach findet sein Vorschlag innerhalb der SPD-Fraktion zunehmend Anhänger. Er will die Rx-Boni, die der EuGH für ausländische Versandapotheken freigegeben hat, teils wieder verbieten – oder zumindest begrenzen. Anders als das bisherige harte Verbot, das im Arzneimittelgesetz verankert war, plant Franke eine Klarstellung im § 129 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB), welcher den Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung regelt.
Auch DocMorris kann kaum aus dem Rahmenvertrag aussteigen
Das ist der Hintergrund: Alle wichtigen in Deutschland tätigen ausländischen Versandapotheken sind freiwillig dem Rahmenvertrag beigetreten, damit sie bei gesetzlich Versicherten direkt mit den Krankenkassen abrechnen können – und hatten sich ihren Beitritt zum Rahmenvertrag teils sogar vor dem Bundessozialgericht erstritten. Zuvor mussten diese den Herstellerrabatt aus der eigenen Tasche übernehmen, wenn sie nicht über den Rahmenvertrag abrechnen. Das können sich auch DocMorris und anderer EU-Versender kaum erlauben.
Zwar verbietet der Rahmenvertrag über Verweise auf § 78 Arzneimittelgesetz und § 7 Heilmittelwerbegesetz bereits jetzt die
Rx-Boni, doch können nur die Kassen gegen die
Verletzungen der Arzneimittelpreisverordnung ihrer Vertragspartner vorgehen –
nicht etwa Wettbewerber.
8 Kommentare
5€?
von Peter Lahr am 06.12.2016 um 10:24 Uhr
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Alles Gaga
von Karl Friedrich Müller am 06.12.2016 um 9:09 Uhr
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Ansatz funktioniert nicht
von Pöppl Christian am 05.12.2016 um 20:06 Uhr
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Das ist doch
von Christiane Patzelt am 05.12.2016 um 18:30 Uhr
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AW: Das wird noch...
von Bernd Jas am 05.12.2016 um 20:08 Uhr
AW: Gesprächsrunde
von florian becker am 06.12.2016 um 11:17 Uhr
5 Euro
von Anita Peter am 05.12.2016 um 16:51 Uhr
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Zuzahlungen generell abschaffen
von Hermann Eiken am 05.12.2016 um 15:57 Uhr
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