Impfstoff-Verträge der AOK

Ein einziger Rabattpartner für ein ganzes Bundesland

Berlin - 02.12.2016, 13:15 Uhr

Einer reicht: Die AOK Baden-Württemberg (hier der Vorsitzende Dr. Christopher Hermann) hat die gesamte Impfstoffversorgung im Land für die kommenden zwei Jahre an einen einzigen Rabattpartner vergeben. (Foto: dpa)

Einer reicht: Die AOK Baden-Württemberg (hier der Vorsitzende Dr. Christopher Hermann) hat die gesamte Impfstoffversorgung im Land für die kommenden zwei Jahre an einen einzigen Rabattpartner vergeben. (Foto: dpa)


Ministerium: Nicht-Beteiligung war nicht vorhersehbar

Schließlich hätten sich die Kassen von vornherein eine europaweite Ausaschreibung gestartet, die auf den Abschluss von Rabattverträgen mit zwei Unternehmen abzielten – so wie es die gesetzlichen Vorgaben vorsehen. Die Mylan Healthcare GmbH sei jedoch die einzige Impfstoffherstellerin gewesen, die sich an den verschiedenen Vergabeverfahren beteiligt habe, weshalb mit ihr zunächst ein Vertrag über ein Fachlos abgeschlossen worden sei. „Dieses Vorgehen wird von den Vergabenachprüfungsinstanzen ausdrücklich als rechtmäßig anerkannt“, betont das Ministerium.

Dass Mylan nun im Rahmen einer Vertragsänderung auch für die Versorgung mit Influenza-Impfstoffen ohne feststehende Kanüle zuständig ist, sei nach dem Vergaberecht möglich. Warum? Die Krankenkassen konnten die Nichtbeteiligung aller anderen Impfstoffhersteller an der Versorgung der Versicherten mit Influenza-Impfstoffen nicht vorhersehen. Dazu das Ministerium: „Auch § 132e Abs. 2 Satz 4 SGB V steht nach hiesiger Einschätzung dem im konkreten Fall nicht entgegen, da diese Regelung im Lichte des Vergaberechts so auszulegen ist, dass Verträge mit mehreren pharmazeutischen Unternehmen nur dann gefordert werden können, wenn im Vergabeverfahren mehrere zuschlagsfähige Angebote eingegangen sind“.

Das Vorgehen entspreche auch der Intention sozialrechtlichen Regelung, die Versorgungssicherheit der Versicherten zu gewährleisten. Denn die Krankenkassen hätten nun zwei Influenza-Impfstoffe unter Vertrag. Auch wenn Mylan deren Lieferfähigkeit in beiden Fällen sicherstellen muss – das Unternehmen dürfte höchstes Interesse daran haben, dass hier nichts schief geht. Dann sonst drohen Vertragsstrafen und Schadensersatzansprüche.

Letztlich räumt das Sozialministerium aber auch ein: „Gleichwohl ist für zukünftige Ausschreibungen zu hoffen, dass sich wieder mehr pharmazeutische Unternehmer beteiligen werden“.  



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

Rabattpartner BW

von Alexander Zeitler am 04.12.2016 um 17:21 Uhr

Dann hoffen wir mal, dass der auch liefern kann

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Impfstoffe Vorsorge - Sicherheit - egal

von Ratatosk am 02.12.2016 um 18:24 Uhr

Wenn`s der GKV gefällt , gilt in Deutschland das Recht , recht wenig.
Versorgungsicherheit gegenüber Problemen - egal.

Mismatch - egal

Eine wirkliche Überwachung von Aktivitäten der GKV ist nicht mehr erkennbar - und politisch offensichtlich auch nicht mehr gewollt.
Das Risiko tragen die Versicherten - und Schuld sind sowieso immer andere. Notfalls erklärt Glaeske eben warum.
Erst wenn mal ein paar tausend sterben, wird sich was ändern - aber siehe oben zur Verantwortung.
Risikomanagement ist für Politik und Kassen leider auch zu komplex um diese Dinge umzusetzen. Vor allen da nur billig zählt.

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