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Fehlende Evidenz
USA führen Warn-Pflicht für Homöopathika ein
Für „überwältigende Mehrheit“ von Werbeaussagen fehlt „vernünftige Grundlage“
Bislang sei dies „für die überwältigende Mehrheit von homöopathischen OTC-Präparaten“ deutlich anders, da Wirksamkeitsaussagen allein auf traditionellen homöopathischen Theorien beruhten. „Daher fehlt für Werbeaussagen, dass solche homöopathischen Produkte einen therapeutischen Effekt haben, eine vernünftige Grundlage“. Daher seien sie höchstwahrscheinlich irreführend und würden entsprechende Gesetze der Behörde verletzen.
Um diese Mängel zu beheben, müssen nun „hervorstechende“ Hinweise in nächster Nähe zu den Werbeaussagen angebracht werden – möglicherweise sogar als Teil dieser. „Vermarkter sollen solche qualifizierenden Hinweise nicht mit zusätzlichen positiven Aussagen oder Einzelfallbeschreibungen durchwandern“, betont die FTC. Doch aufgrund des „inhärenten Widerspruchs“ zwischen einer Wirksamkeitsaussage und dem Hinweis der fehlenden Evidenz könnten die Angaben jedoch auch unzureichend sein, um eine Täuschung der Verbraucher zu verhindern.
Verstehen die Patienten die Aussagen richtig?
„Vermarkter sind gut beraten, äußere Evidenz wie Umfragen unter Konsumenten zu entwickeln, um den Gesamteindruck ihrer Marketing-Materialen festzustellen“, schreibt die Behörde. Sie werde genau untersuchen, ob sichergestellt ist, dass die „extrem begrenzte Natur“ der Werbeaussagen angemessen kommuniziert wird – ansonsten läge ein Gesetzesverstoß vor.
Auch in Deutschland müssen Werbeaussagen für Arzneimittel nach dem Heilmittelwerbegesetz eigentlich den Stand der Wissenschaft widerspiegeln. Für homöopathische Präparate oder andere Mittel der „alternativen Therapierichtungen“ bestehen jedoch erheblich Ausnahmen: Hier können Anwendungsgebiete zugelassen werden, wenn diese sich aus traditionellen homöopathischen Arzneimittelbildern und Monografien ableiten lassen.
3 Kommentare
oje
von Karl Friedrich Müller am 21.11.2016 um 11:38 Uhr
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AW: oje
von Imbery Petra am 21.11.2016 um 20:38 Uhr
Gilt das auch für
von Mr. MIR am 21.11.2016 um 10:52 Uhr
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