Fördert Homöopathie die Selbstheilung?

Hevert streitet beim Bundesgerichtshof um Werbeaussagen

Stuttgart - 18.07.2016, 07:00 Uhr

Der BGH soll Klarheit schaffen: Womit darf Hevert werben? (Foto: Hevert)

Der BGH soll Klarheit schaffen: Womit darf Hevert werben? (Foto: Hevert)


In zweiter Instanz hatte das Oberlandesgericht Koblenz einige Werbeaussagen von Hevert als irreführend angesehen. Der Homöopathika-Hersteller zieht nun gegen das Urteil vor den Bundesgerichtshof. Wird dieser die Aussage zulassen, dass homöopathische Präparate die Selbstheilung fördern?

Für Hevert war es eine bittere Niederlage: Anders als in erster Instanz hatte das Oberlandesgericht Koblenz Ende Januar entschieden, dass einige Werbeangaben zu Calmvalera® und Sinusitis® irreführend sind. Das Gericht sah Unterlagen von Hevert nicht als ausreichenden Nachweis für die Aussagen an – und ließ auch keine Revision zu. Hiergegen hat die Pharmafirma inzwischen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eingelegt und diese fristgerecht begründet, wie Hevert auf Nachfrage schreibt.

In der Beschwerde will das Unternehmen gegen alle Werbeverbote aus dem Urteil vorgehen – „insbesondere aber gegen das Verbot der Aussage ‚homöopathische Arzneimittel (hier: Calmvalera Hevert) fördern die Selbstheilungskräfte‘“, erklärt ein Firmensprecher gegenüber DAZ.online. Die Aussage ist für das Unternehmen von zentraler Bedeutung. Es hatte versucht, unter anderem mit der Veröffentlichung „ABC der Homöopathie“ des Zentralvereins Homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) diese Behauptung zu belegen – doch nach Ansicht des Gerichts handelt es sich hier nicht um einen ausreichenden Nachweis.

Nicht schnell und effektiv

„Wir haben eine Stärkung der Selbstheilungskräfte beansprucht, weil wir der Auffassung waren, dass dies ein allgemein anerkanntes Prinzip ist, wie die Homöopathie überhaupt wirkt“, sagte der Apotheker Rainer Mersinger gegenüber DAZ.online.

Doch das Gericht sah nur die Werbeaussagen als gerechtfertigt an, die direkt den Anwendungsgebieten entsprechen, die vom BfArM genehmigt worden waren. Bei Sinusitis® verbot es beispielsweise das Versprechen, es helfe „schnell und effektiv“ gegen Schnupfen – bei Calmvalera® die Aussage, es sei eine „effektive Unterstützung bei Schlafstörungen“.

Wie wird der BGH reagieren? 

Offen bleibt, ob der BGH die Beschwerde annehmen wird. „Die Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde sind nicht zuverlässig zu beurteilen“, erklärt Hevert selber – da sie davon abhängen, inwieweit die über den Einzelfall hinausgehenden Argumente für eine Revision des Urteils vom Gericht als berechtigt angesehen werden. Die Pharmafirma rechnet mit einer Beratung des zuständigen Senats in der ersten Jahreshälfte 2017.


Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

Fördert Homöopathie die Selbstheilung?

von Dr. Edmund Berndt am 18.07.2016 um 20:18 Uhr

Schon allein diese Frage als Überschrift zeigt, dass in der Apothekerschaft die Aufklärung noch nicht angekommen ist und immer noch sehr subtil an Pseudomedizin, und sei es um den Verlust jeglicher Reputation, festgehalten wird. Die wissenschaftliche bzw. naturwissenschaftliche Tradition beginnend mit Sertürner ist Geschichte. Blödsinn für die Apotheken ist nur, was nicht beworben und nicht verkauft werden kann. Alles andere ist Nebensache. Es stört auch die Apothekerschaft nicht, wenn Mitglieder der Apothekerschaft, wie Fr. Hecht Neuhaus , im Internet auf sogenannten Informationsseiten homöopathische Ratschläge erteilen. Der einzige vernünftige Ratschlag kann nur sein, dass alle Überlegungen Homöopathie anzuwenden, mit Nein zu beantworten sind, weil eben der Homöopsthie jede kausale Wirkung fehlt. Was aber nicht fehlt, ist der Disclaimer, in dem sich die Werbeseiten juristisch perfekt jeder Verantwortung entziehen. Kognitive Dissonanz scheint zur Voraussetzung für den Apothekerberuf geworden zu sein.
Bei der herrschenden Praxis der Justiz, auf naturwissenschaftliche Fakten zu verzichten bzw. diese für nicht relevant zu halten, darf man gespannt sein, was da im Prozess herauskommt! Man wird, wenn es so weitergeht, 300 Jahre nach der Aufklärung bangen müssen, nicht wegen des Bösen Blicks verurteilt zu werden.

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AW: Reputationsverlust?

von Christian Becker am 19.07.2016 um 7:37 Uhr

Eher nicht. Homöopathische Beratung ist doch mittlerweile ein Aushängeschild, viele Kunden wollen das und greifen gerne darauf zurück.
Denen, die von Homöopathie (neutral) nichts halten, ist es egal, solange sie auch gute Beratung zu echten Medikamenten erhalten.
Die paar, die die Homöopathie aktiv kritisch sehen, sind offenbar so weit verstreut, dass es der einzelnen Apotheke egal ist - zumal es ja ohnehin in eigentlich jeder Apotheke Homöopathika gibt, mal mehr mal weniger offensichtlich angeboten.

Ich teile zwar Ihre Einstellung, aber ich sehe nicht die gleichen Folgen (relevanter Reputationsverlust für Apotheken bzw. Apothekenpersonal).

Selbstheilungskräfte

von Ulli Maas am 18.07.2016 um 13:13 Uhr

Vorsitzender: Sie vertreten die Auffassung, dass die Aussage "Frettchenfeudel stärken die Selbstheilungskräfte" belegtes Heilwissen sei? Dann beschreiben Sie uns bitte, durch wen und womit belegt?

Prozessvertreter: Unsere Referenz ist der Fachverband Afrikanischer Dorfheiler. Dort gilt es als gesichertes Prinzip, dass Frettchenfeudel, Löwenhaare am Stöckchen, rasselnde Kalebassen oder Nashornquasten ganz außerordentliche Auswirkungen auf die Selbstheilungskräfte...

Vorsitzender: Überzeugt! Klage wird abgewiesen, weiterwerben!

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Das Nichts zu Gold machen....

von TeslaDriver am 18.07.2016 um 11:36 Uhr

Eine Frechheit, dass überhaupt mit Homöopathie, den verschieden etikettierten Zuckerkügelchen und Tabletten aus "Nichts" behauptet werden darf, dass damit Selbstheilungskräfte gefördert werden sollen. Das läuft für mich unter volksverdummendem Marketing.

Es wäre ja ein Witz, wenn Hevert vor dem BGH mit dem Placeboeffekt argumentieren würde - dann wäre der Homöopathie endgültig die Grundlage entzogen. Diese nur noch vom Binnenkonsens künstlich am Leben erhaltene und institutionell gestützte pseudowissenschaftlich-esoterische Schwurbelquacksalberei ist eine Beleidigung des aufgeklärten und logischen Denkens.

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