Fehlende Evidenz

USA führen Warn-Pflicht für Homöopathika ein

Stuttgart - 21.11.2016, 07:00 Uhr

Nicht ohne Warnung: Wird in den USA für die Wirksamkeit von Globuli & Co. geworben, muss der Evidenzgrad erkennbar sein. (Foto: Veselka / Fotolia)

Nicht ohne Warnung: Wird in den USA für die Wirksamkeit von Globuli & Co. geworben, muss der Evidenzgrad erkennbar sein. (Foto: Veselka / Fotolia)


Werbung für die Wirksamkeit homöopathischer Mittel muss zukünftig mit einem deutlichen Warnhinweis versehen werden, wenn wissenschaftliche Evidenz fehlt. Nach Ansicht der US-Verbraucherschutzbehörde FTC werden Konsumenten ansonsten betrogen. Doch auch die Hinweise könnten nicht ausreichend sein.

Angesichts der „zunehmenden Vermarktung homöopathischer Präparate neben anderen OTC-Arzneimitteln“ entschloss sich die für Verbraucherschutz zuständige US-Behörde Federal Trade Comission (FTC), strenge Regeln für homöopathische Präparate einzuführen: Solange ein wissenschaftlicher Wirkungsnachweis fehlt, muss ein Warnhinweis Werbeversprechen relativieren. „Im Allgemeinen gründen Werbeaussagen für homöopathische Produkte nicht auf modernen wissenschaftlichen Methoden und sie sind von modernen medizinischen Experten nicht anerkannt“, erklärt die Behörde in ihrer Stellungnahme.

Pharmahersteller müssen in diesen Fällen zukünftig einen deutlich sichtbaren Hinweis anbringen, dass keine wissenschaftliche Evidenz belege, dass das Produkt wirksam ist. Alternativ ist auch eine Warnung möglich, dass die Werbeaussagen „nur auf Theorien der Homöopathie aus dem 18. Jahrhundert basieren und von den meisten modernen medizinischen Experten nicht akzeptiert werden.“

Angaben müssen begründet sein

Die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA hatte im Jahr 1988 in Richtlinien für die Bewerbung homöopathischer Präparate den Vermarktern erlaubt, homöopathische Produkte ohne Wirkungsnachweis in den Verkehr zu bringen, solange es sich um Erkrankungen handelt, die auch von selbst verheilen. In diesem Fall durfte auch mit zumindest einem Anwendungsgebiet geworben werden. Doch auch diese Ausnahmeregel nimmt homöopathische Produkte nicht davon aus, dass Werbeaussagen „wahrheitsgemäß und begründet“ sein müssen, erklärt die FTC in ihrer aktuellen Entscheidung.

Doch sie sei bislang selten gegen irreführende Werbung für homöopathische Mittel vorgegangen, schreibt die Behörde. Doch in Bezug auf die Wirksamkeit und Sicherheit homöopathischer Arzneimittel müssten dieselben Standards wie für alle Arzneimittel herangezogen werden – nämlich wissenschaftliche Test, Analysen oder Studien. Für Produkte zur Behandlung einer Erkrankung sei im Allgemeinen eine „gut geplante klinische Studie am Menschen“ erforderlich, so die FTC. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Urteil zu homöopathischen Arzneimitteln

Werbeversprechen müssen wissenschaftlich nachgewiesen werden

Urteil über irreführende Werbung

Fördert Homöopathie die Selbstheilungskräfte?

Gericht untersagt Werbung für Komplex-Arzneimittel von Hevert

Werbeversprechen müssen belegt sein

Teil 3: Irreführende Heilmittelwerbung

Apothekenwerbung: So sind Sie auf der sicheren Seite

Wie weit darf Werbung für ein homöopathisches Komplex-Arzneimittel gehen?

Schranken für Neodolor-Werbung

Positionspapier des Studierendenverbandes

BPhD: Klare Worte zum Thema Homöopathie

3 Kommentare

oje

von Karl Friedrich Müller am 21.11.2016 um 11:38 Uhr

... am Besten mit grausigen Warnbildchen von Anwendern.
;-)

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: oje

von Imbery Petra am 21.11.2016 um 20:38 Uhr

Es wäre makaber, Bildchen von schwer Erkrankten oder gar Verstorbenen zu präsentieren, die an an die Wirksamkeit der Kügelchen geglaubt haben....

Gilt das auch für

von Mr. MIR am 21.11.2016 um 10:52 Uhr

FSMoPathika?

https://fsmosophica.org/fsmopathy

Ramen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.