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Rezeptsammlung im Supermarkt
Pick-up-Stellen sind kein Selbstläufer
Die Apothekerin, die in einem Edeka-Markt eine Sammelbox für Rezepte und OTC-Bestellungen von Supermarktkunden aufgestellt hatte, hat auch vom Verwaltungsgericht keinen Segen für ihren besonderen Service erhalten. Die Richter meinen: Es handelt sich um eine unerlaubte Rezeptsammelstelle.
Im Jahr 2008 hat das Bundesverwaltungsgericht die sogenannten „Pick-up-Stellen“ von Versandapotheken rechtlich abgesegnet. Im konkreten Fall ging es um die Pharma Punkte der Europa Apotheek Venlo in den dm-Drogeriemärkten. Kein Problem, befanden die Richter in Leipzig, diese Kooperation sei noch vom Begriff des Versandhandels erfasst. Das Verbot der Einrichtung von Rezeptsammelstellen aus § 24 ApBetrO sei im Fall des Versandhandels nicht anwendbar. Unproblematisch sei, dass die Apotheke die Arzneimittel nicht nur an den Kunden direkt, sondern auch an eine in einem Gewerbebetrieb eingerichtete Abholstelle versenden dürfen.
Ob diese Rechtsprechung so noch Anwendung finden kann, nachdem im Jahr 2012 die Apothekenbetriebsordnung – inklusive ihres § 24 – novelliert wurde, ist seitdem unter Juristen umstritten. Bisherige Gerichtsentscheidungen schätzen die rechtliche Lage nun anders ein. Beispielsweise hatte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Mai 2015 entschieden, dass eine Apothekerin aus Herne ihre „Pick-up“-Stelle in einem Edeka-Supermarkt abbauen musste. Ein Fall, der nun auch Verwaltungsrichter beschäftigte – doch blicken wir zunächst zurück.
Rezept-Briefkasten im Supermarkt
Was war geschehen? Die Apothekerin hatte im Eingangsbereich des Supermarkts einen Aufsteller von rund zwei Meter Höhe und 70 Zentimeter Breite platziert. Darauf befand sich das Logo der Apotheke und die Aufschrift „Hier können Sie Ihre Rezepte einwerfen“. Der Aufsteller bot zudem eine Schreibmöglichkeit und in einem Regal gab es Bestellscheine zum Ausfüllen und Briefumschläge. Es wurde versprochen: „Bis 14:00 Uhr einwerfen und noch am selben Abend nach Hause geliefert bekommen!“. Der Briefkasten mit dem Hinweis: „Rezept im Umschlag bitte hier einwerfen“ stand ebenfalls bereit. Dieser wurde einmal am Tag von der Apothekerin selbst oder einem ihrer verantwortlichen Mitarbeiter geleert. Ausgeliefert wurden die Arzneimittel über den Botendienst der Apothekerin. Auf Wunsch konnten die Kunden die Medikamente aber auch in der Apotheke abholen.
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