Apothekerkammer Schleswig-Holstein

EuGH-Kritik und eine Beitragserhöhung

Kiel - 17.11.2016, 18:10 Uhr

Irritiert vom EuGH: Gerd Ehemen, Kammerpräsident in Schleswig-Holstein, kritisierte das EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung. (Foto: tmb)

Irritiert vom EuGH: Gerd Ehemen, Kammerpräsident in Schleswig-Holstein, kritisierte das EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung. (Foto: tmb)


Sowohl die Apothekerkammer als auch der Apothekerverband Schleswig-Holstein zeigen sich irritiert über das EuGH-Urteil zur Preisbindung. Kammerpräsident Gerd Ehmen und Verbandschef Peter Froese wiesen bei der Kammerversammlung am gestrigen Donnerstag auf die möglichen Folgen für Apotheken hin. Außerdem beschloss die Versammlung eine Beitragserhöhung.

Gerd Ehmen, Präsident der Apothekerkammer Schleswig-Holstein, beklagte bei der gestrigen Kammerversammlung, dass der EuGH die Arzneimittelversorgung auf die Distribution reduziert und die pharmazeutischen Leistungen nicht berücksichtigt habe. Die Arzneimittelpreisverordnung gestalte zwar den Preis für Waren, beinhalte aber auch ein Dienstleistungshonorar. Doch dies sei nicht zum Gericht durchgedrungen. Ehmen forderte die Apotheker auf, bei der Politik gemeinsam Überzeugungsarbeit zu leisten. Als Beispiel verweis er auf die Erklärung der Interessengemeinschaft der Heilberufe in Schleswig-Holstein.

Enorme Folgen für Apotheken

Für Dr. Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein, negiert das Urteil, dass die Arzneimittelversorgung zur Gesundheitsversorgung gehört. Angesichts der umfangreichen Debatte über die Arzneimitteltherapiesicherheit sei das irritierend, sagte der Verbandschef aus Schleswig-Holstein auf der Kammerversammlung Außerdem sollte beachtet werden, dass Deutschland von der Alterung der Bevölkerung stärker als viele andere Länder betroffen sei. Darum habe man sich hierzulande auf eine besondere Finanzierung für die Arzneimittelversorgung geeinigt.

Die inhabergeführten Apotheken würden so empfindlich auf das Urteil reagieren, weil sie von den verschreibungspflichtigen Arzneimitteln leben. Wenn seine Apotheke die 10 Prozent der Patienten mit dem größten Arzneimittelverbrauch verliere, verliere er 50 Prozent seines Rohertrags und müsse schließen, argumentierte Froese. Auch nur die umsatzstärksten 5 Prozent zu verlieren, wirke ähnlich.

Wie geht es juristisch weiter?

Kammerjustitiar Dr. Stefan Zerres erläuterte den weiteren juristischen Ablauf des Verfahrens zur Preisbindung. Das OLG Düsseldorf sei an die Entscheidung des EuGH gebunden. Doch bei einer möglichen Revision könne der BGH das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Dort würden EuGH-Urteile anerkannt, solange sie nicht die Grundprinzipien der Verfassung tangieren. Das läge nahe, weil das Gesundheitswesen gemäß europäischen Verträgen eine nationale Angelegenheit sei. Doch halte er eine solche Entscheidung für unwahrscheinlich, erklärte Zerres.

Nach Einschätzung von Dr. Michael Hiob, Pharmaziereferent im schleswig-holsteinischen Gesundheitsministerium, haben alle Politiker das Bedrohungspotenzial des Urteils erkannt. Jetzt gehe es darum, wie die Daseinsvorsorge künftig gestaltet werden solle. Da einige Politiker das Recht der Patienten auf Bestellungen im Versand nicht beschränken wollten, sollte über Alternativen diskutiert werden, erklärte Hiob. Gefragt seien Vorschläge, wie das Honorarsystem sicher aufgestellt werden könne. Hiob erinnerte daran, dass schon vor dem Urteil über die Honorierung pharmazeutischer Leistungen unabhängig von der Abgabe von Packungen nachgedacht worden sei. Er erwarte am Ende einen Kompromiss.

Höhere Kammerbeiträge

Außerdem ging es am Mittwoch um wesentliche finanzielle Entscheidungen, über die die Kammerversammlung bereits im Mai diskutiert hatte. Daraufhin wurde die vorgeschlagene Beitragserhöhung nun ohne weitere Diskussion beschlossen. Die Apothekerkammer Schleswig-Holstein erhöht ab Anfang 2017 den Beitrag für Vollzeitbeschäftigte von 176 auf 192 Euro und den Betriebsstättenbeitrag von 1554 auf 1954 Euro jährlich. Die Kammer in Schleswig-Holstein bleibt damit als einzige Apothekerkammer bei einem einheitlichen Beitrag für alle Apotheken. Antje Haase als Sprecherin des Haushaltsausschusses begründete dies mit dem großen Erhebungsaufwand für umsatzabhängige Beiträge. Die Beitragserhöhung sei nötig, weil die Ausgaben steigen, während die Zahl der Apotheken sinkt.

Niedriger Rechnungszins

Zerres präsentierte den Jahresabschluss des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Schleswig-Holstein mit einer durchschnittlichen Netto-Rendite von 3,72 Prozent. Angesichts der dauerhaft sehr niedrigen Kapitalmarktzinsen beschlossen die Delegierten nach kurzer Diskussion einstimmig, den Rechnungszins für solche Beiträge, die ab 2017 eingezahlt werden, von 3,65 auf 2,0 Prozent zu senken. Zerres hatte dazu erklärt, ein so großer Schritt sei besser als immer wieder über kleine Senkungen zu diskutieren. 


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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