Bundesgesundheitsminister beim DAT

Gröhe verspricht Apothekern Beteiligung am e-Medikationsplan

München - 12.10.2016, 17:30 Uhr

Beide zufrieden: Friedemann Schmidt (links) und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe freuten sich beide über die Verabschiedung des AM-VSG. (Foto: A. Schelbert)

Beide zufrieden: Friedemann Schmidt (links) und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe freuten sich beide über die Verabschiedung des AM-VSG. (Foto: A. Schelbert)


Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe würdigte bei der Eröffnung des Deutschen Apothekertags den „herausragenden Beitrag“ der Apotheker zum Gesundheitssystem. Dass die Versorgung so gut funktioniere, liege nicht zuletzt an der Apothekenpflicht für Arzneimittel, der staatlich garantierten Vergütung und dem Schutz der Freiberuflichkeit als entscheidenden Eckpfeilern.

Am Vormittag hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sein Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz erfolgreich durch das Bundeskabinett gebracht. Er freue sich, dass er nun entspannt nach München kommen konnte, sagte Gröhe anlässlich der Eröffnung des Deutschen Apothekertags. Manchmal hake es und Minister müssten noch einmal zusammenkommen, um das eine oder andere auszuräumen. Dies sei nun geglückt. Zur Erklärung: Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Gröhe hatten sich bis zuletzt darüber gestritten, ob die Apotheker noch in dieser Legislaturperiode mehr Geld bekommen sollten.

Noch gilt das Gesetz aber nicht. Gröhe zeigte sich allerdings „zuversichtlich, dass wir diese Maßnahmen auch im parlamentarischen Verfahren über die Hürde bringen werden“. In der Tat zeigte auch die anschließende politische Diskussion mit den Bundestagsabgeordneten, dass die Bundestagsfraktionen mit der Honorarerhöhung für Apotheker am wenigsten Probleme haben. Vielmehr könnten die im AM-VSG vorgesehenen Pharmaindustrie-relevanten Punkte noch für parlamentarischen Nachbesserungsbedarf sorgen.

Gröhe verteidigte die Anpassungen beim Apothekenhonorar: Rezepturen bedeuteten einen großen Aufwand für Apotheken – zugleich seien viele Menschen auf diese individuell angefertigten Arzneimittel in besonderer Weise angewiesen, betonte der Minister. Es sei daher richtig, hier den Fixzuschlag von 8,35 Euro einzuführen und die Arbeitspreise zu erhöhen. Es sei zudem „zwingend angebracht“, dass nach mehr als 30 Jahren die Dokumentationspflichten der Apotheker bei Betäubungsmittelrezepten höher vergütet werden.

Für eine bessere Zyto-Versorgung

Auch hinter die erst in letzter Minute in den Kabinettsentwurf aufgenommene Regelung zu Zytostatikausschreibungen steht Gröhe voll und ganz: „Es geht darum, dass sich jede Maßnahme zuallererst am Maßstab des Patientenwohls messen lassen muss“. Sicherzustellen seien eine orts- und zeitnahe Versorgung und die freie Apothekenwahl.

Dies soll künftig ohne Exklusivverträge mit Apotheken geschehen. Stattdessen soll es Rabattverträge zwischen Kassen und den Herstellern der verwendeten onkologischen Fertigarzneimittel geben. Zudem soll die Hilfstaxe angepasst werden – zur Not durch die Schiedsstelle. Gröhe zeigte sich sicher, dass mit dem nun eingebrachten Vorschlag eine bessere Versorgung im Bereich der Zytostatikaversorgung zu erreichen ist.

Schutz vor unangemessenen Retaxationen

Gröhe warf zudem den Blick zurück: Auf Veranlassung des Gesetzgebers gibt es nun eine neue Regelung im Rahmenvertrag, die Apotheker vor Retaxationen der Krankenkassen wegen unbedeutender Formfehler schützen soll. Seit Juni gilt die Neuregelung, die mithilfe der Schiedsstelle gefunden werden konnte.

Doch ganz vorbei ist der Spuk noch nicht: Die Schiedsstelle ist derzeit erneut mit dem Rahmenvertrag beschäftigt. Es geht um den Anwendungszeitrahmen. Sind die neuen Regelungen nur für Retaxationen anzuwenden, die nach dem 1. Juni ausgesprochen wurden? Oder für alle zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossenen Retax-Verfahren? Mitte November wird eine Entscheidung der Schiedsstelle erwartet. Gröhe sicherte zu: „Wir werden diesen Prozess im Hinblick auf das klare gesetzgeberische Ziel, Sie vor unangemessener Retaxation zu schützen, sehr aufmerksam begleiten.“

 

Versandapotheken können Apotheke vor Ort nicht ersetzen

Kurz ging der Minister auch auf den Medikationsplan ein, an dem die Apotheker sich eine größere Beteiligung gewünscht hätten. Er pflichtete ABDA-Präsident Friedemann Schmidt bei, dass die fachliche Einbindung von Apothekern bei der Erstellung von elektronischen Medikationsplänen unerlässlich sei, um die Risiken von Polymedikation zu minimieren. „Da bin ich selbstverständlich auf Ihrer Seite“.

Das stehe auch schon so im E-Health-Gesetz. Aber man habe nicht warten wollen, bis die elektronische Infrastruktur steht. Daher hätten die Patienten nun zunächst den Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform. „Alsbald muss es dann endlich so weit sein, dass die wunderbare elektronische Gesundheitskarte, die auch ich in meinem Portemonnaie bei mir führe, mehr kann als ein wunderschönes Bild von mir zu transportieren“, erklärte Gröhe. 2018 soll es so weit sein, dass auch der Medikationsplan auf ihr zu finden ist. Es verstehe sich von selbst, so der Minister, dass er dann auch von den Apothekern schnellstmöglich und praktikabel aktualisiert werden kann – „und dieser Einsatz dann auch mit entsprechenden Zuschlägen versehen ist“.

Wacher Blick nach Luxemburg

Nicht zuletzt konstatierte der Minister: „Zu den Grundlagen unseres erfolgreichen Gesundheitswesens tragen Sie mit einer umfassenden und guten Arzneimittelversorgung herausragend bei. Apothekenpflicht für Arzneimittel, staatlich garantierte Vergütung und der Schutz von Freiberuflichkeit durch Fremdbesitzverbot und den eingeschränkten Mehrbesitz sind die entscheidenden Eckpfeiler hierfür“. Es bestehe auch Einigkeit, dass der Versandhandel diese Leistungen der Apotheken nicht ersetzen könne und dürfe.

Um hierzu ein deutliches Zeichen zu setzen, habe sich die deutsche Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) für die Geltung der Arzneimittelpreisverordnung für EU-ausländische Versandapotheken eingesetzt. Damit solle ein nicht gewünschter Verdrängungswettbewerb verhindert werden. Wie auch immer der EuGH am 19. Oktober urteilen wird – Gröhe sicherte zu: Die Entscheidung und ihre Begründung werde sorgfältig ausgewertet und geprüft, um alle gegebenenfalls nötigen Schritte ergreifen zu können, „um Qualität und Sicherheit durch ein flächendeckendes Netz wohnortnaher Apotheken zu garantieren“.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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