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Bundesgesundheitsminister beim DAT
Gröhe verspricht Apothekern Beteiligung am e-Medikationsplan
Versandapotheken können Apotheke vor Ort nicht ersetzen
Kurz ging der Minister auch auf den Medikationsplan ein, an dem die Apotheker sich eine größere Beteiligung gewünscht hätten. Er pflichtete ABDA-Präsident Friedemann Schmidt bei, dass die fachliche Einbindung von Apothekern bei der Erstellung von elektronischen Medikationsplänen unerlässlich sei, um die Risiken von Polymedikation zu minimieren. „Da bin ich selbstverständlich auf Ihrer Seite“.
Das stehe auch schon so im E-Health-Gesetz. Aber man habe nicht warten wollen, bis die elektronische Infrastruktur steht. Daher hätten die Patienten nun zunächst den Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform. „Alsbald muss es dann endlich so weit sein, dass die wunderbare elektronische Gesundheitskarte, die auch ich in meinem Portemonnaie bei mir führe, mehr kann als ein wunderschönes Bild von mir zu transportieren“, erklärte Gröhe. 2018 soll es so weit sein, dass auch der Medikationsplan auf ihr zu finden ist. Es verstehe sich von selbst, so der Minister, dass er dann auch von den Apothekern schnellstmöglich und praktikabel aktualisiert werden kann – „und dieser Einsatz dann auch mit entsprechenden Zuschlägen versehen ist“.
Wacher Blick nach Luxemburg
Nicht zuletzt konstatierte der Minister: „Zu den Grundlagen unseres erfolgreichen Gesundheitswesens tragen Sie mit einer umfassenden und guten Arzneimittelversorgung herausragend bei. Apothekenpflicht für Arzneimittel, staatlich garantierte Vergütung und der Schutz von Freiberuflichkeit durch Fremdbesitzverbot und den eingeschränkten Mehrbesitz sind die entscheidenden Eckpfeiler hierfür“. Es bestehe auch Einigkeit, dass der Versandhandel diese Leistungen der Apotheken nicht ersetzen könne und dürfe.
Um hierzu ein deutliches Zeichen zu setzen, habe sich die deutsche Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) für die Geltung der Arzneimittelpreisverordnung für EU-ausländische Versandapotheken eingesetzt. Damit solle ein nicht gewünschter Verdrängungswettbewerb verhindert werden. Wie auch immer der EuGH am 19. Oktober urteilen wird – Gröhe sicherte zu: Die Entscheidung und ihre Begründung werde sorgfältig ausgewertet und geprüft, um alle gegebenenfalls nötigen Schritte ergreifen zu können, „um Qualität und Sicherheit durch ein flächendeckendes Netz wohnortnaher Apotheken zu garantieren“.
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