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1 Milliarde für Kassenärzte
Wie funktioniert eigentlich das Ärztehonorar?
Deutschlands Kassenärzte können sich im kommenden Jahr über einen Vergütungsanstieg von mindestens einer Milliarde Euro freuen. Die Mediziner haben gleich in mehreren Kategorien Honorar-Zuschläge ausgehandelt. Nicht nur, weil diesmal auch die Apotheker indirekt betroffen sind, lohnt es sich, das Ärztehonorar einmal genauer zu betrachten.
Zunächst einmal ist es wichtig, festzustellen, dass das am gestrigen Mittwoch bekannt gegebene Honorarplus nicht für alle approbierten Mediziner gilt. Laut Bundesärztekammer gab es 2015 etwa 371.000 Ärzte in Deutschland, davon ist der Großteil (rund 190.000) in Kliniken angestellt. Die restlichen Mediziner sind im ambulanten Bereich tätig. Dass sie im ambulanten Bereich tätig sind, heißt abr auch nicht automatisch, dass sie ihre Leistungen bei den Krankenkassen abrechnen dürfen. Denn – im Gegensatz zu den Apothekern – gibt es für Ärzte hierzulande strikt regulierte Niederlassungsbedingungen.
Wenn sich Ärzte niederlassen wollen und ihre Leistungen mit einer Krankenkasse abrechnen möchten, benötigen sie eine Zulassung als sogenannter Vertragsarzt. Dazu müssen sie zunächst Mitglied in einer der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sein, die im Auftrag ihrer Mitglieder bei den Kassen alle Leistungen abrechnet. Die KVen sind übrigens auch dafür zuständig, die genauen Vergütungsbestandteile mit den Kassen auszuhandeln – in sogenannten Kollektivverträgen, die für alle KV-Mitglieder gleichermaßen gelten. Doch auch die KV-Mitgliedschaft alleine reicht nicht aus, um mit den Kassen ins Geschäft zu treten. Dazu muss der Arzt sich in seiner jeweiligen Fachrichtung auch noch eine Region aussuchen, in der seine Leistung benötigt wird. Ist der gewünschte Bezirk im Sinne der Bedarfsplanung überversorgt, erhält der Bewerber keinen Kassensitz.
120.000 Ärzte dürfen bei den Kassen abrechnen
Hat ein Mediziner all diese Hürden überwunden, darf er GKV-Patienten behandeln. Von den etwa 150.000 ambulant tätigen Medizinern haben rund 120.000 Ärzte einen solchen Kassensitz. Diese Vertragsärzte dürfen aber nicht jede Leistung in Rechnung stellen, die ihnen einfällt. Für welche Behandlungen die Mediziner Geld bekommen können, ist im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) festgelegt. Der EBM ist die Gebührenordnung für alle kassenärztlichen Leistungen. Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erweitern den EBM regelmäßig in gemeinsamen Verhandlungen.
Ein gutes Beispiel dafür ist der nun neu hinzu gekommene Medikationsplan: Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Ärzte ab dem 1. Oktober diese neue Leistung anbieten sollen und auch dafür vergütet werden sollen. Auf Bundesebene mussten Kassen und Ärzte nun einen neuen Eintrag im EBM vereinbaren. Mit dem reinen Eintrag ist allerdings noch nicht geklärt, wie viel die Mediziner pro abgerechneter neuer Leistung bekommen. Klar ist nur der Gesamtbetrag: 163 Millionen Euro soll es im Jahr maximal dafür geben. Dafür bedarf es noch mehrerer weiterer komplizierter Schritte: Steht der neue EBM-Eintrag, müssen KBV und Kassenverband nämlich noch eine sogenannte Punktzahl vereinbaren. Die Punktzahl gibt Auskunft darüber, wie viel die Behandlung im Vergleich zu anderen Leistungen „wert“ ist. Dabei gilt: Je aufwendiger die Leistung, desto höher ist die Punktzahl.
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