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Ärztehonorar
1 Milliarde Euro mehr für die Ärzte – auch für den Medikationsplan
Niedergelassene Ärzte können jährlich bis zu 163 Millionen Euro für das Ausstellen von Medikationsplänen bei den Krankenkassen abrechnen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Die Apotheker bleiben außen vor. Offen ist noch, ob die Ärzte ihre Honorare für den Medikationsplan unbegrenzt abrechnen dürfen.
Am heutigen Mittwoch haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband über eine umfangreiche Honorarerhöhung für die rund 120.000 Kassenärzte ab dem Jahr 2017 geeinigt. Dies umfasst auch die Vergütung für die Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans. Die Gespräche zu diesem Punkt waren zuletzt schwierig, weil die Kassen auf diverese Honorarforderungen der Ärzte nicht eingehen wollten. Dabei rückte die Einführung des Anspruchs auf einen Medikationsplan für GKV-Versicherte immer näher – am 1. Oktober ist es bereits soweit.
Im sogenannten Erweiterten Bewertungsausschuss haben sich Kassen und Ärzte schließlich auf eine mehrere Punkte umfassende Honorarerhöhung geeinigt. Insgesamt sollen Kassenärzte pro Jahr bis zu einer Milliarde Euro mehr bei den Kassen abrechnen können. So setzt sich diese Summe zusammen:
315 Millionen Euro bekommen die Ärzte, weil der sogenannte Orientierungspunktwert steigt. Der Orientierungspunktwert ist ein Euro-Wert, mit dem der Preis aller ärztlichen Leistungen genau berechnet wird. Für jede Leistung ist im Einheitlichen Bewertungsmaßstab ein Punktwert vorgesehen. Multipliziert man diesen Punktwert mit dem Orientierungspunktwert, erhält man den absoluten Preis für die jeweilige Behandlung.
Weitere 170 Millionen Euro erhalten die Mediziner, weil die Gesamtvergütung morbiditätsorientiert angepasst wird. Zur Erklärung: Das Gesamtbudget der Kassenärzte orientiert sich am Krankenstand in Deutschland: Je älter und kranker die Menschen sind, desto mehr Behandlungen stehen an, desto mehr Geld gibt es.
Des Weiteren konnte die KBV mehrere extrabudgetäre Leistungen mit den Kassen vereinbaren. Extrabudgetär bedeutet, dass die Mediziner diese Leistungen ohne Mengenbegrenzung bei den Kassen abrechnen können, also so oft sie wollen. Das betrifft beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen. In diesem Bereich erhalten die Ärzte 330 Millionen Euro mehr.
Letztlich gibt es die besagten 163 Millionen Euro pro Jahr für den Medikationsplan. Im E-Health-Gesetz ist vorgesehen, dass die Mediziner ab dem 1. Oktober einen papiernen Medikationsplan erstellen.*
Die Apotheker dürfen sich nur auf Wunsch des
Patienten beteiligen, ohne Honorar. Die Mediziner hatten zuletzt
gefordert, den Medikationsplan ebenfalls extrabudgetär, also unbegrenzt
abrechnen zu können. Bei der KBV und beim GKV-Spitzenverband war
zunächst niemand zu erreichen, der Auskunft darüber geben konnte, ob
sich die Ärzte mit dieser Forderung durchsetzen konnten.
Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, und KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen, erklärten hierzu einmütig: „Wir begrüßen es, dass wir als gemeinsame Selbstverwaltung eine Lösung gefunden haben. Insbesondere für die Einführung des neuen Medikationsplans wurde nun die entscheidende Grundlage gelegt.“
Damit die Vergütungsanpassungen umgesetzt werden können, müssen nun auf regionaler Ebene weitere Verhandlungen geführt werden. Denn jede Kassenärztliche Vereinigung kann mit den Kassen in ihrer Region regionale Preise und Honorare aushandeln.
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*Update am 23. September 2016: Inzwischen ist klar, dass die Ärzte den Medikationsplan unbegrenzt oft bei den Kassen
abrechnen können. Die Ärzte Zeitung berichtet, dass die neue Position im
Einheitlichen Bewertungsmaßstab extrabudgetär ist. Die Abrechnungen für
den Medikationsplan werden also nicht auf das begrenzte Gesamtbudget der
Ärzte angerechnet. Für das Ausstellen des Medikationsplans sollen die Ärzte bis zu 5 Euro erhalten. Eine Mengenbegrenzung gibt es aber nicht.
17 Kommentare
Was ist denn die Message?
von Christiane Patzelt am 22.09.2016 um 11:56 Uhr
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@ Lisa Müller
von Christiane Patzelt am 22.09.2016 um 11:50 Uhr
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Anamnese
von Peter Brunsmann am 22.09.2016 um 11:27 Uhr
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Mitspielen
von Dr Schweikert-Wehner am 22.09.2016 um 9:15 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: @ Dr. Schweikert Wehner
von Lisa Müller am 22.09.2016 um 9:49 Uhr
AW: "Wir haben Rezeptabrechnung"
von Armin Spychalski am 23.09.2016 um 14:30 Uhr
@ Frau Aures
von Lisa Müller am 22.09.2016 um 8:52 Uhr
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Von hinten durchs Knie....
von Roland Holtz am 21.09.2016 um 21:09 Uhr
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AW: Nichts Neues
von Wolfgang Müller am 21.09.2016 um 21:46 Uhr
haben die Ärzte gut gemacht
von Lisa Müller am 21.09.2016 um 19:25 Uhr
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AW: Vorm Abdanken....
von gabriela aures am 21.09.2016 um 19:45 Uhr
Rezeptur- und BTM-Erhöhung ade !
von gabriela aures am 21.09.2016 um 17:48 Uhr
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nicht vergessen neue Software Module auf der Expopharm zu ordern
von Martin Didunyk am 21.09.2016 um 17:42 Uhr
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AW: Das kommt ...
von gabriela aures am 21.09.2016 um 18:11 Uhr
AW: Das kommt ...
von gabriela aures am 21.09.2016 um 18:11 Uhr
AW: nein die Beratungskompetenz könnt Ihr Euch nicht stecken.
von Roland Holtz am 21.09.2016 um 21:20 Uhr
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