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Beratungs-Quickie
Bisphosphonate bei Osteoporose - und ein Schmerzmittel
Diesmal geht es um eine Verordnung über das Schmerzmittel Ibuprofen und das Bisphosphonat Alendronsäure für eine ältere Dame. Die Stammkundin löst ihr Rezept am Tag der Ausstellung mit den Worten ein: „Ich hoffe, dass meine Schmerzen schnell besser werden.“
Formalien-Check
Verordnet sind 100 Filmtabletten Ibuprofen-CT® der Wirkstärke 800 mg sowie vier Tabletten Alendron-HEXAL® 70 mg 1 x wöchentlich, Packungsgröße N1. Das Rezept ist eindeutig und vollständig. Aut idem ist nicht angekreuzt, für beide Positionen sind daher Rabattverträge zu beachten. Ist für Ibuprofen ein Austausch notwendig, muss auf eine schnelle Wirkstofffreisetzung des Ersatzpräparates geachtet werden.
Bisphosphonate mit wöchentlicher Einnahme und einer Stückzahl von vier Einzeldosen sind nach Packungsgrößenverordnung der Normgröße N2 und nicht, wie auf dem Rezept angegeben, der Normgröße N1 zuzuordnen. Da nach Rahmenvertrag § 4 (1c) „die verordnete Menge für die Auswahl maßgeblich ist“, kann die Verordnung jedoch mit der Packungsgröße N2 beliefert werden.
Die Kundin ist von der Zuzahlung befreit. Ab Ausstellungsdatum ist die Verordnung einen Monat gültig.
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