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Beratungs-Quickie
Bisphosphonate bei Osteoporose - und ein Schmerzmittel
Diesmal geht es um eine Verordnung über das Schmerzmittel Ibuprofen und das Bisphosphonat Alendronsäure für eine ältere Dame. Die Stammkundin löst ihr Rezept am Tag der Ausstellung mit den Worten ein: „Ich hoffe, dass meine Schmerzen schnell besser werden.“
Formalien-Check
Verordnet sind 100 Filmtabletten Ibuprofen-CT® der Wirkstärke 800 mg sowie vier Tabletten Alendron-HEXAL® 70 mg 1 x wöchentlich, Packungsgröße N1. Das Rezept ist eindeutig und vollständig. Aut idem ist nicht angekreuzt, für beide Positionen sind daher Rabattverträge zu beachten. Ist für Ibuprofen ein Austausch notwendig, muss auf eine schnelle Wirkstofffreisetzung des Ersatzpräparates geachtet werden.
Bisphosphonate mit wöchentlicher Einnahme und einer Stückzahl von vier Einzeldosen sind nach Packungsgrößenverordnung der Normgröße N2 und nicht, wie auf dem Rezept angegeben, der Normgröße N1 zuzuordnen. Da nach Rahmenvertrag § 4 (1c) „die verordnete Menge für die Auswahl maßgeblich ist“, kann die Verordnung jedoch mit der Packungsgröße N2 beliefert werden.
Die Kundin ist von der Zuzahlung befreit. Ab Ausstellungsdatum ist die Verordnung einen Monat gültig.
Beratungs-Basics
Der Wirkstoff Ibuprofen ist ein Antiphlogistikum und Analgetikum. Das nichtsteroidale Antirheumatikum (NSAR) wird hauptsächlich bei chronischen Schmerz- und Entzündungszuständen angewendet, aber auch bei akuten Arthritiden (wie Gichtanfall) oder schmerzhaften Schwellungen und Entzündungen nach Verletzungen. Die Dosierung beträgt, entsprechend der ärztlichen Anweisung, bis zu dreimal täglich eine Tablette. Die Einnahme erfolgt regelmäßig oder bei Bedarf zu den Mahlzeiten mit einem großen Glas Wasser. Da unter der Therapie mit Ibuprofen als Nebenwirkung Magen-Darm-Blutungen und -Ulzera auftreten können, ist die Kombination mit einem Protonenpumpenhemmer sinnvoll. Bei stärkeren Schmerzen im Oberbauch und / oder Schwarzfärbung des Stuhls sowie bei Erbrechen von Blut, muss die Kundin sofort ihren Arzt aufsuchen.
Die Kundin bekommt das Schmerzmittel neu verordnet und soll zweimal täglich eine Tablette nehmen. Ob sie das aber wirklich mache, weiß sie noch nicht. Die Schmerzen belasteten zwar, aber sie möchte nicht so wehleidig sein. Hier ist die Kundin über die Wichtigkeit einer ausreichenden Schmerzbehandlung aufzuklären. Denn bestehen Schmerzen über einen längeren Zeitraum, kann der Körper ein „Schmerzgedächtnis“ entwickeln. Schmerzen können chronisch und auch stärker werden.
Das andere Arzneimittel kennt die Kundin bereits. Der Wirkstoff Alendronsäure zählt zu den Bisphosphonaten. Alendronsäure lagert sich an der Knochenoberfläche an und hemmt den Knochenabbau. Das Arzneimittel wird zur Therapie der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen eingesetzt, um das Risiko für Wirbel- und Hüftfrakturen zu vermindern. Die Einnahme erfolgt einmal wöchentlich. Bei Erstverordnung wird mit Anwenderinnen am besten ein Wochentag für die Einnahme vereinbart. Die Tablette soll am festgelegten Tag morgens nüchtern mit einem großen Glas Leitungswasser (kein Mineralwasser!) im Stehen oder aufrechten Sitzen eingenommen werden. Der Abstand zum ersten Essen und Trinken muss mindestens 30 Minuten betragen. Wegen der Gefahr einer Speiseröhrenreizung darf man sich innerhalb der folgenden 30 Minuten nicht wieder hinlegen. Die Tabletten werden als Ganzes geschluckt und dürfen nicht zerdrückt oder gekaut werden. Insbesondere bei Erstverordnung sind Kunden ausdrücklich auf die korrekte Einnahme von Bisphosphonaten hinzuweisen. Das Risiko schwerer ösophagealer Nebenwirkungen (ösophageale Ulzera, Erosionen, Strikturen) scheint bei Patienten erhöht zu sein, die das Arzneimittel nicht korrekt einnehmen. Bei Schluckbeschwerden, Sodbrennen oder Schmerzen hinter dem Brustbein muss die Kundin einen Arzt aufsuchen. Die Beschwerden dürfen nicht in der Selbstmedikation behandelt werden. Neben Reizungen an den Schleimhäuten des oberen Gastrointestinaltraktes treten als Nebenwirkungen häufig Knochen-, Muskel- oder Gelenkschmerzen und Kopfschmerzen sowie Schwindel auf.
Eine Dosisanpassung für ältere Personen ist nicht notwendig. Bei eingeschränkter Nierenfunktion (Kreatininclearance < 35 ml / min) wird die Einnahme aufgrund mangelnder Erfahrung jedoch nicht empfohlen.
Die gleichzeitige Anwendung von Alendronsäure und Ibuprofen ist nicht unbedenklich, da sich eine Reizung der Magenschleimhaut verstärken kann. Unter der Kombination ist eine sorgfältige ärztliche Überwachung notwendig. Der Kundin ist nochmals zu verdeutlichen, sich bei jeder gastrointestinalen Irritation sofort an ihren Arzt zu wenden.
Bei älteren Patienten kommt es unter NSAR-Therapie häufiger zu unerwünschten Wirkungen. Sie sollten deshalb besonders sorgfältig hinsichtlich auftretender Nebenwirkungen überwacht werden.
Auch noch wichtig
Bei der Behandlung mit anderen Arzneimitteln in der Selbstmedikation oder nach ärztlicher Verordnung sind mögliche Wechselwirkungen zu beachten.
Magenschleimhaut-reizende Wirkstoffe wie ätherische Öle sind zu meiden.
Bei gleichzeitiger Einnahme von Mineralstoffpräparaten, die mehrwertige Kationen wie Calcium, Magnesium, Zink oder Eisen enthalten, ist ein Einnahmeabstand von mindestens vier Stunden zu Alendronsäure einzuhalten. Für Antazida gilt ein Einnahmeabstand von mindestens zwei Stunden.
Im Rahmen einer Therapie mit Bisphosphonaten ist eine ausreichende Versorgung mit Calcium und Vitamin D3 notwendig. Sofern die Versorgung über die Nahrung nicht gewährleistet ist, ist der Kundin ein entsprechendes Präparat zu empfehlen.
Darf´s ein bisschen mehr sein?
• Regelmäßige Kontrollen des Blutdrucks in der Apotheke oder mit einem eigenen Blutdruckmessgerät sind erforderlich. Ibuprofen kann bei regelmäßiger Einnahme bei unbehandelter Hypertonie zu Blutdruckanstieg führen.
• Aufgrund des erhöhten Risikos für Magen-Darm-Ulzera sollte die Kundin unter der Therapie alkoholhaltige Getränke und scharfe Speisen meiden.
• Der Zahnarzt beziehungsweise Kieferorthopäde ist über die Einnahme von Alendronsäure zu informieren, da zahnärztliche oder kieferchirurgische Eingriffe Auslöser einer Bisphosphonat-assoziierten Kiefernekrose sein können. In diesem Zusammenhang ist auch auf eine gute Mundhygiene und den Verzicht auf das Rauchen hinzuweisen.
Die Kundin zeigt sich einsichtig und verspricht, das Schmerzmittel regelmäßig einzunehmen. Sie erklärt, dass sie nicht wehleidig erscheinen wollte. Wegen ihrer Osteoporose hatte sie wohl versucht, sich zu beweisen, dass sie weiterhin ein „harter Knochen“ sei.
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