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Zahl der Woche
130 Patienten beantragen Cannabis-Eigenanbau
Normalerweise geht pro Monat ein Antrag auf Selbstanbau von Cannabis beim BfArM ein, doch in den letzten Wochen waren es insgesamt 130. Anfang April war der Eigenanbau bei einem Patienten in letzter Instanz als rechtens beurteilt worden. Noch ist offen, ob und wie viele weitere Patienten eine Genehmigung bekommen.
Ein Patient darf, doch viele wollen: Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts besteht vielerorts Hoffnung, dass der Eigenanbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken genehmigt werden könnte. In letzter Instanz hatten die Richter in Leipzig entschieden, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einem schwerkranken Patienten die Cannabis-Zucht erlauben müsse, da die Kassen die Kosten bisher nicht übernehmen und er sich Medizinalhanf aus der Apotheke nicht leisten kann.
Im vergangenen Jahr beantragte pro Monat ungefähr ein Patient den Cannabis-Eigenanbau beim BfArM. „In keinem Fall wurde eine Erlaubnis erteilt“, so ein Sprecher auf Anfrage von DAZ.online. Da das Gericht in seinem Urteil dem BfArM überhaupt keinen Ermessensspielraum bei der Entscheidung über den Selbstanbau eingeräumt hat, sondern die Behörde praktisch zur Genehmigung zwang, versuchen nun viele Patienten das gleiche. „Seit Mitte März 2016 sind im BfArM 130 neue Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Anbau von Cannabis eingegangen“, schreibt der Behördensprecher.
Eigenanbau wird die Ausnahme bleiben
Offen bleibt jedoch, ob sich der Erfolg des ersten Patienten wiederholen wird. Das BfArM prüfe jeden Antrag individuell „und wird dabei künftig auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts berücksichtigen“, so die Behörde. „Der Eigenanbau von Cannabis kann aber auch künftig nur im Einzelfall erlaubt werden.“
Aus Sicht des BfArM kann eine medizinisch sinnvolle und qualitätsgesicherte Versorgung der Patienten nicht mit selbst hergestellten Arzneimitteln unbekannter Qualität sichergestellt werden. „Voraussetzung für eine medizinisch vertretbare Therapie ist die Bereitstellung von Cannabisprodukten in Arzneimittelqualität, deren Wirkstoffgehalt bekannt ist“, schreibt der Sprecher – da sich nur so Über- und Unterdosierungen sowie qualitätsbedingte Schädigungen sicher vermeiden ließen.
Das Gesetz hilft nicht in allen Fällen
Es dürfte also nur eine verschwindende Anzahl der 130 Anträge Aussicht auf Erfolg haben. Das geplante Gesetz zur Rezept- und Erstattungsfähigkeit von Cannabis wird den betroffenen Patienten erstmal nicht helfen können, denn bis zu einer möglichen Verabschiedung dürften noch Monate ins Land gehen. Außerdem sind auch in der Zukunft Auseinandersetzungen zu erwarten, bei welchen Patienten eine schwerwiegende chronische Erkrankung ohne allgemein anerkannte Therapiealternative vorliegt. Nach Ansicht des Rechtsanwalts Oliver Tolmein, der die erste Genehmigung für den Eigenanbau erstritten hat, wird das BfArM sich auch nach Inkrafttreten des geplanten Gesetzes dem Thema beschäftigen müssen. Um zu entscheiden, welcher Patient in den heimischen vier Wänden die Pflanzen aufziehen darf.
3 Kommentare
Ein Wahnsinn was da passiert
von Antonio Di Nauta am 02.05.2016 um 20:22 Uhr
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"Einzellfallprüfung"
von Hans-Martin am 02.05.2016 um 9:48 Uhr
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