DAZ aktuell

TK zahlt für RSV-Prophylaxe

Satzungsleistung für Risiko-Babys

gg/ral | Eine RSV-Infektion kann insbesondere für Frühchen und Babys mit Vorerkrankungen kritisch werden. Um sie zu schützen, übernimmt die Techniker Krankenkasse (TK) für sie die Kosten für den Antikörper Nirsevimab (Beyfortus®), der zur RSV-Prävention zugelassen ist.
Foto: zilvergolf/AdobeStock

Seit 1. September 2023 ist Nirsevimab in Deutschland auf dem Markt. Zugelassen ist der Antikörper zur Präven­tion einer RSV-Infektion bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern während ihrer ersten RSV-Saison. Die Kosten müssen Eltern bislang selbst tragen – und die sind erheblich. In der Lauer-Taxe ist Nirsevimab mit einem Verkaufspreis von 1350,03 Euro gelistet (Stand 10.10.2023). Dass Nirsevimab nicht zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zählt, liegt daran, dass es für die Primärprävention gedacht ist. Präparate, für die das gilt, benötigen einen entsprechenden Beschluss des Gemein­samen Bundesausschusses, um erstattungsfähig zu werden. Und der steht noch aus. Um die Zeit für Kinder mit einem besonderen Risiko zu überbrücken, hat die TK für ihre Versicherten nun bekannt gegeben, dass sie für Frühchen sowie für Säuglinge mit einer Herzerkrankung, Lungenerkrankung oder einer Immunschwäche die Kosten auch ohne Beschluss übernimmt. Für Frühchen gilt die Regelung bis zum vollendeten sechsten Lebensmonat, für vorerkrankte Säuglinge bis zum vollendeten zwölften Lebensmonat. |

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