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Deutscher Apothekertag 2023
Lieferengpässe: Erleichterungen für den Alltag gewünscht
Anträge zur Sicherstellung der Versorgung
Schon bei der Eröffnung der Expopharm hatten die Vertreter der Herstellerverbände deutlich gemacht, dass das Lieferengpassgesetz bestenfalls ein Anfang ist. Auch aus der Apothekenperspektive sind weitere Maßnahmen nötig. Darum ging es zu Beginn der Antragsdebatte in zwei Leitanträgen. Der erste Antrag fordert rechtssichere Herstellungsmöglichkeiten für die Defektur, auch bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die Möglichkeit zur Abgabe solcher Defekturarzneimittel an andere Apotheken, die Möglichkeit zum Austausch durch andere Darreichungsformen bei der Rezeptbelieferung und eine begrenzte Lagerhaltungsmöglichkeit für Importware. Bezüglich der Importe warnten einige Delegierte vor den Haftungsrisiken für die Apotheken, andere verwiesen auf die nötige Verantwortung, die Apotheker tragen müssten. Entscheidend für den Konsens war, dass niemand zum Import gezwungen werden soll. Es sollten nur Möglichkeiten eröffnet werden. Der zweite Leitantrag, der für die Akut-Versorgung die Möglichkeit zur Aut-simile-Substitution fordert, wurde sogar einstimmig angenommen. Zuvor wurde darüber diskutiert, was als Akut-Versorgung gilt. Dabei ergab sich die Position, dass die Apotheke dies mit dem Sonderkennzeichen deutlich macht.
Dauerbrenner Lieferketten
In einem weiteren Antrag wird gefordert, die Produktion von Wirkstoffen und Arzneimitteln in die EU zurückzuführen. Manfred Saar, Präsident der Apothekerkammer des Saarlandes, als Antragsteller verwies dazu auf ähnliche Anträge aus früheren Jahren und kündigte an, dies werde ein „Dauerbrenner“ – ein Antrag, der immer wieder gestellt werde, bis er umgesetzt sei. Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein, ergänzte, es sei letztlich egal, wo die Arzneimittel herkämen, sie müssten nur da sein. Die Lieferketten müssten also sicher sein. Außerdem wurde der Antrag angenommen, die Bundesregierung aufzufordern, einen Plan zur Risikovorsorge für die Arzneimittelversorgung zu erstellen. Dabei wurde der ursprüngliche Entwurf verallgemeinert. Der Bezug auf potenzielle Störungen der Lieferketten aus Asien entfiel.
Kein Votum für Sonderkontingent Notdienst
Mehr Diskussion gab es zur Idee, ein Sonderkontingent zum Einsatz im Notdienst zu schaffen. Die Antragsteller vom Landesapothekerverband Baden-Württemberg hatten gemeinsam mit dem Großhandel ein Konzept entwickelt, bei dem der Großhandel spezielle Ware nur für Notdienste an Wochenenden bereithalten soll. Doch die Delegierten hatten viele Gegenargumente. Die Ware würde zusätzlich verknappt und Kunden würden in die Notdienste gesteuert, weil es dann Ware gäbe. Ähnliche Ideen hätten schon in der DDR nicht funktioniert. Dort habe es Notdienstkisten gegeben, in denen bald die besonders knappen Arzneimittel fehlten. Daher wurde der Antrag abgelehnt. Angenommen wurde ein Antrag, der den Versorgungsauftrag der Apotheken im Notdienst bekräftigt und sich gegen ein ärztliches Dispensierrecht im Notdienst ausspricht. Außerdem wird der Gesetzgeber aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Hersteller ihrer Lieferverpflichtung nachkommen. Kontingentierungen sollten Ausnahmen darstellen, zeitlich eng begrenzt und auch veröffentlicht werden.
Spontane Anträge
Die Hauptversammlung stimmte auch für zwei Ad-hoc-Anträge zur Versorgung. In einem dieser Anträge wird die ABDA aufgefordert, dem Vorschlag der EU-Kommission entgegenzutreten, alle antimikrobiellen Wirkstoffe und einzelne Schmerzmittel der Verschreibungspflicht zu unterstellen. Stattdessen sollte der geltende OTC-Status beibehalten werden. In einem weiteren Ad-hoc-Antrag wird der Gesetzgeber aufgefordert, die Austauschmöglichkeiten bei Nichtverfügbarkeit, die jüngst im Lieferengpassgesetz geregelt wurden, wieder auf die Regeln auszudehnen, die während der Pandemie galten. Denn diese seien jetzt wegen der Lieferengpässe nötig. Die Apotheken hätten in der Pandemie gezeigt, dass dies praktikabel ist. Ein dritter Ad-hoc-Antrag wurde übergangen. Dort ging es darum, Betreiber von Suchmaschinen aufzufordern, neben „geöffnet“ und „geschlossen“ für Apotheken eine zusätzliche Kategorie „dienstbereit“ einzuführen. Denn nur zwei Kategorien würden im Notdienst vielfach zu Rückfragen oder Missverständnissen führen. Es gab jedoch Bedenken dagegen, dass die ABDA zentral mit einzelnen Anbietern über eine solche Frage spricht. Dies sei auch aus wettbewerblichen Gründen eine Angelegenheit jeder einzelnen Apotheke. |
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