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Druckmittel für die Preisverhandlung
DAV kündigt die Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe
Grund für die Kündigung, die am 25. September auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen wurde und fristgerecht zum 31. Dezember 2023 erfolgt, ist demnach, dass die Kassen mehrere Vorschläge zu Anpassungen bei der Abrechnung von Rezepturen, die der DAV nach deutlichen Preiserhöhungen bei den Einkaufspreisen der Apotheken gemacht hatte, abgelehnt hatten. „Wir setzen damit ein Zeichen, dass wir die permanente Blockade der Krankenkassen bei zwingend erforderlichen Preisanhebungen nicht weiter hinnehmen. Wenn die Apotheken dringende und wichtige Rezepturen für Patientinnen und Patienten herstellen, dann müssen sie dafür auch angemessen bezahlt werden“, sagte der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann laut einer Pressemitteilung im ABDA-Newsroom. Die Kündigung des DAV für die Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe werde fristgerecht bis zum 30. September 2023 eingereicht, hieß es dort weiter. Ab dem 1. Januar 2024 werde dann nach §§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung abgerechnet. Für alle Beteiligten bedeute dies einen unnötigen Mehraufwand, wie der DAV betonte.
Streit um die Hilfstaxe gab es in der Vergangenheit immer wieder. Auch im Herbst 2018 hatte der DAV die Anlagen 1 und 2 gekündigt. Damals einigten sich die Vertragspartner aber doch noch rechtzeitig zum 1. Januar 2019 auf neue Preise.
Zudem gab es Anfang 2018 nach erfolglosen Verhandlungen zwischen DAV und GKV-Spitzenverband einen Schiedsspruch zur Preisvereinbarung für parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie. Doch dieser wurde umgehend vom DAV beklagt. Im Oktober 2018 schlossen DAV und GKV-Spitzenverband vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg dann einen Vergleich. |
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