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Adexa fordert 10,5 Prozent mehr Gehalt fürs Apothekenpersonal
Ab 18. Oktober wird für 2024 verhandelt / Verständnis und Bedenken seitens der Arbeitgeber
Adexa hat den laufenden Gehaltstarifvertrag mit dem ADA fristgerecht zum 31. Dezember 2023 gekündigt. Nun muss über die Gehälter 2024 verhandelt werden. Die Gewerkschaft fordert die 10,5 Prozent mehr für alle Berufsgruppen und Berufsjahresgruppen; auch die Ausbildungsvergütungen sollen in derselben Höhe steigen.
Die Tarifkommission der Adexa hat die geforderte Gehaltserhöhung zunächst dem ADA-Vorsitzenden Thomas Rochell mit einem auf den 22. September datierten Brief unterbreitet. Darin bekräftigte sie auch eine bereits bestehende Einladung zu den Gehalts- und Rahmentarifverhandlungen nach Hamburg. Der erste Verhandlungstermin mit dem ADA ist für den 18. Oktober geplant.
Adexa begründete die Forderung „mit der außergewöhnlich hohen Inflationsrate von 7,9 Prozent im Jahr 2022 sowie prognostizierten 6,0 Prozent Inflation für 2023, die zu erheblichen Reallohnverlusten bei den Apothekenangestellten geführt haben“. Beachtet worden sei auch „die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.1.2024 auf 12,41 Euro und zum 1.1.2025 auf 12,82 Euro“. Einzelheiten zu den Tarifforderungen will Adexa mit Rücksicht auf den Tarifpartner derzeit nicht veröffentlichen.
Rochell: Lauterbach macht es den Inhabern nicht leicht
Der ADA-Vorsitzende erklärte auf Nachfrage der DAZ: „Wir nehmen die Forderung ganz offen in unsere Mitgliederversammlung mit. Dort werden wir dann das weitere Vorgehen abstimmen. Ziel ist, gemeinsam mit der Adexa einen gangbaren Weg zu finden“. Klar sei allerdings auch, dass die Weigerung des undesgesundheitsministers, die Apotheken finanziell zu entlasten, es nicht leicht mache, eine für alle Seiten gute Lösung zu entwickeln. „Wir wissen, dass zehn Prozent der Apotheken defizitär sind und 30 Prozent wirtschaftlich gefährdet“, so Rochell weiter. „Wir müssen auch gerade an die Existenzgründerinnen und Existenzgründer und deren Belastungen denken. Dem haben wir ebenso in den Gesprächen Rechnung zu tragen wie den Interessen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“
Der letzte Tarifvertrag wurde Anfang Januar 2022 geschlossen und trat sogleich in Kraft. Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter erhielten damals 200 Euro pro Monat mehr, PKA 225. PKA-Berufseinsteiger hätten ansonsten unter der Mindestlohngrenze von 12 Euro gelegen, die die Bundesregierung damals plante. Wegen der Anhebung der PKA-Gehälter wurden dann auch jene der anderen Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter angehoben. Zum 1. Januar 2023 war eine weitere Gehaltserhöhung in Kraft getreten.
Apothekerinnen und Apotheker haben demnach vor der letzten Gehaltserhöhung im ersten Berufsjahr 3582 Euro verdient, ab dem 1. Januar 2022 3782 Euro und seit dem 1. Januar 2023 3895. Ab dem 11. Berufsjahr lag der Tariflohn der Approbierten statt bei 4343 Euro erst bei 4543 Euro und ab 1. Januar 2023 dann bei 4679 Euro. Bei PKA stieg das Gehalt von beispielsweise 1868 Euro im ersten und zweiten Berufsjahr auf 2093 und dann 2156 seit Januar 2023.
Der Tarifvertrag ist nur dann verpflichtend, wenn sowohl Apothekeninhaber und auch die Angestellten Mitglied ihrer jeweiligen Tariforganisation (ADA oder Adexa) sind. Er gilt nicht für Sachsen, weil der Sächsische Apothekerverband nicht Mitglied im ADA ist. In Nordrhein wird ein gesonderter Tarifvertrag zwischen Adexa und TGL Nordrhein ausgehandelt. |
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