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DAZ aktuell
Auch die PKV will bei Zytos sparen
Verband: Gesetzgeber gefordert
Die zwischen GKV-Spitzenverband und DAV vereinbarte Hilfstaxe mit ihren Abschlägen für Wirkstoffe und Fertigarzneimittel gilt nicht für die Private Krankenversicherung (PKV). Für sie ist vielmehr auch in diesem speziellen Versorgungsbereich die Arzneimittelpreisverordnung einschlägig. Eine gesetzliche Regelung, wonach Einkaufsvorteile zugunsten der PKV weiterzugeben sind, gibt es nicht. „In der Regel mündet dies darin, dass die PKV teilweise etwas höhere Preise für Zubereitungen bezahlt als die GKV“, so der PKV-Verband. Dass die Margen der Zyto-Apotheken nun so groß sein sollen, fuchst die Privatversicherer daher.
PKV-Sprecher Stefan Reker sieht den Gesetzgeber gefordert: „Die PKV-Versicherten müssen an den erheblichen Einkaufsvorteilen der Zytostatika-Apotheken (einschließlich der Krankenhausapotheken) teilhaben können“, fordert er. Die Freistellung dieser Apotheken von den üblichen Preisvorgaben für den Einkauf sollte zu einer kostengünstigeren Versorgung aller Patienten im Bereich der Zytostatika-Versorgung führen. Reker: „Der Gesetzgeber sollte dafür sorgen, dass erzielte Rabatte an die Versicherten weitergereicht werden.“ |
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