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Die Seite 3
Die Forderungen
In der vorigen Woche hat die ABDA ihre Zurückhaltung aufgegeben und gleich zweimal deutliche Honorarforderungen gestellt. Für Aufmerksamkeit sorgen vor allem die wesentlichen Honorarkomponenten. Die ABDA fordert 12 Euro statt 8,35 Euro als Festzuschlag für Rx-Arzneimittel, regelmäßige automatische Anpassungen für diesen Betrag und zusätzlich ein pauschales Strukturhonorar für alle Apotheken. Das wurde bereits kommentiert (s. Apotheker Zeitung Nr. 10, 6. März 2023). Doch es kann gar nicht oft genug sagt werden: Das war überfällig. Da die Anpassung so lange versäumt wurde, ist jetzt so viel mehr Geld nötig, um Apotheken für die Zukunft aufzustellen. Der demografische Wandel wird künftig ganz andere Gehälter erforderlich machen, weil der Wettbewerb um Arbeitskräfte massiv zunehmen wird. Die bisherigen Gehälter und die Finanzlage von Apotheken, die jahrelang ihre Schließung planen und nicht investieren, sind kein Maßstab für die Zukunft.
Im Schatten dieses herausragenden Themas wurde die fast gleichzeitige Reaktion der ABDA auf den Referentenentwurf für das ALBVVG weniger beachtet. Die ABDA fordert schon lange, die in der Pandemie bewährten erleichterten Abgaberegeln zu verstetigen. Nach den Erfahrungen aus drei Jahren und angesichts der omnipräsenten Lieferengpässe erklärt sich das von selbst. Der Plan, die Erleichterungen mit dem ALBVVG auf einen bürokratisch begrenzten Fall einzuschränken, erscheint damit unverständlich. Die Lehre aus der Pandemie, wie wirkungsvoll sich die Versorgung im unmittelbaren Patientenkontakt sicherstellen lässt, hat die Politik offenbar wieder vergessen.
Zusätzlich fordert die ABDA nun ein Honorar von 21 Euro für den Umgang mit jedem Lieferengpass. Das ist eine passende Reaktion auf den geradezu beleidigenden Plan für ein 50-Cent-Honorar. So gut das politische Signal auch sein mag, hat sich aber auch die ABDA in der Komplexität der Lieferengpässe verfangen. Sie hat den Gesamtaufwand (sinnvollerweise) aus einer empirischen Betrachtung abgeleitet, dann aber (inkonsequent) nur auf die formell erfassten Fälle mit Sonderkennzeichen umgelegt. Dies sind die relativ „einfachen“ Fälle. Die Verstetigung der Corona-Abgaberegeln soll gerade bewirken, dass diese Fälle auch künftig mit vertretbarem Aufwand bearbeitet werden können. Wenn das gelingt, erscheinen 21 Euro als Honorar dafür zu hoch gegriffen. Der größte Aufwand entsteht dagegen bei den Fällen ohne Sonderkennzeichen, die in keiner Statistik erscheinen und für die sich auch die ABDA schwer tut eine Honorierung zu gestalten. Sogar im ABDA-Vorschlag bleibt vage, inwieweit diese Fälle einbezogen werden. Doch die Fälle, in denen ein Rezept nach ärztlicher Rücksprache geändert oder ganz neu ausgestellt wird, in denen vielleicht sogar ein Arzneimittel importiert oder eine Rezeptur hergestellt wird, bereiten die größten Mühen. Dafür sind oft sogar 21 Euro zu niedrig angesetzt. Die Bürokratie bildet diese Vielfalt nicht ab. Das beeinträchtigt sowohl die Analyse des Problems als auch eine mögliche Honorierung. Hier ist noch mehr Detailarbeit nötig. Insgesamt hat das aber alles nur eine Chance auf Erfolg, wenn die ABDA und die Apotheken ihre Forderungen jetzt konsequent verfolgen.
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