Gesundheitspolitik

War’s das mit Bürokratieabbau?

Sonderbericht des BMJ: Keine weiteren Maßnahmen für Apotheken geplant

mik | In den vergangenen Monaten sind einige Forderungen der Apothekerschaft, sie von überflüssigen bürokratischen Regelungen zu befreien, auf den Weg gebracht worden. Sie müssen nur noch in die Praxis umgesetzt werden. Mehr ist allerdings für die Apotheken anscheinend nicht geplant.

Es tut sich was bei der bürokratischen Entlastung: Am 25. Oktober hat das Bundeskabinett einen Sonderbericht zum Stand des Bürokratieabbaus beschlossen. Das Bundesjustizministerium (BMJ), das hier federführend ist, sparte in seiner Pressemitteilung nicht mit markigen Worten: An einem „Bürokratie-Burnout“ würden „unsere Unternehmen“ leiden, so Justizminister Marco Buschmann (FDP). Der zuständige Koordinator der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretär Benjamin Strasser erklärte, es gehe um nichts weniger, als die „Handlungsfähigkeit des Staates“ zu sichern und „einen drohenden Bürokratie-GAU“ zu verhindern.

Mit Blick auf die Apotheken werden im Sonderbericht beispielsweise im März dieses Jahres erlassene Vereinfachungen im Betäubungsmittelrecht und auch das geplante Cannabisgesetz als bereits erreichte oder angeschobene Initiativen genannt (Medizinalcannabis soll künftig kein BtM mehr sein). Erwähnt wird dann auch der schon erwähnte Wegfall der Präqualifizierung für apothekenübliche Hilfsmittel (Entlastung der Apotheken: 12 Mio. Euro).

Vieles bleibt vage

Das ist etwas dünn, aber auch bei den Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), auf die der BMJ-Bericht Bezug nimmt, sieht es nicht besser aus. Diese Empfehlungen hatte das BMG bis Ende Mai vorzulegen – publik sind sie nicht geworden. Im BMJ-Bericht ist zwar von „konkreten Maßnahmen“ im ambulanten, stationären und Arzneimittelbereich die Rede – vieles bleibt dennoch vage. So heißt es, es seien „weit­gehende Entlastungen“ bei Arzneimitteln „insbesondere im Bereich der klinischen Prüfungen und der Zulassungen von Arzneimitteln, von Apotheken sowie in den Bereichen Medizinprodukte und Betäubungsmittel“ vorgesehen. Genaueres ist allerdings nicht zu erfahren. Ob man dabei schon die (vermeintlichen) Erleichterungen für Apotheken bei nicht verfüg­baren Kinderarzneimitteln vor Augen hatte, die im Rahmen des Pflegestudiumstärkungsgesetzes eingeführt werden sollen, erscheint auch eher zweifelhaft.

Auch im bereits Ende August vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunktepapier zum „Bürokratie­entlastungsgesetz IV“ (BEG IV) steht nichts zu den Apotheken. Das Papier wurden nun zeitgleich mit dem Sonderbericht veröffentlicht. Demnach sollen unter anderem die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen von Buchungsbelegen von zehn auf acht Jahre verkürzt und formale Anforderungen bei Dokumenta­tionspflichten im Arbeitsrecht erleichtert werden. Derzeit wird am Referentenentwurf gearbeitet. Das Papier ist allgemein gehalten, das mag auch der Grund dafür sein, dass die Apotheken darin nicht vorkommen.

Insgesamt kann man sich nach dem Lesen des Sonderberichts und des Eckpunktepapiers nur schwer des Eindrucks erwehren, dass die Bundesregierung meint, beim Thema Bürokratieabbau sei bei den Apotheken bereits alles erledigt – oder aber zumindest schon angestoßen. Die Proteste in diesem Monat werden also auch dafür sorgen müssen, der Regierung nochmals klarzumachen, dass beim Bürokratieabbau in Apotheken noch Luft nach oben ist. |

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