Gesundheitspolitik

Bundestag gibt grünes Licht

Erweiterte Abgaberegeln für Apotheken haben bis Ende Juli 2023 Bestand

ks | In Windeseile und kurz vor knapp haben die Koalitionsfraktionen in der vergangenen Woche der Verlängerung der erleichterten Abgaberegeln über den 7. April hinaus den Weg bereitet. Am vergangenen Donnerstag gab der Bundestag grünes Licht, nun ist noch der Bundesrat am Zug.

Mit einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf für eine Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) werden die anlässlich der Pandemie geschaffenen erweiterten Abgaberegelungen des § 1 Abs. 3 und 4 der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung befristet bis zum 31. Juli 2023 in das Sozialgesetzbuch V überführt. Eine Übergangsvorschrift in der Apothekenbetriebsordnung ermöglicht zudem, dass diese flexiblen Regeln auch bei der Arzneimittelabgabe an Privatversicherte, Beihilfeempfänger und Selbst­zahler gelten. Ab August, so der Plan der Ampel, soll eine mit dem Gesetz gegen Engpässe (ALBVVG) zu schaffende Regelung greifen.

Nachdem der Gesundheitsausschuss am vergangenen Mittwoch diesen und weitere kurzfristig eingebrachte Änderungsanträge gebilligt hatte, stand tags darauf die abschließende Lesung im Bundestag an. In der Debatte ging es vor allem um den Kern des Gesetzes: die Neustrukturierung der UPD als Stiftung bürgerlichen Rechts. Der GKV-Spitzenverband hat nun die Aufgabe, diese Stiftung zu errichten – und für die Finanzierung zu sorgen. Bereits zum 1. Januar 2024 soll die Stiftung ihre Arbeit aufnehmen und eine unabhängige, qualitätsgesicherte und kostenfreie Information und Beratung von Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen sicherstellen.

Aber auch der Änderungsantrag zu den erleichterten Abgaberegeln kam im Plenum zur Sprache. Die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr dankte den Apotheken: „Mit viel persönlichem Einsatz haben sie immer wieder recherchiert, Rezepturen hergestellt, mit Ärzten telefoniert, Patienten alles erklärt und vieles mehr. Gut, dass wir die Regelungen zur erleichterten Substitution heute verlängern.“

Die Unionsabgeordnete Diana Stöcker – ihre Fraktion lehnte den Gesetzentwurf ab – kritisierte hingegen, dass die Austauschmöglichkeiten nur bis zum 31. Juli befristet weiter gelten sollen. „Gut ist, dass Sie die Regelung verlängern (...), aber warum die kurze Frist mit dem Argument, dass Sie bis dahin mit dem geplanten Versorgungs­gesetz eine dauerhafte neue Regelung einführen?“ Stöcker befürchtet, dass es hier wieder zu Streitigkeiten und Aufschub kommen wird.

Der SPD-Abgeordnete Dirk Heidenblut sprach zwar nicht im Plenum, betonte aber in einer Pressemit­teilung, dass er eine dauerhafte Regelung etablieren möchte: „Mit dem Änderungsantrag haben wir eine drohende Regelungslücke vermieden. Der nächste Schritt aus meiner Sicht ist die Überführung der flexiblen Handhabe der nicht vorrätigen Arzneimittel in eine dauerhafte, entfristete Regelung.“

Das UPD-Gesetz wurde übrigens um weitere fachfremde Anträge ergänzt. So wird die Höchstaltersgrenze für Blutspender aufgehoben. Auch der Ausschluss von spen­dewilligen Personen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität wird verboten; stattdessen erfolgt die Spender­auswahl auf Grundlage einer individuellen, diskriminierungsfreien Risikobewertung.

Zudem wird geregelt, dass Leistungen in der ambulanten Kinder­heilkunde und in der Kinder- und Jugendpsychiatrie künftig ohne Mengenbegrenzungen dauerhaft zu festen Preisen vergütet werden.

Am 31. März steht die Beratung des Gesetzes im Bundesrat an. Danach kann es rasch in Kraft treten. |

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