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Leitfaden zur Abrechnung
COVID-19-Impfung in Apotheken
Wie viel Apotheken für selbst durchgeführte COVID-19-Impfungen erhalten sollen, steht schon seit einer Weile fest. Wie die Apotheken genau an ihr Geld kommen sollten, war allerdings noch bis vor Kurzem nicht bekannt. Seit vergangenem Freitag steht auf der ABDA-Webseite nun jedoch die „Handlungsempfehlung für die Abrechnung von Impfstoffen und Leistungen im Zusammenhang mit COVID-19-Impfungen in der Apotheke“ zur Verfügung. Darin wird beschrieben, wie Apotheken die Vergütung für die Beschaffung des COVID-19-Impfstoffes, der in der Apotheke verimpft wird, für die Impfung selbst und für die Ausstellung des COVID-19-Impfzertifikates abrechnen.
Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der COVID-19-Impfung durch Apotheken ist laut ABDA allerdings noch nicht geklärt. Sie werde derzeit zusammen mit weiteren Fragen im Zusammenhang mit Leistungen aus der Impfverordnung und der Testverordnung vom Bundesministerium der Finanzen mit den obersten Finanzbehörden der Länder geklärt, heißt es. Die ABDA geht demnach davon aus, dass für die Vergütung der Impfungen in Apotheken der Befreiungstatbestand des § 4 Nr. 14 lit. a) UStG greift. |
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