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Steuern, Rente, Kindergeld und mehr

Was sich 2023 für Angestellte ändert

Der Jahreswechsel bringt einige Neuerungen für Arbeitnehmer, aber auch für Rentner mit sich. Worauf hat sich die Ampelkoalition verständigt? Ein Überblick:

Jahr für Jahr passen Finanz- und Sozialpolitiker die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze an. Sie sagt aus, bis zu welcher Höhe Bruttolöhne zur Berechnung von Beiträgen der Sozialversicherung herangezogen werden. Zum 1. Januar 2023 wird sie in den west­lichen Bundesländern von 7050 auf 7300 Euro und im Osten Deutschlands von 6750 auf 7100 Euro ansteigen.

Steuerliche Erleichterungen

Für Apothekenangestellte lohnt sich zudem ein Blick auf Änderungen im Steuerrecht. Der Pauschbetrag bei Werbungskosten wird von 1200 Euro auf 1230 Euro erhöht. Und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt von 4008 Euro auf 4260 Euro. Auch beim Sparer-Pauschbetrag für Zins- und Kapitaleinkünfte hebt der Fiskus die Werte an – von 801 Euro auf 1000 Euro.

Mehr Kindergeld – höhere Freibeträge

Familien können sich über eine Anpassung des Kindergeldes freuen. Sie bekommen ab Januar für die ersten drei Kinder jeweils 250 Euro monatlich. Zuvor waren es 219 Euro für das erste und zweite Kind sowie 225 Euro für das dritte Kind. Ab dem vierten Kind gibt es pro Monat wie bisher 250 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt von 8548 auf 8952 Euro pro Jahr.

Anpassung der Renten in Ost und West

In Westdeutschland sollen die Renten um rund 3,5 Prozent und in Ostdeutschland um etwa 4,2 Prozent steigen. Die Daten sind vorläufig; sie beziehen sich auf Anpassungen im Juli 2023. Details werden erst Anfang 2023 veröffentlicht.

Höhere Grenze für Midijobs

Eine weitere Änderung betrifft Kolleginnen und Kollegen mit Midijobs, also Arbeitsverhältnissen jenseits der Minijob-Grenze. Zum 1. Januar 2023 wird die Obergrenze auf 2000 Euro pro Monat angehoben. Erst ab diesem Wert werden Sozialabgaben in voller Höhe fällig. Die letzte Anpassung hat der Gesetzgeber zum 1. Oktober 2022 vollzogen – von zuvor 1300 auf 1600 Euro.

Basis-Rentenzahlungen vollständig absetzbar

Basis-Rentenbeiträge können stärker denn je als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Ab Januar steigen die Beträge auf 26.528 Euro bzw. 53.056 Euro bei Verheirateten. Im Rahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung sollen davon künftig 100 Prozent absetzbar sein, 2022 waren es 94 Prozent.

Hinzuverdienst für Rentnerinnen und Rentner

Die nächste gute Nachricht: Ab 2023 werden in der gesetzlichen Rentenversicherung die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten grundlegend reformiert. Frührentnerinnen und -rentner können dann beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. Unabhängig davon bleiben Versicherte, die neben ihrer vorgezogenen Altersrente weiterhin beschäftigt sind, in der gesetzlichen Renten­versicherung ver­sicherungspflichtig.

Höhere Förderbeträge bei der betrieblichen Altersvorsorge

Auch der steuerliche Förderbetrag zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) verbessert sich im neuen Jahr. Angestellte können monatlich 584 statt zuvor 564 Euro in Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds stecken. Der sozialversicherungsfreie Förderbetrag im Rahmen einer Entgeltumwandlung steigt von monatlich 282 auf 292 Euro.

Höhere Kosten für die Krankenversicherung

Alles in allem bleibt es im kommenden Jahr nicht nur bei Erleichterungen. Der durchschnittliche Zusatz­beitrag für gesetzlich Versicherte steigt um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent. Der Wechsel von Angestellten in die private Kranken­versicherung ist ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 66.600 Euro möglich (2022: 64.350 Euro). |

Michael van den Heuvel

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