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Nach 25 Jahren wieder ein Tarifvertrag

Sachsen: Adexa und Sächsischer Apothekerverband haben Vertrag unterzeichnet

tmb | Nach 25 Jahren ohne Tarifvertrag wird es ab dem 1. Januar 2023 auch wieder eine solche Regelung für Sachsen geben. Am 12. Dezember unterzeichneten Vertreter der Apothekengewerkschaft Adexa und des Sächsischen Apothekerverbandes in Hamburg einen Tarifvertrag. Besonderheiten darin sind ein Jahresarbeitszeitkonto, ein eigener Tarif für Filialleiter, eine Sonderregel für Rufbereitschaften und erstmals ein freiwilliges Zusatzmodul für die Honorierung von Fort- und Weiterbildungen.

Damit wird es ab 2023 wieder Tarifverträge für Apotheken in ganz Deutschland geben. Anlässlich der Unterzeichnung betonten die Vertragspartner die gute Zusammenarbeit bei den Verhandlungen unter den erschwerten Bedingungen in der Pandemie. Die Vorgespräche hatten 2016 begonnen, 2019 wurde öffentlich über den Beginn der Verhandlungen informiert.

Jahresarbeitszeitkonto in sechs Monaten auszugleichen

Zum Basismodul des neuen Vertrages gehört als wesentliche Neuerung ein detailliert geregeltes Jahresarbeitszeitkonto. Damit können die Überstunden eines Kalenderjahres innerhalb der folgenden sechs Monate ausgeglichen werden. Gelingt dies nicht, wird die Mehrarbeit mit einem Überstunden­zuschlag abgegolten. Dabei gilt ein Zuschlag von 25 Prozent ab der ersten Überstunde. Nach der Ausgleichsfrist verfallen Minderstunden zugunsten der Beschäftigten. Bei längerer Krankheit verlängert sich der Ausgleichszeitraum entsprechend. Notdienste, die mit Rufbereitschaft im Zehn-Minuten-Radius abgeleistet werden, werden geringer honoriert als andere Notdienste. Wenn mehr als eine Person den Notdienst versieht, gelten die Zuschläge für alle beteiligten Mitarbeiter. Im neuen Tarifvertrag sind Filialleiter als eigene Berufsgruppe mit einem Zuschlag von zehn Prozent auf das Tarifgehalt vorgesehen.

Schneller zur höchsten Tarifstufe

Der Gehaltstarif orientiert sich am Vertrag mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA), der im ganzen übrigen Bundesgebiet außer Nordrhein gilt, aber es gibt Unterschiede. Die Gehälter im Vertrag für Sachsen liegen um zwei Prozent unter dem Betrag im Vertrag mit der ADA. Damit werden Zuschläge antizipiert, die sich aus dem leistungsorientierten Modul ergeben (siehe unten). Außerdem wird die höchste Tarifstufe schon ab dem sechsten Berufsjahr erreicht. Damit gibt es nur drei Stufen: bis zum zweiten, vom dritten bis zum fünften und ab dem sechsten Berufsjahr. Dieser schnellere Anstieg ist als Anreiz für Berufsanfänger gedacht, die damit für die Arbeit in Apotheken gewonnen werden sollen.

Gehälter in Sachsen laut neuem Tarifvertrag ab 01.01.2023
Berufsjahre
Brutto-Monats­gehalt
Notdienst
werktags
18:30 – 22:00 Uhr1
Notdienst
werktags
22:00 – 8:00 Uhr1
Notdienst
sonn- und feiertags
8:00 – 18:30 Uhr2
Rufbereitschaft
22:00 – 8:00 Uhr3
1. Apotheker:innen
1. – 2.
3820 €
77 €
121 €
232 €
66 €
3. – 5.
4070 €
82 €
129 €
247 €
71 €
ab 6.
4585 €
93 €
146 €
278 €
80 €
1. a Filialleitungen
1. – 2.
4202 €
85 €
134 €
255 €
73 €
3. – 5.
4477 €
91 €
142 €
272 €
78 €
ab 6.
5044 €
102 €
160 €
306 €
87 €
2. Apothekerassistent:innen
alle
3335 €
67 €
106 €
202 €
58 €
3. Pharmazieingenieur:innen
alle
3335 €
67 €
106 €
202 €
58 €
4. Pharmazeutisch-technische Assistent:innen
1. – 2.
2370 €
3. – 5.
2585 €
ab 6.
2895 €
5. Apothekenassistent:innen
alle
2935 €
6. Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte, Apothekenhelfer:innen, Apotheken­facharbeiter:innen und Pharmazeutische Assistent:innen
1. – 2.
2115 €
3. – 5.
2275 €
ab 6.
2535 €

1 gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 RTV Sachsen; 2 gem. § 6 Abs. 2; 3 gem. § 6 Abs. 1 Satz 2

Drei Prozent mehr für 2024

Der Tarif gilt für 2023. Für 2024 wurde bereits eine Erhöhung um drei Prozent vereinbart. Der Tarifvertrag gilt bis Ende 2024 und kann sechs Monate vorher gekündigt werden.

Zusätzlich zum Basismodul wurden zwei freiwillige Module vereinbart. Eines davon ist als leistungsorientiertes Modul aus Nordrhein bekannt und wurde von dort unverändert übernommen. Dabei werden individuelle Ziele in den Bereichen fachliche und soziale Kompetenz sowie Arbeitseffizienz ausgehandelt. Abhängig vom Erreichen der Ziele steigt die Vergütung um bis zu drei Prozent. Da die Tarifpartner von engagierten Beschäftigten ausgehen, wird damit ein Gehalt auf dem Niveau des ADA-Vertrags als realistisch betrachtet.

Neue Anreize für Fort- und Weiterbildung

Neu am Vertrag für Sachsen ist das zweite freiwillige Zusatzmodul für Fort- und Weiterbildung, das beide Vertragspartner als Besonderheit hervorheben. Die lange Diskussion über eine Honorierung von Fortbildungen unabhängig von betriebswirtschaft­lichen Ergebnissen ist damit erstmals zu einem tarifvertraglichen Ergebnis gekommen. Gemäß dem neuen freiwilligen Modul wird die Fort- und Weiterbildung von Apothekenmitarbeitern honoriert. Pharmazeutisches Personal mit einem Fortbildungszertifikat erhält damit einen Zuschlag von zwei Prozent auf das Tarifgehalt, solange das Zertifikat gilt. Damit soll ein Anreiz für regelmäßige Fortbildungen gegeben werden. Außerdem sieht das Modul lebens­lang gültige Zuschläge für Weiterbildungen vor. Für Fachapotheker sind dies 1,25 Prozent. Für bis zu zwei Bereichsweiterbildungen, beispielsweise in pharmazeutischer Analytik, beträgt der Zuschlag jeweils 0,75 Prozent. Für PTA gibt es 1,5 Prozent Zuschlag für einige ausdrücklich vorgesehene Zusatzqualifikationen wie die „Fach-PTA“ mit einem Zertifikat der IHK. PKA erhalten 2,5 Prozent mehr, wenn sie sich gemäß den Regeln der IHK zur „Fach-PKA für BWL und Marketing“ weiterqualifizieren. Außerdem geht der Tarifvertrag auf die Gebühren und Kosten für die Fortbildung ein. Demnach teilen sich Arbeitgeber und -nehmer die Gebühren zu gleichen Teilen und der Arbeitgeber übernimmt in diesem Zusammenhang weitere Kosten bis 500 Euro pro Jahr. Die Weiterbildungsgebühren trägt der Arbeitnehmer.

Die beiden Zusatzmodule gelten nur, wenn Arbeitgeber und -nehmer diesen zustimmen. Doch die Tarifpartner gehen offenbar von einer Signalwirkung aus. Das gilt auch für die Verträge insgesamt. Denn formell gilt der neue Tarifvertrag nur, wenn Arbeitgeber und -nehmer der Tarifbindung unterliegen oder wenn das Arbeitsverhältnis ab dem 1. Januar 2023 beginnt. Dabei unterliegen Mitglieder des Sächsischen Apothekerverbandes der Tarifbindung nur, wenn sie dies ausdrücklich erklärt haben.

Freude auf beiden Seiten

Zur Vertragsunterzeichnung erklärte Adexa-Bundesvorstand Andreas May, die Tarifbindung sei ein wichtiger Aspekt bei der Wahl des Arbeitsplatzes. Sie gebe Sicherheit für beide Seiten. „Damit kann man arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen aus dem Weg gehen“, erklärte May. Außerdem seien sichtbare soziale Standards ein „Signal für den Berufsnachwuchs, den wir in den Apotheken brauchen“. Tanja Kratt, Adexa-Bundesvorstand und Leiterin der Tarifkommission, betonte die Freude für die Adexa-Mitglieder in Sachsen. Vor 25 Jahren sei Sachsen das mitgliederstärkste Gebiet für die Adexa gewesen. Die Gewerkschaft hoffe nun, zu den alten Zahlen zurückzukehren. Kratt hob besonders die „zeitgemäßen Elemente“ wie zusätzliche Honorierungen für Fort- und Weiterbildung sowie Vereinbarungen zur leistungsorientierten Bezahlung hervor.

Dr. Reinhard Groß, stellvertretender Vorsitzender des Sächsischen Apothekerverbandes und Leiter der Tarifkommission, sprach von einem „modernen zeitgemäßen Tarifvertrag“, der den Ansprüchen der öffentlichen Apotheken in den nächsten Jahren gerecht werde. Die Apotheken benötigten dringend gut qualifizierte und hoch motivierte Fachkräfte, konstatierte Groß und erklärte, der Tarifvertrag mit den beiden Zusatzmodulen sei „ein entscheidendes Werkzeug, um im Vergleich mit anderen Arbeitgebern attraktiver zu werden“. Neben den Zusatzmodulen hob Groß die „flexible und familienfreundliche Arbeitszeitgestaltung“ und die „besondere finanzielle Unterstützung von Berufsanfängern“ hervor. Dr. Sebastian Michael, Verhandlungsführer des Sächsischen Apothekerverbandes, betonte das einstimmige Votum der Mitglieder­versammlung für den Vertrag. |

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