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Diskussion

Cannabis zu Genusszwecken aus der Apotheke?

Regulatorische Rahmenbedingungen, um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten

Im Koalitionsvertrag der Bundes­regierung heißt es „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein.“ Vor wenigen Wochen legte Gesundheitsminister Karl Lauterbach ein Eckpunktepapier vor, das zumindest grob die Vorstellungen skizziert, wie die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag praktisch umgesetzt werden soll. Weitgehend offen bleibt darin die Frage, wie die Abgabe in den sogenannten lizenzierten Geschäften konkret geregelt sein soll. Dieser Beitrag zeigt, warum Apotheken vor Ort mit ihrem qualifizierten Fachpersonal als Abgabestellen in besonderer Weise geeignet sind, Cannabis zu Genusszwecken abzugeben. | Von Andreas S. Ziegler

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