Foto: H_Ko/AdobeStock

Beratung

Wenn Cannabis legalisiert wird ...

Warum eine fachlich fundierte Beratung bei Abgabe von Cannabis als Genussmittel notwendig ist

Die Ampel-Regierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag gemeinsam dafür ausgesprochen, die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene als Genussmittel zu ermöglichen. Mittlerweile liegt ein Eckpunktepapier vor, aus dem hervorgeht, in welcher Form das Bundesgesundheitsministerium die Legalisierung plant. Das Ministerium betont darin die Zielsetzung eines bestmöglichen Verbraucherschutzes und sieht ein verpflichtendes Beratungsangebot bei jedem Verkauf vor. Allein diese beiden Aspekte machen deutlich, dass die Abgabe von Cannabis für den Freizeitkonsum faktisch nur über die Apotheken erfolgen sollte. | Von Dominik Bauer

Entscheidend für den Verbraucherschutz sowie die Patientensicherheit wird zukünftig neben den rechtlichen Rahmen­bedingungen vorrangig auch der Weg der Abgabe an den Endverbraucher sein. Eine kontrollierte Freigabe von Cannabis für den Freizeitkonsum erfordert weit mehr als die bloße Abgabe des Genussmittels an den Verbraucher. Sie bedingt vielmehr eine kontinuierliche sowie individuelle Beratung und Begleitung. Hierfür notwendig ist ein niederschwelliger Zugang zu einer standardisierten, qualitativ hochwertigen und fachlich fundierten Beratung. Oberstes Ziel muss es sein, Schaden von der Bevölkerung fernzu­halten und über Risiken aufzuklären. Apotheken sind etablierte und hoch qualifizierte Anlaufstellen für eine unabhängige Beratung. Es wäre daher richtig und konsequent, die Apotheken vor Ort als bewährte Instanz bestmöglich bei der Abgabe von Cannabis als Genussmittel einzubinden.

Die Rolle der Apotheken

Bereits heute berät das pharmazeutische Personal routinemäßig schwerkranke Patienten mit therapierefraktären Symptomen, die mit medizinischem Cannabis versorgt werden. Dies geschieht im besten Interesse der Patientensicherheit. Die Leistungen der Apotheke vor Ort gehen dabei weit über die reine Sicherstellung der Arzneimittelversorgung hinaus. Im Mittelpunkt der Beratung steht neben der Verbesserung der Lebensqualität auch eine Risikominimierung sowie die Stärkung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Dies erfolgt unter Beachtung möglicher Auswirkungen auf bestehende Erkrankungen sowie unter Einbeziehung der derzeitigen Medikation. Die Apotheke vor Ort bietet hierbei eine evidenzbasierte, individuelle Beratung, die auch bei der Abgabe von Cannabis als Genussmittel für alle Verbraucher zugänglich sein sollte. Das pharmazeutische Personal hat zudem eine standesrechtliche und berufsethische Verpflichtung im besten Interesse der Patienten zu handeln, unabhängig von persönlicher Meinung, Wertvorstellungen oder wirtschaftlichen Unternehmensinteressen. Die Be­ratungsleistung des pharmazeutischen Personals wird im Folgenden dargestellt. Sie gliedert sich in wichtige Be­ratungsaspekte bei der Erstabgabe und Beratungsaspekte bei der wiederkehrenden Abgabe von Cannabis an den Endverbraucher (s. Abb.).

Abb.: Pharmazeutische Beratung bei Abgabe von Cannabis als Genussmittel

Pharmazeutische Beratung in der Apotheke

Mit der Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken werden künftig vermehrt unabhängige Beratungsleistungen zur sicheren Einnahme in den Apotheken eingefordert werden. Auch chronisch kranke Patienten werden mit den Folgen der Legalisierung konfrontiert sein. Eine klare Trennung zwischen einer rein medizinischen Einnahme und dem Freizeitkonsum wird dabei nicht immer möglich sein. Hier müssen die Apotheken eine wichtige Lotsenfunktion übernehmen und ihre pharmazeutische Expertise zum Schutz der Bevölkerung einbringen.

Beratungsaspekte bei der Erstabgabe von Cannabis

Vor der Erstabgabe von Cannabis zu Genusszwecken an den Endverbraucher ist es zielführend, eine standardisierte Anam­nese durchzuführen. Dabei werden die wichtigsten Aspekte des Cannabis-Konsums beleuchtet und individuelle Risikofaktoren berücksichtigt. Hierzu gehören die Arzneimitteltherapie, der Grund für den Einnahmewunsch, bestehende Erkrankungen und Risikofaktoren, persönliche Voraussetzungen sowie zurückliegende Erfahrungen mit Cannabis. Die Möglichkeit, dass Verbraucher auf das pharmazeutische Wissen zurückgreifen können, ermöglicht eine frühzeitige personenspezifische Risikobe­wertung des Cannabis-Konsums und stärkt den Verbraucherschutz.

Wechselwirkungspotenzial von Cannabis
Durch Erfassung der Arzneimitteltherapie können mögliche Wechselwirkungen des Cannabis-Konsums evaluiert werden.

Die Einnahme von Cannabis und Cannabinoiden kann Arzneimittel in ihrer Wirkung beeinflussen. In Kombination kann auch die Cannabis-Wirkungen selbst verstärkt sowie das Risiko für Nebenwirkungen erhöht werden. Gerade bei Arzneimitteln, die eine geringe therapeutische Breite aufweisen, ist Vorsicht geboten. Im Sinne der Arzneimitteltherapiesicherheit ist es daher unerlässlich, vor Erstabgabe die Auswirkungen einer Cannabis-Einnahme auf die bestehende Medikation zu prüfen. Die Bewertung der klinischen Relevanz erfordert zwingend pharmazeutische und medizinische Expertise. Diese Leistungen werden in der Apotheke vor Ort bereits heute bei der Durchführung von Medikationsanalysen erbracht. Durch den Zugriff auf die Medikation der Patienten oder die Möglichkeit Medikationspläne elektronisch auszulesen, sind nur Apotheken in der Lage, die Verbraucher bei der Abgabe von Cannabis als Genussmittel zuverlässig vor unerwünschten Wechselwirkungen zu schützen.

Einnahme von Genussmitteln zur Symptomlinderung
Neben der Evaluation der Arzneimitteltherapie sollte auch der Grund für die Einnahme von Cannabis beim Endverbraucher erfragt werden. So kann freiverkäufliches Cannabis auch zur Selbstmedikation genutzt werden. Eine Selbst­therapie zur Linderung von therapierefraktären Symptomen sollte jedoch niemals mit Genussmitteln erfolgen. Keinesfalls sollten medizinisch indizierte Maßnahmen aufgrund des Zugangs zu freiverkäuflichem Cannabis verschleppt werden oder gänzlich entfallen. Eine medizinisch indizierte Arzneimitteltherapie hat immer Vorrang. Nur so kann eine adäquate Patientenversorgung garantiert und der bestmögliche Therapieerfolg erzielt werden. Unter keinen Umständen sollten sich Patienten, die medizinisch indiziert Cannabis einnehmen, dazu genötigt fühlen, von einer medizinischen Versorgung zu freiverkäuflichem Cannabis zu wechseln. Andernfalls droht eine Verschlechterung der medizinischen Versorgung dieser Patienten. Dem können Apotheken mit ihrer Expertise und der Patientenberatung entgegenwirken.

Gesundheitsrisiken und Kontraindikationen
Für einen möglichst sicheren Cannabis-Konsum ist es essenziell, bestehende Erkrankungen sowie Risikofaktoren zu erfassen. Ziel ist es, mögliche Kontraindikationen frühzeitig zu erkennen. Hierzu zählen neben dem Alter des Konsumenten, akute oder vergangene psychotische Episoden, Denk- oder Wahrnehmungsstörungen, hohe Dosierungen sedierender Arzneimittel, Gemüts- oder Angststörungen, Schwanger­schaft und Stillzeit, bekannte Allergien, Atemwegserkrankungen, das Vorliegen kardiovaskulärer Erkrankungen, Krampfanfälle und Epilepsie, Organinsuffizienzen sowie ein aktueller oder früherer Substanzmissbrauch. Vor der Abgabe muss eine sorgfältige, fachliche Risikoabwägung erfolgen. Werden bestehende Risikofaktoren nicht beachtet, droht eine Verschlechterung der Erkrankungen oder das Auftreten von irreversiblen Gesundheitsschäden. In gewissen Fällen muss daher der Konsum von Cannabis unbedingt unterbleiben. Das pharmazeutische Personal kann die Verbraucher gezielt zu den jeweiligen Risiken beraten.

Nebenwirkungen von Cannabis
Auch das Auftreten von kurz- oder langfristigen Neben­wirkungen ist ein unverzichtbarer Bestandteil im Beratungsgespräch. Dabei besitzen auch scheinbar gut verträgliche Cannabinoide wie Cannabidiol ein nicht zu vernachlässigendes Nebenwirkungsprofil. So können z. B. Somnolenz, verminderter Appetit, Diarrhö, Fieber, Müdigkeit, Erbrechen oder eine Transaminasenerhöhung auftreten.

Weitere essenzielle Beratungspunkte sind die Toleranzentwicklung bei anhaltendem Konsum, Risiken der Abhängigkeit, das Auftreten von typischen Entzugssymptomen sowie Anzeichen eines problematischen Cannabis-Konsums. Die Verbraucher sollten geschult werden, für ein sicheres Umfeld beim Konsum von Cannabis zu Genusszwecken zu sorgen und sollten über Anlaufstellen für weiterführende Hilfs- und Unterstützungsangebote informiert werden. All diese Beratungspunkte sind Kern einer pharmazeutischen Begleitung und benötigen Fachwissen zu den pharmakodynamischen Eigenschaften der Cannabinoide.

Individuelle Voraussetzungen des Verbrauchers
Jeder Verbraucher besitzt individuelle persönliche Voraussetzungen, die es zu berücksichtigen gilt. So sollte der Verbraucher zunächst über die Unterschiede der verfügbaren Cannabis-Produkte aufgeklärt werden. Hier ist es wichtig, auf die Unterschiede und abweichenden Wirkungen der verfügbaren Cannabis-Produkte sowie den darin enthaltenen Cannabinoiden einzugehen.

Aussagen zur Wirkung, Verträglichkeit und Anwendungsart müssen differenziert betrachtet werden und sind nicht ohne weiteres übertragbar. Pharmakokinetisches Fach­wissen über die Absorption, die Verteilung, den Metabolismus und die Exkretion von Cannabinoiden ist daher eine wichtige Voraussetzung für die Beratung insbesondere von unerfahrenen Cannabis-Konsumenten.

Cannabis-Bezugskarte als Beratungsnachweis

Grundlage für die Erbringung der genannten Beratungsleistung ist ein etabliertes Vertrauensverhältnis sowie ein ehrlicher und respektvoller Umgang miteinander. Allerdings ist es schon allein aus zeitlichen und betriebswirtschaftlichen Gründen unrealistisch bei jeder Abgabe von Cannabis als Genussmittel sämtliche Beratungsthemen im Detail durchzusprechen. Sinnvoll wäre eine standardisierte Erstberatung in einer Apotheke, die dem Verbraucher einen Beratungsnachweis zum Beispiel in Form einer zeitlich befristeten Cannabis-Bezugskarte ausstellt. Da sich die Rahmenbedingungen des Verbrauchers und dessen Arzneimitteltherapie im Laufe der Zeit ändern können, sollte die Cannabis-Bezugskarte in regelmäßigen Abständen (z. B. einmal jährlich) aktualisiert werden. Das garantiert eine engmaschige pharmazeutische Beratung und stärkt den Verbraucherschutz. Mit der Cannabis-Bezugskarte kann der Endverbraucher in Verbindung mit seinem Personalausweis auch in anderen Apotheken nachweisen, dass er über die Risiken eines Cannabis-Konsums aufgeklärt wurde. Das pharmazeutische Personal kann sich dadurch bei der Abgabe von Cannabis auf die weiterführenden bzw. individuellen Beratungsthemen fokussieren.

Cannabis im Straßenverkehr
Verbraucher, die am Straßenverkehr teilnehmen, müssen darauf hingewiesen werden, dass die Fahrtüchtigkeit bzw. Fahreignung beeinträchtig sein kann. Aussagen darüber, ob nach dem Cannabis-Konsum eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist, können nicht ohne Weiteres getroffen werden, da bei THC kein paralleler Verlauf zwischen Konzentration im Blut und verkehrsrelevanten Beeinträchtigungen beschrieben ist. Die Freigabe von Cannabis als Genussmittel durch den Gesetzgeber schützt nicht vor rechtlichen Konsequenzen bei einer Verkehrsgefährdung. Bei grenzüberschreitenden Reisen drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen, wenn bewusst oder versehentlich Cannabis mitgeführt wird. Eine Aufklärung über die möglichen Folgen ist zwingend notwendig, damit durch eine fundierte Beratung die Risiken im Straßenverkehr oder auf Reisen minimiert werden können.

Beratung bei wiederkehrender Abgabe von Cannabis

Um dauerhaft eine sichere Anwendung von Cannabis als Genussmittel zu garantieren, ist nach der Erstberatung eine weiterführende Betreuung und Begleitung der Verbraucher entscheidend. Auch hier können die oben genannten Beratungsthemen vom pharmazeutischen Personal erneut aufgegriffen werden, sofern ein zusätzlicher Informationsbedarf besteht oder sich Änderungen ergeben haben. Dies können z. B. ein Wechsel der Arzneimitteltherapie oder Auffälligkeiten im Konsumverhalten sein. Unabhängig davon sollte der Verbraucher bei der sicheren Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken zu den nachfolgenden Punkten beraten werden.

Produktauswahl
Für die Auswahl des richtigen Cannabis-Produkts ist zunächst die gewünschte Applikationsart richtungsweisend. Für die konkrete Produktauswahl sind das Verhältnis von Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) sowie die enthaltenen sekundären Pflanzeninhaltsstoffe (z. B. Terpene, Flavonoide) maßgeblich. Cannabinoide können sich zudem abhängig von der Dosis gegenseitig in ihrer Wirkung beeinflussen: Höhere CBD-Konzentrationen können gewisse THC-Wirkungen reduzieren, wohingegen relevante CBD-Konzentrationen in THC-dominanten Produkten die THC-Wirkungen verstärken können. Diese Wechselwirkungen sind im Beratungsgespräch und der Produktauswahl zu berücksichtigen. Hier liefert die fundierte, fachliche Beratung in den Apotheken Informationen zum jeweiligen Stand der Wissenschaft, klärt den Verbraucher über gesicherte Erkenntnisse auf und warnt vor unseriösen Versprechungen.

Lagerung von Cannabis
Bei Cannabis-Blüten, Reinsubstanzen und Extrakten ist zu beachten, dass die Qualität stark von der Art der Lagerung abhängt. Eine unsachgemäße Lagerung (Sauerstoff, Licht, Hitze, Kälte und Feuchtigkeit) kann die Qualität mindern. Zudem kann zum Beispiel die Tropfengröße bei tropfenweise dosierten Produkten temperaturbedingt schwanken, was zu einer ungewollten Über- oder Unterdosierung beitragen kann. Der Verbraucher ist auf eine adäquate Lagerung hinzuweisen und dazu anzuhalten, Cannabis unzugänglich für Kinder und Jugendliche aufzubewahren.

Dosierung von Cannabis
Bei der Dosierung von Cannabis sollte gerade bei noch unerfahrenen Verbrauchern entsprechend vorsichtig gestartet und langsam gesteigert werden. Zwar ist beim Konsum natürlicher Phytocannabinoide keine Atemdepression zu befürchten, allerdings können hohe Dosen zu starken Nebenwirkungen führen und Toleranzentwicklungen sowie Suchtverhalten begünstigen. Dies gilt es zu vermeiden. Zentrale Beratungsthemen sollten neben der Dosis auch das Dosisintervall, das Verhalten beim Auftreten von Nebenwirkungen und Risiken einer Über­dosierung sein.

Einnahmehinweise
Je nachdem wie der Verbraucher Cannabis anwenden möchte, wirkt sich die Wahl der Applikationsart entscheidend auf die individuellen Einnahmehinweise in der Beratung aus. So ist bei der inhalativen Applikation die Bioverfügbarkeit der Cannabinoide abhängig von der Art des Inhalationsvorgangs und wird durch Anzahl und Tiefe der Atemzüge sowie die Dauer der Inhalation beeinflusst. Bei der peroralen Applikation ist ein starker First-Pass-Effekt zu beachten. Auch ist die Resorption der lipophilen Cannabinoide stark von der Nahrungsaufnahme abhängig. Zudem gibt es Unterschiede im Wirkeintritt und der Wirkdauer. Bei inhalativer Einnahme tritt die Wirkung schnell nach wenigen Minuten ein, die Wirkdauer ist aber kürzer im Vergleich zur peroralen Applikation. Durch deutlich höhere maximale Plasmakonzentrationen können nach Inhalation jedoch vermehrt unerwünschte Nebenwirkungen auftreten. Aufgrund des retardierten Wirkeintritts bei peroraler Einnahme besteht die Gefahr, dass erneut konsumiert wird und sich die Wirkung unbeabsichtigt addiert. Dadurch erhöht sich das Risiko für Überdosierungen, die mit Panikattacken, Halluzinationen, Hyperemesis, Tachykardien oder Psychosen einhergehen können. Auch die richtige Handhabung von Hilfsmittel (z. B. Vaporisatoren) muss erläutert werden, um Gesundheitsrisiken zu minimieren. Applikationsart-abhängige Unterschiede wie die richtige Temperatur, mögliche Extraktionsschritte, die Art des Inhalationsvorgangs, der verwendete Vaporisator und das zu verdampfende Ausgangsmaterial sind zentraler Baustein des Beratungsgesprächs und benötigen profundes Fachwissen.

Literaturtipp

Cannabis – von A wie Anbau bis Z wie Zulassung

Fachleute aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern arbeiten kontinuierlich daran, neue wissenschaftliche Evidenz für den therapeutischen Einsatz von Cannabis bzw. Cannabinoiden zu generieren. Sie haben in einem umfassenden Kompendium den aktuellen rechtlichen und wissenschaftlichen Rahmen der medizinischen Cannabis-Versorgung zusammenfasst: Von der Geschichte und Botanik der Pflanze über Zucht und Anbau, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle, Pharmakologie, Biopharmazie und Pharmakokinetik bis zu Indikationen und Evidenz der Pharmakotherapie sowie Risiken und Nebenwirkungen reicht das Spektrum. Auch der rechtliche Status Cannabinoid-haltiger Arzneimittel und Nichtarzneimittel, Konsumformen im Freizeitgebrauch sowie Identitätsprüfung von Ausgangsstoffen und Herstellung von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln werden beleuchtet.

Cannabis – Ein Handbuch für Wissenschaft und Praxis
Andreas S. Ziegler (Hrsg.)
XV, 527 S., 275 farb. Abb., 83 farb. Tab., 19,3 × 27,0 cm, gebunden, 98 Euro
ISBN 978-3-8047-4152-2 
Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart 2022

Einfach und schnell bestellen
Deutscher Apotheker Verlag, Postfach 10 10 61, 70009 Stuttgart
Tel. 0711 2582-341, Fax: 0711 2582-290
E-Mail: service@deutscher-apotheker-verlag.de
oder unter www.deutscher-apotheker-verlag.de

Ausblick

Die Apotheken vor Ort sind gefordert, die Rolle zu definieren, die sie nach der Legalisierung bei der Beratung und Abgabe von Cannabis zum Freizeitkonsum einnehmen werden. Eine Einbindung würde den Verbraucherschutz stärken und eine kompetente flächendeckende Beratung sicherstellen. Hier bestehen bereits etablierte, qualitätsgesicherte Strukturen für den Umgang mit kontrollierten Substanzen. Zudem besitzen Apothekerinnen und Apotheker durch ihre pharmakologische Ausbildung die notwendige fachliche Kompetenz, um die Risiken des Cannabis-Konsums zu minimieren und Verbraucher umfassend sowie diskret zu beraten. Die Apotheken tragen Verantwortung gegenüber der Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung und erfüllen bereits heute Aufgaben, die weit über die reine Abgabe von Arzneimitteln hinausgehen. Eine Abgabe von Cannabis als Genussmittel, bei der Apothekerinnen und Apotheker nur eine untergeordnete Rolle spielen, verfehlt den Anspruch, den Gesundheits-, Jugend-, und Verbraucherschutz sowie die Patientensicherheit nachhaltig zu stärken. Will man diesem Anspruch gerecht werden, ist eine qualifizierte, evidenzbasierte und unabhängige Beratung durch pharmazeutisches Fachper­sonal unentbehrlich. Daher sollte die Abgabe von Cannabis als Genussmittel nur über Apotheken erfolgen. |
 

Literatur

Angaben zur verwendeten Literatur beim Autor

Autor

Apotheker Dr. Dominik Bauer, Studium der Pharmazie an der Universität Regensburg und Tübingen, Auslandsaufenthalt an der University of Florida, Promotion an der Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin des LMU Klinikums München, Zertifikat Palliativpharmazie, ADKA-Promotionspreis 2019 und APS-Nachwuchspreis 2021, Marien-Apotheke Marktredwitz

Das könnte Sie auch interessieren

Regulatorische Rahmenbedingungen, um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten

Cannabis zu Genusszwecken aus der Apotheke?

Die Offizin als mögliche Cannabis-Verkaufsstelle – ein Pro und Kontra

Vor dem „Kiffen“ in die Apotheke?

Genusscannabis auch aus der Apotheke?

ABDA startet Blitzumfrage zu Cannabis

Konsultationsprozess zur Legalisierung

Cannabis als Genussmittel – was fordern ABDA und VCA?

Mögliche Indikationen und potenzielle Nebenwirkungen

Cannabis – mehr Risiken als Chancen?

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.