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Sonderregelung beendet
Knappschaft zur SAL
Die Knappschaft hat bislang – ebenso wie die Ersatzkassen, die AOK Nordwest, die SVLFG, die IKK Classic und der BKK Landesverband Nordwest – im Rahmen der Lockerungen durch die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVV) auch einen Austausch bei Wirkstoffen der Substitutionsausschlussliste (SAL) akzeptiert, ohne dass es einer neuen Verordnung durch den Arzt bedurfte. Nötig war und ist auch bei dieser Sonderregel eine Rücksprache mit dem Arzt sowie eine Dokumentation der Änderung. Wie der Apothekerverband Nordrhein schreibt, hat die Knappschaft jedoch mittlerweile mitgeteilt, die SAL-Sonderregelung zum 25. November 2022 zu beenden – auch wenn die SARS-CoV-2-AMVV noch bis 7. April 2023 gilt. Begründet wird dieser Schritt von der Knappschaft damit, dass sie die aktuellen pandemischen Entwicklungen einer erneuten Prüfung unterzogen habe und zu dem Ergebnis gekommen sei, dass kein Bedarf für eine weitere Verlängerung der Ausnahmeregelung bestehe. Bei Verordnungen über Wirkstoffe der SAL zulasten der Knappschaft ist somit nun kein Austausch mehr ohne neue ärztliche Verordnung möglich. |
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