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Aus den Ländern
Schmidt: „Die enormen Fortschritte überwiegen“
Präsident der Sächsischen Landesapothekerkammer sieht die Apotheken gut gerüstet für die Zukunft
Im nächsten Jahr wird in Sachsen ein neuer Kammervorstand gewählt, die konstituierende Sitzung ist für den 1. Juli 2023 festgelegt. Schon bei der letzten Wahl 2019 hatte Schmidt seinen Rückzug angekündigt. Am vergangenen Donnerstag bestritt er nun die letzte Kammerversammlung als Präsident.
Schmidt gab zunächst einen Überblick über die Entwicklung einiger wichtiger Kennzahlen in dieser Amtsperiode. So stieg die Zahl der Kammermitglieder seit 2019 um rund 200 – auf 3557. Für den früheren ABDA-Präsidenten ist dies ein Zeichen, dass der Apothekerberuf noch immer attraktiv ist. Allerdings: Rückläufig ist die Zahl der Inhaber, Selbstständigkeit ist keine Selbstverständlichkeit mehr. Diese Entwicklung sei keine Besonderheit in Sachsen und überdies in allen Freien Berufen zu beobachten, erklärte Schmidt, der mittlerweile Präsident des Bundesverbands der Freien Berufe ist. Auch wenn es mehr Filialen gibt, muss Sachsen seit 2019 den Verlust von rund 40 Apotheken wegstecken – und bis zum Jahresende werden noch weitere Betriebe dazukommen. 963 Apotheken zählte der Freistaat Ende Oktober 2022. Lange sei Sachsen eine „Insel der Seligen“ gewesen, was dieses Problem betrifft – doch damit ist es nun vorbei. Und zu Schmidts Bedauern gibt es hierfür in der Landespolitik noch kein Problembewusstsein.
Anpassungsfähigkeit unter Beweis gestellt
Insgesamt blickt Schmidt auf seine letzte Amtszeit, die von Herausforderungen besonderer Art geprägt war, positiv zurück: In der Pandemie hätten sich die Apotheken als anpassungsfähig erwiesen und gezeigt, was sie können. Diese Anpassungsfähigkeit hält er für entscheidend, um in weiterhin herausfordernden Zeiten zukunftsfähig bleiben zu können. Politisch seien die Apotheken zunächst von regulatorischen Eingriffen frei geblieben. „Das hatten wir schon lange nicht“, so Schmidt. Im Gegenteil sei die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Apotheken sogar gefördert worden: Die honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen wurden eingeführt, einige der Pandemie-Sonderregeln, z. B. der vergütete Botendienst, in die Regelversorgung überführt und das Impfen ermöglicht. Dieser „gesetzgeberische Dreischritt“ habe, was die Professionalität und Zukunftsfähigkeit des Berufs angeht, wahrscheinlich den größten Fortschritt seit 2012 gebracht – damals wurde die Klinische Pharmazie in die Approbationsordnung eingeführt. Darauf könne man stolz sein. Am Ziel sei man aber lange noch nicht, so Schmidt. Insbesondere die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen müssten jetzt noch besser werden. Ein Wermutstropfen sei, dass man die jetzt noch beschlossene Belastung durch den erhöhten Kassenabschlag nicht habe verhindern können. Dennoch sieht der SLAK-Präsident in der Gesamtbilanz die „enormen Fortschritte“ überwiegen.
Dienstleistungen anbieten!
Auch SLAK-Vize Göran Donner blickte auf diese positiven Entwicklungen in den vergangenen vier Jahren. Was die pharmazeutischen Dienstleistungen angeht, erinnerte er an das ARMIN-Projekt in Sachsen und Thüringen, das diesen den Weg bereitet hat. Er appellierte an die Kolleginnen und Kollegen, in die pharmazeutischen Dienstleistungen einzusteigen und dafür zu sorgen, dass das Projekt zum Erfolg wird. Für die teils harsche Kritik von Ärztefunktionären hat Donner keinerlei Verständnis: Es gehe doch nicht darum, die ärztlichen Kollegen zu kontrollieren, sondern etwas für die Patienten zu tun – wie könne man gegen etwas sein, das zum Patientenwohl eingeführt wurde?
Was das E-Rezept betrifft, geht Donner nach der jüngsten Intervention des Bundesdatenschutzbeauftragten davon aus, dass es noch lange dauern wird, bis dieses eine Selbstverständlichkeit für die Leistungserbringer ist. Wichtig ist ihm dabei aber: Die Apotheker und Apothekerinnen sind diejenigen, die das E-Rezept machen, es wollen und auch können. „Wir sind nicht die Verhinderer und die Nein-Sager“, so Donner.
Neues zu Öffnungszeiten
Im Laufe der Kammerversammlung wurde überdies ein wichtiger Beschluss zu den künftigen Öffnungszeiten der sächsischen Apotheken getroffen: Die Kammerversammlung stellte sich hinter die Pläne der Geschäftsstelle, die Ende November auslaufende Allgemeinverfügung anzupassen und nicht auf die zurückzufallen, die vor der Corona-Pandemie galt. Die in der Pandemie eingeführte Mindestöffnungszeit von vier Stunden an Werktagen wird aber auf sechs Stunden erhöht. Wie genau die Apotheke diese verteilt, kann sie jedoch selbst bestimmen – vorgegeben ist nur, dass es zwischen 8:00 und 18:00 Uhr sein muss. Samstags, Heiligabend und Silvester müssen es weiterhin drei zusammenhängende Stunden zwischen 9 und 14 Uhr sein. Längere Öffnungszeiten sind immer möglich.
Dem Beschluss vorausgegangen waren schon in den vorigen Kammerversammlungen lange Diskussionen. SLAK-Vorstand Daniel Mädler warb allerdings nochmals für diesen von der Geschäftsstelle vorgelegten Plan. Dass er Chancen wie auch Risiken mit sich bringe, sei klar. Man habe andere Vorschläge gewissenhaft geprüft. Etwa den, die Regelung nur ländlichen Apotheken anzubieten. Doch dies würde nicht nur Probleme bringen, weil es keine klare Definition für Apotheken im ländlichen Raum gebe – es würde auch dem Sinn der Allgemeinverfügung zuwiderlaufen, die schließlich für alle Apotheken gilt.
Die Kammer verspricht sich von der neuen Regelung vor allem mehr Flexibilität für Apotheken, die unter Personalmangel leiden. Friedemann Schmidt betonte: Für die Patienten ist eine Teilzeit-Apotheke immer besser als eine Vollzeit-Rezeptsammelstelle.
Beschlossen wurden überdies verschiedene Satzungsänderungen. Unter anderem soll die Kammer künftig zwei Vizepräsidenten bzw. -präsidentinnen haben. So will man eine bessere Arbeitsaufteilung ermöglichen. Geschehen soll dies haushaltsneutral – das heißt, die bisherige Vergütung wird auf zwei Personen aufgeteilt. |
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