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Spargesetz nimmt letzte Hürde
Trotz aller Kritik: Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss nicht an
Der Bundesrat hatte im September noch sehr viel an den Plänen der Bundesregierung zur Stabilisierung der GKV-Finanzen auszusetzen. In einer umfassenden Stellungnahme kritisierten die Länder die Kabinettsvorlage noch in zahlreichen Punkten: Es handele sich nur um kurzfristige Kostendämpfung, nicht um nachhaltige Reformen. Sie zeigten sich auf der Seite der betroffenen Leistungserbringer und der ebenfalls stark belasteten Pharmaindustrie. So forderten sie u. a., auf die für zwei Jahre vorgesehene Erhöhung des Kassenabschlags von 1,77 Euro auf 2 Euro zu verzichten.
Im Parlament wurde der Gesetzentwurf zwar nochmals nachbearbeitet. Aber die Wünsche der Länder spielten dabei keine große Rolle. Am 20. Oktober verabschiedete der Bundestag das Gesetz. Am 28. Oktober stand der zweite und letzte Durchgang in der Länderkammer an. Da das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz nicht zustimmungspflichtig ist, war nicht zu erwarten, dass der Bundesrat seinen Widerstand aufrechterhalten würde. Sein Gesundheitsausschuss hatte dem Plenum zudem zuvor empfohlen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Und so kam es auch.
Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sprach im Bundesratsplenum zwar nochmals die Kritik der Länder am Gesetz an. Diese sei „wie üblich“ nicht berücksichtigt worden. Die Lasten zur Behebung des erwarteten Defizits würden ungleich verteilt, kritisierte Laumann, und der Bund stehle sich aus seiner Sicht „ein Stück weit aus der Verantwortung“. Damit meint er vor allem, dass die Erhöhung der Beiträge für Arbeitslosengeld-II-Empfänger vertagt wurde und der Bundeszuschuss lediglich um 2 Milliarden Euro aufgestockt wird. Dennoch: Laumann stellte auch klar, dass die nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen ein „Kraftakt“ ist. Und dieser sei nur gemeinsam mit allen Akteuren zu bewältigen. Und da es nun schnell gehen muss, billigte der Bundesrat das Gesetz.
Lauterbach: Erst Effizienzreserven, dann große Finanzreform
Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach nochmals in der Länderkammer und versprach, dass die große Finanzreform nötig sei und kommen werde. Man sei allerdings hierzu nicht willens und nicht in der Lage gewesen, „wenn noch Effizienzreserven im System vorhanden sind“.
Das Gesetz soll nun zügig im Bundesgesetzblatt verkündet werden und in weiten Teilen einen Tag später in Kraft treten. Der erhöhte Apothekenabschlag wird dann zu Beginn des dritten auf die Verkündung im Bundesgesetzblatt folgenden Monats Realität. Das ist der kommende Februar, wenn die Verkündung noch im November erfolgt. |
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