DAZ aktuell

Eckpunkte zur kontrollierten Cannabis-Abgabe noch unter Vorbehalt

Lauterbach betont Jugend- und Gesundheitsschutz / Apotheken nur als Plan B vorgesehen

ks | Die „Eckpunkte der Bundesregierung zur Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken“ sind beschlossen. Ob sie auch Gesetz werden, ist aber noch nicht ausgemacht.

Bei den Koalitionsverhandlungen der Ampel schien die Cannabis-Freigabe eines der Themen, auf das sich SPD, FDP und Grüne am leichtesten einigen konnten. Dennoch hat die Ausarbeitung der Eckpunkte ein Jahr gedauert – rechtlich ist das Vorhaben nämlich nicht einfach. Daher will Bundes­gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) das Konzept auch erst einmal der EU-Kommission zur Prüfung vorlegen. Kann die deutsche Regierung sie von ihrer Interpretation der europarechtlichen Vorgaben und völkerrechtlichen Verträge überzeugen? Lauterbach ist jedenfalls der Meinung, dass auf diese Weise der Jugend- und Gesundheitsschutz besser als jetzt gewährleistet werden können. Ein Gesetzgebungs­verfahren will er aber erst in die Wege leiten, wenn Brüssel nicht widerspricht.

Die Eckpunkte legen auf zwölf Seiten nicht nur den rechtlichen Rahmen dar, sondern auch wie u. a. Anbau, Vertrieb, Lizenzierung, Kontrolle und Besteuerung erfolgen sollen.

Was Apotheken betrifft, sind dabei vor allem zwei Punkte interessant: Sie sollen nur „gegebenenfalls“ als Abgabestellen zum Einsatz kommen – sollte es neben sonstigen lizenzierten Anbietern noch Bedarf geben, möglicherweise etwa im ländlichen Raum. Ob das Genusscannabis auch im Wege des Versandes abgegeben werden darf, soll erst geprüft werden – spätestens nach der Evaluation, die nach vier Jahren erfolgen soll. |

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