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Zytostatika: Schiedsspruch vereinheitlicht Arbeitspreise

eda | Für die Herstellung parenteraler Zubereitungen mit Zytostatika, monoklonalen Antikörpern und Folinaten gilt ab sofort ein einheit­licher Arbeitspreis in Höhe von 100 Euro. Das beschloss die Schiedsstelle und verhindert damit gleichzeitig die Absenkung der Zuschläge.

Am 14. Oktober hat die Schiedsstelle einen einheitlichen Arbeitspreis in Höhe von 100 Euro für die Herstellung zytostatikahaltiger parenteraler Zu­bereitungen, parenteraler Lösungen mit monoklonalen Antikörpern sowie parenteraler Calcium- und Natriumfolinatlösungen beschlossen. Die neuen Arbeitspreise gelten seit dem 17. Oktober. In einem Rundschreiben an seine Mitglieder weist der Apothekerverband Schleswig-Holstein darauf hin, dass die vom GKV-Spitzenverband bereits angekündigte Klage gegen den Schiedsspruch keine aufschiebende Wirkung habe, „so dass die neuen Arbeitspreise in jedem Fall zum 17. Oktober 2022 in Kraft treten“.

Die vom DAV geforderte Höhe des Arbeitspreises konnte zwar nicht erzielt werden, eine Absenkung wie von Kassenseite gefordert wurde dafür verhindert. Darüber hinaus seien die Schiedsrichter der Forderung gefolgt, den Arbeitspreis für die oben genannten parenteralen Zubereitungen zu vereinheitlichen. |

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