DAZ aktuell

Kommt das E-Rezept doch via eGK?

Gematik hofft auf Duldung durch Datenschützer

jb/ral | Die Möglichkeit, E-Rezepte auch mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abzurufen, sollte die elektronischen Verordnungen in Deutschland voranbringen. Sowohl der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) Ulrich Kelber als auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik halten die von der Gematik vorgelegte Spezifikation für nicht datenschutzkonform. Klappt es mit dem E-Rezept via eGK trotzdem?
Foto: Stockfotos-MG/AdobeStock

Laut einem Bericht des Ärzteblatts hofft die Gematik, dass Deutschlands oberste Datenschützer das Verfahren, das den Zugang zu E-Rezepten erleichtern soll, trotz Datenschutzbedenken dulden. Ein wesentlicher Kritikpunkt der Datenschützer ist, dass allein mit der Versichertennummer ohne weiteren Prüfnachweis wie PIN oder Identitätsprüfung, auf Versichertendaten zugegriffen werden kann. So könnten etwa Apotheken-Mitarbeiter oder theoretisch sogar IT-Personal die auf dem Server gespeicherten E-Rezepte ab­rufen. Die Hüter des Datenschutzes fordern daher Nachbesserungen und haben dabei auch ihre Unterstützung angeboten. Derzeit laufen Gespräche, um eine Lösung zu finden, die praktikabel, aber auch sicher ist. „Die Gematik hat auf das BfDI-Schreiben und die Vorschläge des BfDI reagiert und umgehend eine ‚Härtung‘ – also ein weiteres ‚Sicherheitsschloss‘ für die Spezifika­tion vorgeschlagen“, er­läutert der Sprecher gegenüber dem Ärzteblatt. „Dazu stehen wir aktuell im engen fachlichen Austausch, insbesondere mit BfDI und BSI.“ Eine Entscheidung des Bundesdatenschutzbeauftragten wird laut dem Bericht des Ärzteblatts innerhalb der kommenden sieben bis zehn Tage erwartet. Gematik-Chef Markus Leyck Dieken hofft dem Bericht zufolge, dass diese Entscheidung im Sinne der Gematik ausfällt und die Datenschützer beide Augen zudrücken. |

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