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Einmalzahlung als Inflationsausgleich

Steuerfreie Prämie bis 3000 Euro für Mitarbeitende

Im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine sogenannte Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 3000 Euro steuer- und abgabefrei auszahlen.
Foto: ink drop/AdobeStock

Mit dem dritten Entlastungspaket hat die Bundesregierung eine Möglichkeit geschaffen, mit der Unternehmen die drastischen Reallohnverluste für Beschäftigte durch die hohen Preissteigerungen zum Beispiel bei Gas, Strom, Kraftstoffen und Lebensmitteln ausgleichen können.

Rückwirkend ab 1. Oktober können bis zu 3000 Euro steuer- und sozialver­sicherungsfrei als Einmalbetrag oder auch in Teilbeträgen gewährt werden – zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Das heißt, so wie bei der Corona-Prämie kann die tarifliche Sonderzahlung nicht in eine Inflations­prämie umgewandelt werden.

Bundeskanzler Olaf Scholz wünscht sich nach Presseberichten, dass diese Prämie „millionenfach überall in Deutschland“ ausgezahlt wird. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch hierauf. Da viele Unternehmen selbst durch die hohe Inflation belastet sind, ist fraglich, wie viele Beschäftigte letztlich profitieren werden. Der lange Zeitraum bis Ende 2024 soll den Betrieben eine hohe Flexibilität einräumen.

Das Bundesfinanzministerium rechnet mit Mindereinnahmen von rund 1,2 Milliarden Euro bei den Unternehmenssteuern, wenn die Inflationsprämien als Betriebsaus­gaben abgezogen werden.

Weitere Entlastungen für Beschäftigte

Im Gegensatz zur Inflationsprämie muss die im September an alle Beschäftigten ausgezahlte staatliche Energiepreispauschale von 300 Euro versteuert werden.

Rentnerinnen und Rentner sollen die entsprechende Pauschale von 300 Euro am 15. Dezember erhalten. Sie müssen dazu keinen gesonderten Antrag stellen. Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenen­rente der gesetzlichen Rentenversicherung hat (oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldaten­versorgungsgesetz).

Wann und wie Studierende sowie Berufsfachschülerinnen und -schüler ihre Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro ausgezahlt bekommen, ist dagegen noch unklar. Übrigens: Wer als Studentin oder Student im September einen Minijob hatte und damit bereits 300 Euro erhalten hat, könnte sich dann sogar noch ein zweites Mal freuen.

Eine Entlastung für diverse Berufspendler könnte auch das jetzt von Bund und Ländern beschlossene 49-Euro-Ticket werden. Es soll im Abo monatlich kündbar sein und bundesweit gelten. |

Sigrid Joachimsthaler

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